Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP836/2010
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
02.03.2010
Betreff:
Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen
für das Haushaltsjahr 2010
Beschlussvorschlag:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Bereits in den Sitzungen des Rates am 23.06.2009 und am 15.09.2009 wurde über die
sich verschlechternde Haushaltslage berichtet.
Aufgrund der von den jeweiligen Organisationseinheiten kalkulierten bzw. geschätzten
Ansätze sowie der sich weiterhin verschlechternden Rahmenbedingungen erhöhten sich
die im Jahre 2009 prognostizierten Defizite für die Haushaltsjahre 2010 bis 2013 deutlich.
Die für Anfang Januar vorgesehene Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung wurde
verschoben, um verwaltungsseitig nach Möglichkeiten zu suchen, einen zumindest
genehmigungsfähigen Haushaltsplan aufstellen zu können.
Der Haushaltsplan wird in gedruckter Form zur Sitzung am 02.03.2010 vorgelegt.
Die Beratung der Haushaltssatzung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den
23.03.2010 vorgesehen. Die Beschlussfassung im Rat soll am 20.04.2010 erfolgen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung weist folgende Salden des Ergebnisplans für die
Finanzplanungsjahre aus:
2010
2011
2012
2013
- 4.290 T€
- 7.252 T€
- 3.612 T€
- 4.251 T€
Aufgrund der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage (des Eigenkapitals) wird die
Haushaltssatzung der Genehmigungspflicht unterliegen und ist nach Beschlussfassung
dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde zur
Genehmigung vorzulegen.
Die Genehmigung gilt gemäß § 75 Abs. 4 GO als erteilt, wenn der Landrat nicht innerhalb
eines Monats nach Eingang des Antrages eine andere Entscheidung trifft. Die
Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.
Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nach § 76 GO
besteht hinsichtlich des vorgelegten Entwurfs der Haushaltssatzung nicht.
Eine Bekanntmachung und somit das Inkrafttreten der Haushaltssatzung ist somit vor
Ende Mai nicht zu erwarten.
Beschlussvorlage WP8-36/2010
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 22.02.2010
----------------------------------Eßer
Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-36/2010
----------------------------------Baum
Stadtkämmerer
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Seite 3