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Beschlusstext (Bebauungsplan Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar" a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
79 kB
Datum
04.05.2015
Erstellt
11.06.15, 10:47
Aktualisiert
11.06.15, 10:47
Beschlusstext (Bebauungsplan Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar"
a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB))

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Stadt Jülich Jülich, 11. Juni 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.05.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 9. Bebauungsplan Koslar Nr. 26 "Alte Schule Koslar" a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlagen-Nr.200/2015) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 a) Die Anregung vom 14.05.2014 wird wie folgt berücksichtigt: - Der angesprochene Fahrstreifen mit der Festlegung „Geh-, Fahr- und Leitungsrecht“ wird auf 6 m verbreitert. - Die ehem. Schulhoffläche steht der Öffentlichkeit als Parkplatzreserve nicht zur Verfügung, da es sich um eine private Fläche handelt, auf die die Ordnungsbehörde keinen Zugriff hat. Somit ist eine Pflichtverletzung nicht gegeben. b) Der Bebauungsplan Koslar Nr. 26 „Alte Schule Koslar“ wird gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.