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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath - Gebiet zwischen Gommershovener Weg, Holtroper Straße und Grevenbroicher Straße - hier: a)Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 4/ Bedburg-Rath gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB b)Fassung des Beschlusses über die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath
- Gebiet zwischen Gommershovener Weg, Holtroper Straße und Grevenbroicher Straße -
hier: 
a)Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 4/ Bedburg-Rath gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB
b)Fassung des Beschlusses über die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath
- Gebiet zwischen Gommershovener Weg, Holtroper Straße und Grevenbroicher Straße -
hier: 
a)Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 4/ Bedburg-Rath gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB
b)Fassung des Beschlusses über die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath
- Gebiet zwischen Gommershovener Weg, Holtroper Straße und Grevenbroicher Straße -
hier: 
a)Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 4/ Bedburg-Rath gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB
b)Fassung des Beschlusses über die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7151/2008 3. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 09.09.2008 Rat der Stadt Bedburg 24.09.2008 Stadtentwicklungsausschuss 23.02.2010 Rat der Stadt Bedburg 02.03.2010 Betreff: Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath - Gebiet zwischen Gommershovener Weg, Holtroper Straße und Grevenbroicher Straße hier: a) Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 4/ Bedburg-Rath gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB b) Fassung des Beschlusses über die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 24. September 2008 für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath aufzuheben. Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg den erneuten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 a des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath (Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren). Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Wesentliches Planungsziel ist die Erschließung innerörtlicher Freiflächen mit der Ausweisung eines Dorfgebietes in einer höchstweise zweigeschossigen Bebauung. Der Planentwurf ist in der Anlage beigefügt. b) Der Rat billigt den vorliegenden Entwurf zum Zwecke der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl.I S. 2585) Der Planentwurf enthält textliche Festsetzungen. Der Rat beschließt gemäß § 9 Abs. 8 BauGB die Entwurfsbegründung als Anlage. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Beschlussvorlage WP7-151/2008 3. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Zur weiteren Nutzung des städtischen Hausgrundstückes Gommershovener Weg 20 und auf Grund des Bedarfs der ortsansässigen Bevölkerung an Baugrundstücken wurde bereits ein Plankonzept für die weitere Bebauung dieses Bereiches entwickelt. Diesem wurde in der Sitzung am 25. März 2003 des Ausschusses für Planen und Bauen der Stadt Bedburg weitestgehend zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes erst nach Klärung der Eigentumsverhältnisse im Plangebiet einzuleiten. Die Verhandlungen mit den Eigentümern zum Erwerb der Grundstücke erwiesen sich jedoch als recht schwierig und langwierig. Zum jetzigen Zeitpunkt stellen sich die Grundbesitzverhältnisse wie folgt dar: Vier der sechs zu bebauenden Parzellen sowie die Parzellen zur Erschließung der Baugrundstücke befinden sich im Besitz der Stadt Bedburg, so dass nunmehr die Planung entsprechend des beiliegenden Planes fortgeführt werden soll. Der modifizierte Planentwurf sieht vor, das Gebiet aufgrund der umliegenden Prägung in der Gesamtheit als Dorfgebiet (MD) festzusetzen. Des Weiteren wird eine höchstens zweigeschossige Bebauung mit einer maximalen Firsthöhe von 9,50 m anlehnend an die Umgebungsbebauung festgesetzt. Die zulässige Dachneigung beträgt 35° - 45°, die GRZ wird mit 0,4 festgesetzt. Zur nunmehr zügigen Umsetzung der Planung schlägt die Verwaltung vor, dem beigefügten Plankonzept zuzustimmen und auf dieser Grundlage dem Rat zu empfehlen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a des Baugesetzbuches) erneut zu fassen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Der Beschluss durch den Rat der Stadt Bedburg ist verfahrensrechtlich erforderlich, da der vorangegangene, aufzuhebende Aufstellungsbeschluss ebenfalls vom Rat gefasst worden ist. Anlage: Übersichtsplan, Planentwurf, Begründung Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.02.2010 ----------------------------------(Rainer Köster) Sachbearbeiter ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP7-151/2008 3. Ergänzung ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Seite 3