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Beschlusstext (1) Interkommunale Anregung zur Regionalplanänderung im Bereich Merscher Höhe; Änderung des Flächennutzungsplanes – Rücknahme von Bauflächen als Ausgleich für die Gewerbefläche Merscher Höhe 2) Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
138 kB
Datum
05.02.2015
Erstellt
23.02.15, 17:02
Aktualisiert
23.02.15, 17:02
Beschlusstext (1) Interkommunale Anregung zur Regionalplanänderung im Bereich Merscher Höhe; 
Änderung des Flächennutzungsplanes – Rücknahme von Bauflächen als Ausgleich für die Gewerbefläche Merscher Höhe 
2) Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

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Stadt Jülich Jülich, 23. Februar 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 05.02.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 12. 1) Interkommunale Anregung zur Regionalplanänderung im Bereich Merscher Höhe; Änderung des Flächennutzungsplanes – Rücknahme von Bauflächen als Ausgleich für die Gewerbefläche Merscher Höhe 2) Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlagen-Nr.508/2014) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 1 1) Die Kommunen Jülich, Niederzier und Titz regen gemeinsam an, die Flächen im Bereich der ehemaligen Sendeanlage Merscher Höhe in Jülich im Regionalplan als Gewerbe- und Industriebereich darzustellen(GIB), mit der Zielsetzung, diese Flächen unter Einbindung der Fachhochschule Aachen und der regionalen Forschungseinrichtungen zu einem interkommunalen Gewebegebiet zu entwickeln. 2) Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung aufzustellen mit dem Ziel, Bauflächen in „Freiraum“ umzuwandeln. Als Kompensation für die Gewerbefläche Merscher Höhe soll eine Fläche im Süden der Kernstadt von Gewerbefläche in Grünfläche (mit der Zweckbestimmung Grünanlage) und eine Fläche im Norden der Kernstadt von Wohnbaufläche in eine Fläche für die Landwirtschaft umgewandelt werden. Die Planbereiche sind den Anlageplänen 1 und 2 vom 14.12.2014 zu entnehmen.