Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Jugendschutzveranstaltung „Weiberfastnacht“ am 16. Februar 2012)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
65 kB
Datum
02.02.2012
Erstellt
23.03.12, 18:17
Aktualisiert
23.03.12, 18:17
Beschlusstext (Jugendschutzveranstaltung „Weiberfastnacht“ am 16. Februar 2012)

öffnen download melden Dateigröße: 65 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 23. März 2012 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport am 02.02.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.1 Jugendschutzveranstaltung „Weiberfastnacht“ am 16. Februar 2012 (Vorlage-Nr. 58/2012) Mitteilung: Am 16. Februar 2012 findet die 18. Jugendschutzveranstaltung auf dem Schlossplatz statt. Das städtische Amt für Familie, Generationen und Integration übernimmt wieder die Hauptkoordination in enger Kooperation mit vielen örtlichen Verbänden und Initiativen sowie zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Kräften aus Stadt und Kreis. Ein erfahrener Sicherheitsdienst gewährleistet wie immer den geordneten Ablauf der Veranstaltung, unterstützt von 27 ehrenamtliche Helfer, die die Aufsicht im Zelt führen, damit die Jugendlichen ab 12 Jahren ungestört feiern können. Das DRK sorgt zuverlässig für die Verpflegung der Helfer und das THW übernimmt die technische Leitung des Tages. Bei der Musikauswahl bringen sich Jugendliche aus den Jülicher Jugendeinrichtungen und dem Jugendparlament ein. Dank etlicher Sponsoren und des Kreises Düren ist die Jugendschutz-Veranstaltung auch finanziell gesichert. So können die Eintrittspreise wie im letzten Jahr taschengeld-freundlich gehalten werden. Auch in diesem Jahr wird in der Innenstadt eine großräumige Glasverbotszone eingerichtet, um die Verletzungsgefahr bei den Besuchern und die Beschädigung von Grünanlagen und Pflaster zu mindern. In der Verbotszone ist das Mitführen von Getränken in Glasbehältern wie auch das Konsumieren von Getränken aus solchen Gefäßen verboten. Die Polizei und das Ordnungsamt kontrollieren das Verbot und konfiszieren geschmuggelte Glasbehälter. Die Geschäfte rund um den Schlossplatz schließen sich der Initiative an und verkaufen an Altweiber keine Getränke in Glasflaschen.