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Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2010) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2010) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2010)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP836/2010 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 02.03.2010 Betreff: Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2010 Beschlussvorschlag: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Bereits in den Sitzungen des Rates am 23.06.2009 und am 15.09.2009 wurde über die sich verschlechternde Haushaltslage berichtet. Aufgrund der von den jeweiligen Organisationseinheiten kalkulierten bzw. geschätzten Ansätze sowie der sich weiterhin verschlechternden Rahmenbedingungen erhöhten sich die im Jahre 2009 prognostizierten Defizite für die Haushaltsjahre 2010 bis 2013 deutlich. Die für Anfang Januar vorgesehene Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung wurde verschoben, um verwaltungsseitig nach Möglichkeiten zu suchen, einen zumindest genehmigungsfähigen Haushaltsplan aufstellen zu können. Der Haushaltsplan wird in gedruckter Form zur Sitzung am 02.03.2010 vorgelegt. Die Beratung der Haushaltssatzung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 23.03.2010 vorgesehen. Die Beschlussfassung im Rat soll am 20.04.2010 erfolgen. Der Entwurf der Haushaltssatzung weist folgende Salden des Ergebnisplans für die Finanzplanungsjahre aus: 2010 2011 2012 2013 - 4.290 T€ - 7.252 T€ - 3.612 T€ - 4.251 T€ Aufgrund der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage (des Eigenkapitals) wird die Haushaltssatzung der Genehmigungspflicht unterliegen und ist nach Beschlussfassung dem Landrat des Rhein-Erft-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung gilt gemäß § 75 Abs. 4 GO als erteilt, wenn der Landrat nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages eine andere Entscheidung trifft. Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden. Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nach § 76 GO besteht hinsichtlich des vorgelegten Entwurfs der Haushaltssatzung nicht. Eine Bekanntmachung und somit das Inkrafttreten der Haushaltssatzung ist somit vor Ende Mai nicht zu erwarten. Beschlussvorlage WP8-36/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 22.02.2010 ----------------------------------Eßer Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-36/2010 ----------------------------------Baum Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 3