Daten
Kommune
Jülich
Größe
84 kB
Datum
05.02.2015
Erstellt
23.02.15, 17:02
Aktualisiert
23.02.15, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 23. Februar 2015
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 05.02.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
15.1
Bebauungsplan Nr. 79"Königskamp II", 6. Änderung
a) ERgebnis aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Baugesetzbuch(BauGB
b) Beschluss über die öfffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
(Vorlagen-Nr.79/2015)
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
a) Zu den gemeinsamen Schreiben vom BUND und NABU vom 09.09.2014 wird wie
folgt Stellung genommen:
Es wurde eine Artenschutzprüfung Stufe 1 durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis,
dass ein mögliches Vorkommen von Vogelarten, deren Erhaltungszustand gem.
„Fachinformationssystem geschützte Arten“ des LANUV NRW als ungünstig und
schlecht beziffert wird, nicht gänzlich auszuschließen ist, wenngleich aufgrund der
gestörten Lage neben dem TZJ und weiteren Gewerbegebäuden sowie der über die
Flächen verlaufenden Stromfreileitung dies sehr unwahrscheinlich ist. Für den Fall eines
Vorkommens ist klar, dass dies bereits jetzt in einem durch Gewerbebetriebe gestörten
Bereich stattfindet. Insofern ist davon auszugehen, das es im Bedarfsfall zu einer lokalen
Ausweichbewegung bzw. Feinanpassung des Brutstandortes in ausreichend störungsarme
Bereiche im Umfeld kommen wird, was insbesondere in östliche Richtungen möglich ist.
Eine erhebliche Betroffenheit von Fledermäusen könnte sich dann ergeben, wenn das
Gelände in den Wald hinein ausgeleuchtet wird, was bei lichtempfindlichen Arten zum
Quartiersverlust führen könnte. Daher ist im Plan eine entsprechende Textfestsetzung
aufgenommen worden:
Durch die Größe des Plangebietes von ca. 0,4 ha und unmittelbarer Nähe des bestehenden
Technologiezentrums ist keine Notwendigkeit einer vertiefenden Prüfung gegeben.
b) Der Bebauungsplan Nr. 79 „Königskamp II“, 6. Änderung wird gem. § 3 Abs. 2
BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.