Daten
Kommune
Wesseling
Größe
77 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
21.06.10, 20:23
Aktualisiert
21.06.10, 20:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
101/2009
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Sicherheit und Ordnung, Einwohnerwesen
- 300 -
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Satzung zur Festlegung des Wahltermins für die Seniorenbeiratswahl 2009 der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 300 -
20.05.2009
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 101/2009
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Julia Baß
20.05.2009
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Satzung zur Festlegung des Wahltermins für die Seniorenbeiratswahl 2009 der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Satzung zur Festlegung des Wahltermins für die Seniorenbeiratswahl 2009 der Stadt Wesseling
Aufgrund von § 7 Abs. 3 S. 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 S. 2 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S.
666/SGV NRW 2023) – zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 – hat der Rat der Stadt Wesseling
in seiner Sitzung am 30. Juni 2009 folgende Satzung zur Festlegung des Wahltermins für die
Seniorenbeiratswahl 2009 der Stadt Wesseling beschlossen:
§1
Wahltermin für die Seniorenbeiratswahl 2009
Abweichend von § 5 Abs. 1 der Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates vom 25. Mai 2004 der Stadt
Wesseling, wird der Termin für die Wahl des Seniorenbeirates auf den 27. September 2009 festgelegt.
§2
Inkraftreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Kommunalwahlen finden am 30. August und die Bundestagswahl am 27. September 2009 statt.
In § 5 Abs. 1 der Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Wesseling ist geregelt, dass der
Wahltag für die Seniorenbeiratswahl der Tag ist, an dem auch die Kommunalwahlen stattfinden.
Danach wären am 30. August 2009 fünf Wahlen auszuzählen (Kreistagswahl, Landratswahl, Stadtratswahl,
Bürgermeisterwahl und Seniorenbeiratswahl).
Am 27. September 2009 wären dagegen nur die Erst- und Zweitstimme für die Bundestagswahl auszuzählen.
2. Lösung
Um die Zahl der Zählungen ausgeglichener zu gestalten und damit die Wahlvorstände am 30. August 2009
zu entlasten, schlägt die Verwaltung vor, die Seniorenbeiratswahl in diesem Jahr ausnahmsweise zusammen
mit der Bundestagswahl am 27. September 2009 durchzuführen.
3. Alternativen
Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.