Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7151/2008 3.
Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.09.2008
Rat der Stadt Bedburg
24.09.2008
Stadtentwicklungsausschuss
23.02.2010
Rat der Stadt Bedburg
02.03.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath
- Gebiet zwischen Gommershovener Weg, Holtroper Straße und Grevenbroicher Straße hier:
a)
Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 4/
Bedburg-Rath gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB
b)
Fassung des Beschlusses über die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Aufstellungsbeschluss vom 24. September 2008 für
den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath aufzuheben.
Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg den erneuten Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1
i. V. m. § 13 a des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I
S. 2585), für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath (Bebauungsplan der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren).
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Wesentliches Planungsziel ist die Erschließung innerörtlicher Freiflächen mit der Ausweisung
eines Dorfgebietes in einer höchstweise zweigeschossigen Bebauung.
Der Planentwurf ist in der Anlage beigefügt.
b)
Der Rat billigt den vorliegenden Entwurf zum Zwecke der frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl.I S. 2585)
Der Planentwurf enthält textliche Festsetzungen. Der Rat beschließt gemäß § 9 Abs. 8 BauGB die
Entwurfsbegründung als Anlage.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Beschlussvorlage WP7-151/2008 3. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Zur weiteren Nutzung des städtischen Hausgrundstückes Gommershovener Weg 20 und auf
Grund des Bedarfs der ortsansässigen Bevölkerung an Baugrundstücken wurde bereits ein
Plankonzept für die weitere Bebauung dieses Bereiches entwickelt. Diesem wurde in der Sitzung
am 25. März 2003 des Ausschusses für Planen und Bauen der Stadt Bedburg weitestgehend
zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt das Verfahren für die Aufstellung des
Bebauungsplanes erst nach Klärung der Eigentumsverhältnisse im Plangebiet einzuleiten.
Die Verhandlungen mit den Eigentümern zum Erwerb der Grundstücke erwiesen sich jedoch als
recht schwierig und langwierig. Zum jetzigen Zeitpunkt stellen sich die Grundbesitzverhältnisse wie
folgt dar: Vier der sechs zu bebauenden Parzellen sowie die Parzellen zur Erschließung der
Baugrundstücke befinden sich im Besitz der Stadt Bedburg, so dass nunmehr die Planung
entsprechend des beiliegenden Planes fortgeführt werden soll.
Der modifizierte Planentwurf sieht vor, das Gebiet aufgrund der umliegenden Prägung in der
Gesamtheit als Dorfgebiet (MD) festzusetzen. Des Weiteren wird eine höchstens zweigeschossige
Bebauung mit einer maximalen Firsthöhe von 9,50 m anlehnend an die Umgebungsbebauung
festgesetzt. Die zulässige Dachneigung beträgt 35° - 45°, die GRZ wird mit 0,4 festgesetzt.
Zur nunmehr zügigen Umsetzung der Planung schlägt die Verwaltung vor, dem beigefügten
Plankonzept zuzustimmen und auf dieser Grundlage dem Rat zu empfehlen, den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 4/Bedburg-Rath (Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß § 13 a des Baugesetzbuches) erneut zu fassen und die Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Der Beschluss durch den Rat der Stadt Bedburg ist verfahrensrechtlich erforderlich, da der
vorangegangene, aufzuhebende Aufstellungsbeschluss ebenfalls vom Rat gefasst worden ist.
Anlage: Übersichtsplan, Planentwurf, Begründung
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.02.2010
----------------------------------(Rainer Köster)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP7-151/2008 3. Ergänzung
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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