Daten
Kommune
Wesseling
Größe
50 kB
Datum
07.07.2010
Erstellt
22.06.10, 15:06
Aktualisiert
22.06.10, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
148/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 80 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein- Westfalen - Energieversorgung hier: Stellungnahme der Stadt Wesseling im Rahmen der Beteiligung öffentlicher Stellen
gemäß § 10 (1) Raumordnungsgesetz i.V.m. § 14 (2) Landesplanungsgesetz
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
04.06.2010
- 80 -
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 148/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
04.06.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein- Westfalen - Energieversorgung hier: Stellungnahme der Stadt Wesseling im Rahmen der Beteiligung öffentlicher Stellen
gemäß § 10 (1) Raumordnungsgesetz i.V.m. § 14 (2) Landesplanungsgesetz
Beschlussentwurf:
Die Stellungnahme zur 1. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein- Westfalen - Energieversorgung - wird beschlossen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW hat der Stadt Wesseling den Entwurf der 1.
Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein- Westfalen (LEP NRW) - Energieversorgung - zur Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 10 (1)
Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 14 (2) Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW übersandt.
Für die nächste Legislaturperiode ist die Gesamtüberarbeitung des LEP NRW und seine Zusammenfassung
mit dem Landesentwicklungsprogramm (LEPro) zum LEP 2025 geplant und bereits in Vorbereitung. Die 1.
Änderung des LEP NRW für den Themenbereich Energieversorgung ist im Hinblick auf einen aktuell geplanten Kraftwerksneubau in NRW vorgezogen worden.
Der LEP NRW enthält zeichnerische Darstellungen sowie Ziele und Grundsätze der Landesplanung für die
Gesamtentwicklung des Landes NRW. Die landesplanerischen Vorgaben des LEP NRW werden in den Regionalplänen für die Regierungsbezirke inhaltlich und räumlich konkretisiert.
Die Vorgaben des LEP NRW und des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln sind für die Kommunen
von Bedeutung, da die Bauleitplanung gemäß § 1 (4) Baugesetzbuch an die Ziele der Raumordnung anzupassen sind. Ziele der Raumordnung sind zu beachten und können auf der kommunalen Planungsebene
nicht durch Abwägung überwunden werden, d.h. es können von Seiten der Kommune keine den Zielen der
Raumordnung widersprechenden Planungsziele verfolgt werden. Grundsätze der Raumordnung sind zu berücksichtigen, können in begründeten Einzelfällen aber im Rahmen der Abwägung überwunden werden. Auf
Grund der Bindungswirkung der im LEP NRW und Regionalplan enthaltenen Ziele der Raumordnung werden
die Kommunen bei der Aufstellung dieser Planwerke beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Hauptthemen des Entwurfs der 1. Änderung des LEP NRW - Energieversorgung - sind:
-
Neufassung des Kapitels D.II Energieversorgung
mit den Teilabschnitten Energiestruktur, Kraftwerksstandorte, Erneuerbare Energien.
Die Neufassung des Kapitels D.II umfasst Ziele, Grundsätze und Erläuterungen zu den vorgenannten
Teilabschnitten und ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
-
Neufassung der zeichnerischen Darstellungen zur räumlichen Festlegung von Kraftwerksstandorten in
NRW (Kraftwerke mit einer Feuerungsleistung von mindestens 300 Megawatt)
Die Neufassung der zeichnerischen Darstellungen enthält Symboldarstellungen für Kraftwerksstandorte
mit der vorgenannten Größenordnung. 34 Standorte bestehender Kraftwerke und 2 Standorte genehmigter Kraftwerke sollen mit der Symboldarstellung als landesplanerische Vorranggebiete für diese Kraftwerksanlagen vorbehalten bleiben. Das Stadtgebiet Wesseling ist durch die Neufassung der zeichnerischen Darstellungen von Kraftwerksstandorten nicht betroffen, die nächstgelegenen Standorte befinden
sich in Hürth- Knapsack und Köln- Südstadt.
2. Lösung
Die Verwaltung hat eine Stellungnahme zum Entwurf der 1. Änderung des LEP NRW - Energieversorgung erarbeitet, die dieser Beschlussvorlage beigefügt ist.
Die Stellungnahme umfasst Anregungen zur Neufassung des Kapitels D.II Energieversorgung, die aus Sicht
der Verwaltung die Belange der Stadt Wesseling berühren und deshalb im Zuge der weiteren Bearbeitung
berücksichtigt werden sollen.
Wie vorab erläutert, ist die Stadt Wesseling durch die Neufassung der zeichnerischen Darstellungen zur
räumlichen Festlegung von Kraftwerksstandorten mit einer Feuerungsleistung von mindestens 300 Megawatt
weder in ihrem Stadtgebiet selbst noch durch Darstellungen der nächstgelegenen Standorte in Hürth und
Köln in ihren Belangen betroffen, so dass zu dieser Thematik keine Anregungen gegeben werden.
Die Beteiligungsfrist endet am 15.07.2010, so dass eine Beschlussfassung über die beigefügte Stellungnahme empfohlen wird.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
Anlagen:
- Stellungnahme der Stadt Wesseling
- Neufassung Kapitel D.II (Auszug aus dem Entwurf der 1. Änderung des LEP NRW - Energieversorgung)
- Regionalplan Köln, Darstellungen für das Stadtgebiet Wesseling (Plankarte und Legende)
Anmerkung:
Die Fraktionen erhalten einige Broschüren zum Entwurf der 1. Änderung des LEP NRW - Energieversorgung,
die das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie der Stadt Wesseling zur Verfügung gestellt hat.