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Beschlussvorlage (Anlage A) Abwägungsliste WP8-35/2009 3. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
39 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07

Inhalt der Datei

Anlage A) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 1. Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt. Industrie- und Handelsund Handelskammer zu Köln keine Bedenken kammer Köln bezüglich der Änderung des oben genannten BeSchreiben vom 27.01.2010 bauungsplanes bestehen. 2. An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlau- Entfällt. Infracor GmbH fen keine von uns betreuten Fernleitungen. Schreiben vom 08.01.2010 In Ihrem Schreiben vom 07.01.2010 bitten Sie uns Die der Stellungnahme beigefügten Anlagen lassen 3. RWE Rhein-Ruhr, Netzerkennen, dass innerhalb des Plangebietes keine um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. service GmbH Versorgungstrassen verlaufen. Auf Ebene der BauNach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen Schreiben vom 11.01.2010 teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen leitplanung besteht daher kein Handlungsbedarf. Die Hinweise betreffen die nachfolgende AusführungsBedenken erheben. planung und werden im Weiteren entsprechend Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu berücksichtigt. diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagenstandorte notwendig. Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Anpassung unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z.B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3478.doc Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und die Bestandspläne des Leitungsnetzes als Anlage zum Bebauungsplan aufzunehmen. Anlage A) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Unter Umständen wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Der Anregung wird entsprochen und ein entspreWir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungschenden Hinweis im B-Plan aufgenommen. zonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. 4. PLEdoc GmbH Schreiben vom 14.01.2010 Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich z.Zt. nicht geplant. Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung und Entfällt. teilen Ihnen mit, dass die oben genannten Maßnahmen die Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren. − E.ON Ruhrgas AG, Essen − E.ON Gastransport GmbH, Essen − Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg − GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen − MEGAL GmbH, Mittel-Europäische Gaslei- SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3478.doc Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... ... den Hinweis zur Beachtung der DVGW Richtlinie GW 125 aufzunehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. tungsgesellschaft, Essen − Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan − Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan − Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen 5. Thyssengas GmbH Erdgaslogistik Schreiben vom 18.01.2010 Sollte der Geltungsbereiches bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Auskunft nur auf die Versorgungsanlagen der zuvor aufgelisteten Versorgungsunternehmen bezieht. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind – falls noch nicht geschehen – bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften/Regionalcentern gesondert einzuholen. Mit Ihrer Nachricht übermittelte Projektunterlagen erhalten Sie ggf. anbei zurück. Mit Ihrem Schreiben vom 07. Januar 2010 teilen Sie uns unter Beifügung von Planunterlagen die o.g. Maßnahmen mit: Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3478.doc Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftver6. Erftverband bandes sind nicht betroffen. Daher bestehen aus Bereich Abwassertechnik wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des ErftverSchreiben vom 25.01.2010 bandes keine Bedenken. Die Anregung betrifft die nachfolgenden PlanungsDie geplante Entwässerung ist mit der Unteren 7. Rhein-Erft-Kreis schritte sowie das bauordnungsrechtliche GenehmiWasserbehörde abzustimmen. Für die geplanten Schreiben vom 10.02.2010 Versickerungsanlagen ist rechtzeitig die erforderli- gungsverfahren und ist daher nicht bebauungsplanrelevant. che wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und eine Anpassung der Begründung insbesondere im Hinblick auf den Überlauf in eine Versickerungsanlage (kein Sickerschacht) vorzunehmen. Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Am besten geeignet hierfür ist die Versickerung des Niederschlagswassers über eine Belebtbodenschicht. Die Einleitung in Sickerschächte ist unzulässig. Der Anregung ist ausreichend Rechnung getragen: Wie in der Begründung dargelegt ist beabsichtigt, eine Teichanlage im Zentrum des Grundstücks zu errichten, die zum einen als Bestandteil der Freiflächenplanung die Aufenthaltsbereiche der Bewohner aufwertet, zum anderen aber auch das Niederschlagswasser der Dach- und Hofflächen auffangen soll. Zusätzlich sollte ein Überlauf von der Teichanlage in einen Sickerschacht erfolgen. Die Zulässigkeit der Errichtung von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser wurde im vorliegenden Plan textlich festgesetzt. Denn der Gesetzgeber ermöglicht gemäß § 14 (2) BauNVO ausnahmsweise die Zulässigkeit dieser (Neben-)Anlagen, die im vorliegenden Bebauungsplan aus den o.g. Gründen als generell zulässig festgesetzt wurden. Der Anregung wird jedoch in soweit Rechnung getragen, dass die Begründung unter Kap. 5.3 an die Forderungen des Rhein-Erft-Kreises angepasst wird: „Zusätzlich ist ein Überlauf von der Teichanlage in eine Versickerungsanlage vorgesehen.“ Ebenso wird Kap. 6.5 angepasst. Entsprechende Flächen sind im zukünftigen Be- Eine zeichnerische Festsetzung ist darüber hinaus ... die Mitteilung zur SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3478.doc Anlage A) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. nicht erforderlich, da es sich um eine untergeordnete bauungsplan festzusetzen. Die evtl. erforderlichen Anträge sind bei der Unte- Anlage handelt. Der Gesetzgeber hat mit § 9 (1) Nr. 14 BauGB zwar die Möglichkeit der zeichnerischen ren Wasserbehörde zu stellen. Festsetzung eröffnet. Es handelt sich hierbei jedoch um Hauptanlagen der Versorgung und Abwasserbeseitigung, z.B. für ein gesamtes Wohngebiet. Da es sich in diesem Fall um Wohngrundstücke handelt, in deren Mitte eine Teichanlage mit Versickerung dezentral geplant ist, deren Lage sich im Rahmen der nachfolgenden Detailplanung noch ändern kann und die außerdem neben der Versickerungsfunktion auch andere Funktionen wahrnehmen muss, wird auf eine zeichnerische Festsetzung verzichtet. Zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist unter Beteiligung der Unteren Wasserbehörde ein geohydrologisches Gutachten erforderlich. Die Anregungen hinsichtlich eines geohydrologischen Gutachtens, Antragstellung und Beteiligung der zuständigen Behörden werden im Rahmen der weiterführenden Planungen beachtet, insofern wird § 51a LWG beachtet. Eine Altlast / Altlastenverdachtsfläche liegt innerhalb des Planungsgebietes nicht vor. 8. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld Schreiben vom 04.02.2010 Seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen o.a. Bebauungsplanänderung. Eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen innerhalb des Bebauungsplangebietes gegenüber Emissionen der A 61 sind seitens der Straßenbau- SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3478.doc Die A 61 verläuft in einer Entfernung von ca. 270 m zum äußeren Plangebiet und ist mit einem Erdwall abgeschottet. Anhaltspunkte für eine relevante Beeinträchtigung der Wohnruhe innerhalb des Plangebietes liegen nicht vor. Erhebliche Lärmimmissionen sind nicht zu erwarten. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... Kenntnis zu nehmen und einer Anpassung der Planzeichnung begründet zurückzuweisen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und festzustellen, dass dem § 51 a LWG zur Versickerung des Niederschlagswassers Rechnung getragen wird, ferner das entsprechende Gutachten im Baugenehmigungsverfahren vorzulegen ist. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. verwaltung nicht vorgesehen und werden auch nicht gewährt. Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt Entfällt. 9. Bezirksregierung Arnsüber dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksberg feld „Bedburg 1“. Eigentümerin des BergwerkfelSchreiben vom 08.02.2010 des „Bedburg 1“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme kein Abbau von Rohstoffen statt gefunden. Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen sowohl im „oberen Grundwasserstock“ wie auch in tiefer liegenden Stockwerken betroffen. Nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand 01.10.2008) liegen die Absenkungsbeträge bzgl. Des „oberen Grundwasserstocks“ derzeit bei ca. – 30,0 m. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasseranstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderung der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3478.doc Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die RWE Po- Die RWE Power AG wurde bereits fristgerecht am wer AG zu stellen. Verfahren beteiligt. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch (Siehe Stellungnahme Nr. 9) nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o.g. Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Nach Befragung unserer möglicherweise betroffe- Entfällt. 10. RWE Power AG nen Fachabteilungen teilen wir Ihnen mit, dass Schreiben vom 08.02.2010 nach unserem heutigen Kenntnisstand Belange unserer Gesellschaft durch das vorgenannte Planvorhaben nicht berührt werden. Eine konkrete Aussage dazu, ob es zu Konflikten 11. LVR-Amt für Bodendenkzwischen der Planung und den Belangen des Bomalpflege dendenkmalschutzes kommen kann, ist auf der Schreiben vom 08.02.2010 Basis der für das Plangebiet derzeit verfügbaren Unterlagen nicht abschließend möglich, da in dieser Region bisher keine systematische Erfassung der Bodendenkmäler durchgeführt wurde. Eindeutige Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf das archäologische Kulturgut können deshalb nicht gemacht werden. Unabhängig hiervon verweise ich jedoch auf die §§ Der Anregung zur Aufnahme des Hinweises kann entsprochen werden. 15 und 16 DSchG NW und bitte Sie sicherzustellen, dass bei der Planrealisierung auf diese gesetzlichen Vorgaben hingewiesen wird. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder der LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425-9039199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3478.doc Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ... ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. ... die Mitteilung zur Kenntnis und einen entsprechenden Hinweis in den Bebauungsplan zur Beachtung der Belange der Bodendenkmalpflege aufzunehmen Anlage A) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Es wird angeregt einen entsprechenden Hinweis in den Satzungstext aufzunehmen. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3478.doc Der Rat der Stadt Bedburg beschließt ...