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Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2009) Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2009)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP837/2010 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 02.03.2010 Betreff: Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2009 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt den in der Anlage aufgeführten Ermächtigungsübertragungen zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen grundsätzlich übertragbar, bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar und erhöhen die entsprechenden Haushaltsansätze des folgenden Jahres. Ermächtigungen für investive Auszahlungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzen Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen. Die einzelnen Übertragungen – konsumtiv und investiv – sind in der Anlage der Sitzungsvorlage nach Fachbereichen aufgeführt. Aufgrund der übertragenen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen würde im Falle der kompletten Ausschöpfung der im Haushaltsplan 2010 enthaltenen Ansätze ein Fehlbetrag entstehen. Um dies bereits vorab zu dokumentieren, ist in Höhe der übertragenen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen eine zweckgebundene Deckungsrücklage (§ 43 Abs. 3 GemHVO) unterhalb der allgemeinen Rücklage auszuweisen, die die negative Auswirkung von Aufwandsund Auszahlungsübertragungen auf das Rechnungsergebnis 2010 darstellt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 23.02.2010 ----------------------------------Götz ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Stadtkämmerer gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-37/2010 Seite 2