Daten
Kommune
Jülich
Größe
86 kB
Datum
05.02.2015
Erstellt
23.02.15, 17:02
Aktualisiert
23.02.15, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 23. Februar 2015
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 05.02.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
10.
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 "Donatusweg II"
a) Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vvom 30.10.2014
b) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
c) Beschluss über die erneute öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
(Vorlagen-Nr.38/2015)
Beschlussentwurf:
Mehrheitlich dafür
a) Folgender Beschluss des Stadtrates vom 30.10.2014 wird aufgehoben:
a) Die Anregungen der Anwohner des Donatusweges werden berücksichtigt. Die
Änderungen der Festsetzungen aus der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und
Bauausschusses und der Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses werden
zurückgenommen.
b) Der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ wird in der
Ursprungsfassung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
b) Die Anregungen vom 30.04.2014 der Anwohner des Donatusweges werden wie
folgt berücksichtigt:
- Die festgesetzte max. Gebäudehöhe von 12,0 m wurde um 2,0 m auf 10,0 m
reduziert und ist der Höhe des B-Plangebietes Kirchberg Nr. 9 „Donatusweg“, 1.
Änderung von 9,75 m angeglichen. Zudem wird weiterhin der sanfte Übergang
von Bebauung zur Landschaft erreicht.
- Entgegen der Eingeschossigkeit des B-Plangebietes „Donatusweg“, 1. Änderung
wird im B-Plan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ eine max. Zweigeschossigkeit
festgelegt. Damit wird einer ressourcenschonenden Bauweise Rechnung getragen.
In Verbindung mit der max. Gebäudehöhe von 10,0 m ist aber weiterhin der
Charakter einer Einfamilienhausbebauung gegeben.
Die angesprochenen Negativerfahrungen in den Bereichen „Im Knüppelchen“
bzw. „Im Fronhof“ beziehen sich auf ein vermehrtes Pkw-Aufkommen der
Anwohner, nicht verursacht durch die festgesetzte max. Zweigeschossigkeit,
sondern durch das Fehlen der Festsetzung bez. einer Begrenzung der
Wohnungsanzahl pro Wohngebäude.
- Die im B-Plan Nr. 9 „Donatusweg“, 1. Änderung festgesetzte Dachform und neigung findet auch im B-Plan Nr. 13 „Donatusweg II“ Anwendung, neben
anderen Dachformen mit Ausnahme des Flachdaches. Die Vielzahl der
Dachformen dient der Weiterführung der umgebenden Dachlandschaft, so dass
sich das neue Baugebiet harmonisch in die bestehende Baustruktur einfügt.
Die Festsetzungen des B-Planes Nr. 9 „Donatusweg“, 1. Änderung bezüglich
Dachform, -neigung und Firstrichtung sind dem damaligen „Solarbeschluss“
geschuldet, der zwischenzeitlich durch neuere Erkenntnisse modifiziert wurde.
c) Der Bebauungsplan Kirchberg Nr. 13 „Donatusweg II“ wird gem. § 4a Abs. 3
BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 05.02.2015
Seite 2