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Beschlussvorlage (Satzung zur Festlegung des Wahltermins für die Seniorenbeiratswahl 2009 der Stadt Wesseling )

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
77 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Beschlussvorlage (Satzung zur Festlegung des Wahltermins für die Seniorenbeiratswahl 2009 der Stadt Wesseling ) Beschlussvorlage (Satzung zur Festlegung des Wahltermins für die Seniorenbeiratswahl 2009 der Stadt Wesseling ) Beschlussvorlage (Satzung zur Festlegung des Wahltermins für die Seniorenbeiratswahl 2009 der Stadt Wesseling )

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 101/2009 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen - 300 - Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Satzung zur Festlegung des Wahltermins für die Seniorenbeiratswahl 2009 der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 300 - 20.05.2009 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 101/2009 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Julia Baß 20.05.2009 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Satzung zur Festlegung des Wahltermins für die Seniorenbeiratswahl 2009 der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Satzung zur Festlegung des Wahltermins für die Seniorenbeiratswahl 2009 der Stadt Wesseling Aufgrund von § 7 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 S. 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) – zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 – hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 30. Juni 2009 folgende Satzung zur Festlegung des Wahltermins für die Seniorenbeiratswahl 2009 der Stadt Wesseling beschlossen: §1 Wahltermin für die Seniorenbeiratswahl 2009 Abweichend von § 5 Abs. 1 der Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates vom 25. Mai 2004 der Stadt Wesseling, wird der Termin für die Wahl des Seniorenbeirates auf den 27. September 2009 festgelegt. §2 Inkraftreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Sachdarstellung: 1. Problem Die Kommunalwahlen finden am 30. August und die Bundestagswahl am 27. September 2009 statt. In § 5 Abs. 1 der Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Wesseling ist geregelt, dass der Wahltag für die Seniorenbeiratswahl der Tag ist, an dem auch die Kommunalwahlen stattfinden. Danach wären am 30. August 2009 fünf Wahlen auszuzählen (Kreistagswahl, Landratswahl, Stadtratswahl, Bürgermeisterwahl und Seniorenbeiratswahl). Am 27. September 2009 wären dagegen nur die Erst- und Zweitstimme für die Bundestagswahl auszuzählen. 2. Lösung Um die Zahl der Zählungen ausgeglichener zu gestalten und damit die Wahlvorstände am 30. August 2009 zu entlasten, schlägt die Verwaltung vor, die Seniorenbeiratswahl in diesem Jahr ausnahmsweise zusammen mit der Bundestagswahl am 27. September 2009 durchzuführen. 3. Alternativen Es werden keine Alternativen vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.