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Beschlusstext (Ausbildungsplätze 2016 Bezug: Vorlagen Nr. 398/2013 und 163/2014)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
85 kB
Datum
04.05.2015
Erstellt
11.06.15, 10:47
Aktualisiert
11.06.15, 10:47
Beschlusstext (Ausbildungsplätze 2016
Bezug: Vorlagen Nr. 398/2013 und 163/2014) Beschlusstext (Ausbildungsplätze 2016
Bezug: Vorlagen Nr. 398/2013 und 163/2014)

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Stadt Jülich Jülich, 11. Juni 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.05.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.1 Ausbildungsplätze 2016 Bezug: Vorlagen Nr. 398/2013 und 163/2014 (Vorlagen-Nr.228/2015) Mitteilungstext: Im Rahmen der Mitteilungen 398/2013 und163/2014 „Aufnahmekapazitäten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung“ wurde seitens des Stadtrates beschlossen zukünftig Bedarf für zwei Studienplätze anzumelden. Wie bereits in den letzten Jahren zu den Ausbildungsplätzen mitgeteilt, ist es wegen der anstehenden Personalabgänge und dem zu erwartenden demographischen Wandel erforderlich weiterhin kontinuierlich auszubilden, um den zukünftigen Personalbedarf zu decken. Für 2016 reichen voraussichtlich bedarfsorientiert 2 Ausbildungsplätze (jeweils einer im Bereich mittlerer und gehobener Dienst) aus und wahrscheinlich ist dann auch eine dauerhafte Übernahme möglich. Ein Übernahmeversprechen würde, wie in der Vergangenheit, nicht gegeben. Ein zweiter Studienplatz ist aus v.g. Gründen verzichtbar zumal im Rahmen der Personalentwicklung auch der Angestelltenlehrgang II (vergleichbar gehobener Dienst) angeboten und belegt wird. Laut KGST entstehen für die v.g. Ausbildungen jeweils Personalkosten i.H.v. ca. 16.000 €. Die Mittel sind bei den Personalkosten in den Haushalten für 2016 und die Folgejahre zu veranschlagen und bereits im Haushaltssicherungskonzept berücksichtigt. Bei bestandener Prüfung besteht bei entsprechendem Bedarf der Anspruch auf eine einjährige Übernahme, es sei denn, dass personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe dagegen sprechen. Bei einer einjährigen Übernahme entstehen zusätzliche Personalkosten i.H.v. ca. 37.500 €. Die zwei Ausbildungsplätze (1 Studienplatz und 1 Verwaltungsfachangestellte / -r) werden kurzfristig ausgeschrieben. Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.05.2015 Seite 2