Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP837/2010
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
02.03.2010
Betreff:
Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2009
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt den
in der Anlage aufgeführten Ermächtigungsübertragungen zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung sind Ermächtigungen für Aufwendungen und
Auszahlungen grundsätzlich übertragbar, bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres
verfügbar und erhöhen die entsprechenden Haushaltsansätze des folgenden Jahres.
Ermächtigungen für investive Auszahlungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzen Zahlung für ihren
Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach
Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in
Benutzung genommen werden kann.
Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe
der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.
Die einzelnen Übertragungen – konsumtiv und investiv – sind in der Anlage der Sitzungsvorlage
nach Fachbereichen aufgeführt.
Aufgrund der übertragenen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen würde im Falle der
kompletten Ausschöpfung der im Haushaltsplan 2010 enthaltenen Ansätze ein Fehlbetrag
entstehen. Um dies bereits vorab zu dokumentieren, ist in Höhe der übertragenen Aufwands- und
Auszahlungsermächtigungen eine zweckgebundene Deckungsrücklage (§ 43 Abs. 3 GemHVO)
unterhalb der allgemeinen Rücklage auszuweisen, die die negative Auswirkung von Aufwandsund Auszahlungsübertragungen auf das Rechnungsergebnis 2010 darstellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 23.02.2010
----------------------------------Götz
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-37/2010
Seite 2