Daten
Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
23.02.10, 17:55
Aktualisiert
23.02.10, 17:55
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7147/2009 1.
Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
15.09.2009
Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung
städtischer Einrichtungen
22.09.2009
Betreff:
Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation zur Klärung der Rathausfrage
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung beschließt für eine Bau- und
Betriebskostenkalkulation für eine dezentrale Lösung der Rathausfrage neben dem Standort
Rathaus Kaster das Gebäude...................................... einzubeziehen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
A)
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 28.04.2009 u. a. für die Rathausfrage,
die per Bürgerentscheid umzusetzen ist, beschlossen:
1. Erarbeitung eines Raumkonzeptes unter Einschluss aller relevanten
Bedarfskomponenten bis spätestens zur ersten Ratssitzung nach der Sommerpause.
2. Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation für den Standort Kaster unter
Einbeziehung der Ergebnisse des Rahmenplanes Kaster durch ein externes,
unabhängiges Planungsbüro bis zum 31.12.2009.
3. Umgehende Überprüfung der Verfügbarkeit der Liegenschaften am Schlossparkplatz
gemäß Rahmenplan Bedburg und bejahendenfalls Kalkulation wie vor bis zum
31.12.2009.
4. Im Falle fehlender Verfügbarkeit der unter Position 3 genannten Liegenschaften, die
Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation für den Standort Karlstraße durch ein
externes, unabhängiges Planungsbüro bis zum 31.12.2009.
A I)
Zu Punkt 1
Das Raumprogramm wurde in der Sitzung des Rates am 08.09.2009 vorgestellt. Hierbei
wurde beschlossen, dieses nach Möglichkeit zu optimieren, weil die Gesamtfläche von ca.
5.000,00 qm als zu hoch angesehen wurde.
Das überarbeitete Raumkonzept wird in der heutigen Sitzung vorgestellt.
A II)
Zu Punkt 2 bis 4
Durch den Fachbereich I wurde mitgeteilt, dass die Liegenschaften am Schlossparkplatz
für den event. Bau eines Rathauses zur Verfügung stehen. Somit entfällt der Prüfauftrag
zur Ziffer 4.
Zu der Ratssitzung am 08.09.2009 wurde verwaltungsseitig berichtet, dass zur Ermittlung
der Kosten eine Angebotsanfrage, die als Anlage zur Vorlage beigefügt war, zur Erstellung
der Bau- und Betriebskostenkalkulation an drei Büros gerichtet worden ist.
Eine Kurzbeschreibung der Büros war der Vorlage beigefügt.
Die hierauf eingegangen Angebote wurden als nichtöffentliche Anlage zur Sitzung
nachgereicht.
Beschlussvorlage WP7-147/2009 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Stellungnahme der Verwaltung zur Frage öffentliche/nichtöffentliche Vorlagen
In der Sitzung wurde nachgefragt, warum die Auftragsvergabe im öffentlichen Teil
der Sitzung durchgeführt wird.
Hierzu wird verwaltungsseitig angemerkt, dass es richtig ist, dass grundsätzlich für
Auftragsvergaben die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall weder Gründe des öffentlichen Wohls noch
berechtigte Ansprüche oder Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit
gebieten.
Die Rathausfrage ist seit langer Zeit ein Thema, dass sowohl in der Politik als auch
in der Bevölkerung sehr kontrovers diskutiert wird. Die seinerzeit erfolgte
Unterschriftsaktion gegen die Verlagerung des Rathauses in den ehemaligen
Toom-Markt hat deutlich gezeigt, dass die Bedburger Bevölkerung dieses Thema
mit sehr großem Interesse verfolgt.
In der Vergangenheit wurde die Verwaltung oftmals kritisiert, dass allgemein
interessante Themen lediglich im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung beraten
wurden.
Eine Beratung und Entscheidung über die Auswahl eines Büros zur Erstellung einer
Kostenkalkulation im öffentlichen Teil einer Sitzung tangiert nicht das öffentliche
Wohl. Da die Angebotsunterlagen als nichtöffentliche Anlage beigefügt waren,
wurden auch berechtigte Ansprüche oder Interessen Einzelner nicht verletzt.
Letztendlich handelt es sich bei der eigentlichen Vergabe des Auftrages um eine
Größenordnung, die keiner Ratsentscheidung bedarf, sondern vom Bürgermeister
getroffen werden kann.
Mit den eingebrachten Sitzungsvorlagen zu den Punkten 1 bis 4 ist die Verwaltung dem
Beschluss des Rates vom 28.04.2009 in vollem Umfange nachgekommen.
B)
Nach eingehenden und ausführlichen Beratungen und Diskussionen zu den Punkten 2 bis
4 wurde nunmehr ein neuer Beschluss gefasst, wonach eine dritte Variante untersucht
werden soll.
Hiernach soll eine Bau- und Betriebskostenkalkulation für eine dezentrale
Aufgabenwahrnehmung der Verwaltung erstellt werden. Hierbei soll geprüft werden, ob
unter Beibehaltung des Rathauses Kaster ein anderes, städtisches Gebäude als weiterer
Verwaltungsstandort hergerichtet werden kann. Beispielhaft wurde hier das
Gründerzentrum genannt.
Beschlussvorlage WP7-147/2009 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
B I)
Für die zukünftigen Aufgaben der Stadtverwaltung werden folgende Gesamtflächen
benötigt:
Büroflächen
Funktionsflächen (z. B. Hausanschlussraum)
Verkehrsflächen
sonstige Flächen
B II)
= 2.030,00 qm
= 230,00 qm
= 1.000,00 qm
= 1.290,00 qm
Im Rathaus Kaster stehen folgende Gesamtflächen zur Verfügung:
Büroflächen
Funktionsflächen
Verkehrsflächen
sonstige Flächen
=
=
=
=
975,00 qm
15,00 qm
730,00 qm
875,00 qm
Für die Entscheidung, ob sich ein weiteres Gebäude dazu eignet, wird die benötigte
Fläche für Büroräume herangezogen.
Für die Beurteilung, ob ein städtisches Gebäude zur Einrichtung eines
Verwaltungsgebäudes als zweiter Standort neben dem Rathaus Kaster, geeignet ist, ist
die Differenz zwischen den benötigten Büroflächen und den vorhandenen Büroflächen im
Rathaus Kaster maßgeblich. Die Funktions-, Verkehrs- und sonstigen Flächen ergeben
sich zwangsläufig aus den architektonischen Gegebenheiten des auszuwählenden
Gebäudes.
B III)
Im Rathaus Bedburg stehen zurzeit ca. 525 m² Büroflächen zur Verfügung,
einschließlich des Trauzimmers und des Rathaussaales.
Die weitere Nutzung, bzw. der notwendige Ausbau als Verwaltungsstandort für die Stadt
Bedburg kann aber im Vorfeld der Untersuchungen bereits ausgeschlossen werden. Das
Gebäude steht aktuell unter Denkmalschutz. Umbau, bzw. Sanierung müssten in
Zusammenarbeit und unter der Aufsicht der Denkmalschutzbehörde durchgeführt werden.
Folgende Punkte sind dabei abzuarbeiten:
- Erstellung eines behindergerechten Eingangsbereiches im Bereich der
denkmalgeschützten Fassaden
- Einbau eines behindertengerechten Aufzuges in das Gebäude und somit
behindertengerechte Erschließung des Gesamtgebäudes
Verbreiterung der notwendigen Flucht- und Rettungswege für die behindertengerechte
Nutzung
- Anpassung der vorhandenen Büroflächen an die Gegebenheiten der
Arbeitsstättenrichtlinien sowie des Arbeitsschutzes (z.B. schalldichte Türen im Bereich
sozialer Tätigkeiten, behindertengerechte Verkehrsflächen)
- Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes im gesamten Gebäude
- Erneuerung der sanitären Anlagen
- Erneuerung der Dacheindeckung (Denkmalschutz)
Beschlussvorlage WP7-147/2009 1. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
Eine Erweiterung des Gebäudes schließt sich ebenfalls aus, da die notwendigen Flächen
nur im Bereich des hinter dem Haus gelegenen Parkplatzes zur Verfügung stehen. Diese
Flächen würden bedingt durch die denkmalgeschützte Fassade sowie der notwendigen
Abstandsfächen auf Grund angrenzender Bebauung erstens nicht ausreichend
dimensioniert werden können, um die notwendigen Büroflächen zur Verfügung stellen zu
können und zweitens wirtschaftlich in einem sehr schlechten Verhältnis von Kosten und
Nutzen stehen. Hinzu kommt, dass das zu bebauende Gelände im Bereich der Erft
Überschwemmungsgebiet ist und gründungstechnisch ohne aufwendige Untersuchungen
durch Gutachter sehr schwer zu beurteilen ist.
Einigkeit herrschte darüber, dass eine Erweiterung des Rathauses Bedburg aus bau- und
denkmalrechtlichen Gründen nicht möglich ist.
B IV)
Unter Beibehaltung des Rathauses Kaster als Verwaltungsstandort ergibt sich für einen
weiteren Standort folgender Flächenbedarf:
Büroflächen
Funktionsflächen (z. B. Hausanschlussraum)
Verkehrsflächen
sonstige Flächen
= 1.055,00 qm
= 215,00 qm
= 270,00 qm
= 415,00 qm
Da in der Ratssitzung vom 08.09.2009 kein konkretes Gebäude für die Variantenuntersuchung benannt wurde, sollte in der heutigen Sitzung hierüber eine Entscheidung
getroffen werden.
Auch über die Auswahl eines Büros wurde keine Entscheidung getroffen. Hierüber ist in
der nächsten Ratssitzung, die voraussichtlich am 17.11.2009 stattfindet, zu beraten und zu
entscheiden.
Neue Angebotsanfragen können erst nach Vorlage eines beschlossenen Raumprogrammes und der Entscheidung über einen alternativen Rathausstandort eingeholt werden.
Im Eigentum der Stadt Bedburg stehen folgende Gebäude, die als zweiter Verwaltungsstandort in Frage kämen:
1. Gründerzentrum
2. Objekt Lindenstraße 4 (ehemaliger Toom-Markt)
3. Alte Schule Kirchtroisdorf
4. Alte Schule Kirdorf
5. Feuerwehrschule Rath
Nachstehend die Flächen, die als mögliche Büroflächen an diesen Standorten zur Verfügung stehen:
1. Gründerzentrum
2. Objekt Lindenstraße 4, a) nur Obergeschoss
b) mit Bürgerbüro im ehem. Restaurant, EG
3. Alte Schule Kirchtroisdorf
4. Alte Schule Kirdorf
5. Feuerwehrschule Rath
Beschlussvorlage WP7-147/2009 1. Ergänzung
ca. 460 qm
ca. 1.670 qm
ca. 1.830 qm
ca. 360 qm
ca. 395 qm
ca. 395 qm
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Sitzungsvorlage
Zu allen Standorten lässt sich gleichermaßen die Aussage tätigen, dass aufwendige
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen bis hin zu größeren Anbauten durchgeführt werden
müssen.
Es ist darüber zu entscheiden, welches Gebäude für eine Bau- und
Betriebskostenkalkualtion für eine dezentrale Lösung der Rathausfrage mit untersucht
werden soll.
Für die Bau- und Betriebskostenkalkulation dieser drei Varianten muss mit einem
Planungszeitraum von mindestens 3 Monaten gerechnet werden.
Durch diesen neuen Sachverhalt weist die Verwaltung darauf hin, dass im Bezug auf das
Zeitfenster (31.12.2009) die Beschlüsse zu den Punkten 2 und 3, plus neue Variante,
nicht eingehalten werden kann.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Bau- und
Betriebskostenkalkulation nicht unwesentlich höher werden .Dass hierfür eine
außerplanmäßige Ausgabe genehmigt werden muss, wurde bereits in der Ratssitzung
mitgeteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 21.09.2009
----------------------------------Frenken
----------------------------------Karren
----------------------------------Naujock
Dipl.-Ing
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-147/2009 1. Ergänzung
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