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Beschlusstext (RWE Power AG; Tagebau Hambach - Zuslassung des 3. Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des Tagebau Hambach von 2020 bis 2030 (1. Änderung))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
82 kB
Datum
09.03.2015
Erstellt
02.04.15, 15:23
Aktualisiert
02.04.15, 15:23
Beschlusstext (RWE Power AG; Tagebau Hambach
- Zuslassung des 3. Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des Tagebau Hambach von 2020 bis 2030 (1. Änderung))

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Stadt Jülich Jülich, 2. April 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 09.03.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 5.7 RWE Power AG; Tagebau Hambach - Zuslassung des 3. Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des Tagebau Hambach von 2020 bis 2030 (1. Änderung) (Vorlagen-Nr.156/2015) Mitteilung: Ohne Abstimmung Für die Fortführung des Tagebaus Hambach hat die RWE Power AG die Zulassung beantragt. Der Antrag hat vom 16.1.2012 bis 15.2.2012 zur Einsicht offen gelegen. Die Stellungnahme der Stadt Jülich wurde im PUB am 14.3.2012 beschlossen. Die 1. Änderung zum 3. Rahmenbetriebsplans wurde im PUB am 4.7.2013 in Form einer Mitteilung behandelt. Zwischenzeitlich liegt die Zulassung zur 1. Änderung vor. Die Offenlage hat in der Zeit vom 4.2.2015 bis zum 18.2.2015 stattgefunden. Laut Zulassung kommt eine weitere Reduzierung der Inanspruchnahme von Ackerflächen aus naturschutzfachlichen Gründen nicht in Betracht. Ebenfalls wird im vorliegenden Verfahren die Einrichtung eines Ökokontos abgelehnt, da dieses nicht Bestandteil dieser Zulassungsentscheidung ist. In Bezug auf Bergschäden kann die Umkehrung der Beweislast auf die Bergbautreibende nur im Rahmen des Berggesetzes geändert werden. Zur Regulierung etwaiger Bergschäden hat die Bergbautreibende die „Bergschadensregelung im Rheinischen Braunkohlenrevier aus 2009“ als einheitliche Grundlage für die Bergschadensregelung und die Regulierung von Bergschäden schriftlich gegenüber dem Land NRW erklärt. Seit 2010 können sich Betroffene kostenfrei an die Anrufungsstelle Bergschäden Braunkohle NRW wenden. Die Überplanung der im Flächennutzungsplan von 1976 festgelegten Gewerbegebiete wurde berücksichtigt, damit ist die Planungshoheit der Stadt Jülich nicht beeinträchtigt. Da ein wesentlicher Punkt der Stellungnahme berücksichtigt wurde und gegen die Zulassung nur eine Klage möglich ist, wird die Zulassung zur Kenntnis genommen. Die Unternehmensflurbereinigung „Hambacher Feld“ wurde zwischenzeitlich eingeleitet.