Daten
Kommune
Bedburg
Größe
39 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
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Inhalt der Datei
Anlage A)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB,
Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
1.
Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt.
Industrie- und Handelsund Handelskammer zu Köln keine Bedenken
kammer Köln
bezüglich der Änderung des oben genannten BeSchreiben vom 27.01.2010
bauungsplanes bestehen.
2.
An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlau- Entfällt.
Infracor GmbH
fen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Schreiben vom 08.01.2010
In Ihrem Schreiben vom 07.01.2010 bitten Sie uns Die der Stellungnahme beigefügten Anlagen lassen
3.
RWE Rhein-Ruhr, Netzerkennen, dass innerhalb des Plangebietes keine
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
service GmbH
Versorgungstrassen verlaufen. Auf Ebene der BauNach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
Schreiben vom 11.01.2010
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen leitplanung besteht daher kein Handlungsbedarf. Die
Hinweise betreffen die nachfolgende AusführungsBedenken erheben.
planung und werden im Weiteren entsprechend
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu berücksichtigt.
diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet
werden unsere Versorgungsleitungen z.T. berührt.
Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage
unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten
für Trassenanpassungen zu vermeiden.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagenstandorte notwendig.
Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Anpassung
unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z.B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
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Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ...
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und die Bestandspläne
des Leitungsnetzes als
Anlage zum Bebauungsplan aufzunehmen.
Anlage A)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB,
Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können. Unter Umständen wäre
auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die
Vorplanung einzubeziehen.
Der Anregung wird entsprochen und ein entspreWir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungschenden Hinweis im B-Plan aufgenommen.
zonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie
GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer
Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber
hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen.
4.
PLEdoc GmbH
Schreiben vom 14.01.2010
Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen
sind in dem betroffenen Bereich z.Zt. nicht geplant.
Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung und
Entfällt.
teilen Ihnen mit, dass die oben genannten Maßnahmen die Versorgungsanlagen der nachstehend
aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren.
− E.ON Ruhrgas AG, Essen
− E.ON Gastransport GmbH, Essen
− Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
− GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen
− MEGAL GmbH, Mittel-Europäische Gaslei-
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Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ...
... den Hinweis zur Beachtung der DVGW
Richtlinie GW 125 aufzunehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB,
Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
tungsgesellschaft, Essen
− Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan
− Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan
− Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
5.
Thyssengas GmbH
Erdgaslogistik
Schreiben vom 18.01.2010
Sollte der Geltungsbereiches bzw. das Projekt
erweitert oder verlagert werden oder sollte der
Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Auskunft nur auf die Versorgungsanlagen der
zuvor aufgelisteten Versorgungsunternehmen bezieht. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind
– falls noch nicht geschehen – bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften/Regionalcentern gesondert einzuholen.
Mit Ihrer Nachricht übermittelte Projektunterlagen
erhalten Sie ggf. anbei zurück.
Mit Ihrem Schreiben vom 07. Januar 2010 teilen
Sie uns unter Beifügung von Planunterlagen die
o.g. Maßnahmen mit:
Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
zz. nicht vorgesehen.
Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus unserer
Sicht keine Bedenken.
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Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ...
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB,
Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftver6.
Erftverband
bandes sind nicht betroffen. Daher bestehen aus
Bereich Abwassertechnik
wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des ErftverSchreiben vom 25.01.2010
bandes keine Bedenken.
Die Anregung betrifft die nachfolgenden PlanungsDie geplante Entwässerung ist mit der Unteren
7.
Rhein-Erft-Kreis
schritte sowie das bauordnungsrechtliche GenehmiWasserbehörde abzustimmen. Für die geplanten
Schreiben vom 10.02.2010
Versickerungsanlagen ist rechtzeitig die erforderli- gungsverfahren und ist daher nicht bebauungsplanrelevant.
che wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ...
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und eine Anpassung
der Begründung insbesondere im Hinblick auf
den Überlauf in eine
Versickerungsanlage
(kein Sickerschacht)
vorzunehmen.
Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser von
Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals
bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln,
zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des
Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Am besten
geeignet hierfür ist die Versickerung des Niederschlagswassers über eine Belebtbodenschicht.
Die Einleitung in Sickerschächte ist unzulässig.
Der Anregung ist ausreichend Rechnung getragen:
Wie in der Begründung dargelegt ist beabsichtigt,
eine Teichanlage im Zentrum des Grundstücks zu
errichten, die zum einen als Bestandteil der Freiflächenplanung die Aufenthaltsbereiche der Bewohner
aufwertet, zum anderen aber auch das Niederschlagswasser der Dach- und Hofflächen auffangen
soll. Zusätzlich sollte ein Überlauf von der Teichanlage in einen Sickerschacht erfolgen. Die Zulässigkeit der Errichtung von Anlagen zur Versickerung
von Niederschlagswasser wurde im vorliegenden
Plan textlich festgesetzt. Denn der Gesetzgeber
ermöglicht gemäß § 14 (2) BauNVO ausnahmsweise
die Zulässigkeit dieser (Neben-)Anlagen, die im
vorliegenden Bebauungsplan aus den o.g. Gründen
als generell zulässig festgesetzt wurden.
Der Anregung wird jedoch in soweit Rechnung getragen, dass die Begründung unter Kap. 5.3 an die
Forderungen des Rhein-Erft-Kreises angepasst wird:
„Zusätzlich ist ein Überlauf von der Teichanlage in
eine Versickerungsanlage vorgesehen.“ Ebenso
wird Kap. 6.5 angepasst.
Entsprechende Flächen sind im zukünftigen Be-
Eine zeichnerische Festsetzung ist darüber hinaus ... die Mitteilung zur
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Anlage A)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB,
Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
nicht erforderlich, da es sich um eine untergeordnete
bauungsplan festzusetzen.
Die evtl. erforderlichen Anträge sind bei der Unte- Anlage handelt. Der Gesetzgeber hat mit § 9 (1) Nr.
14 BauGB zwar die Möglichkeit der zeichnerischen
ren Wasserbehörde zu stellen.
Festsetzung eröffnet. Es handelt sich hierbei jedoch
um Hauptanlagen der Versorgung und Abwasserbeseitigung, z.B. für ein gesamtes Wohngebiet.
Da es sich in diesem Fall um Wohngrundstücke
handelt, in deren Mitte eine Teichanlage mit Versickerung dezentral geplant ist, deren Lage sich im
Rahmen der nachfolgenden Detailplanung noch
ändern kann und die außerdem neben der Versickerungsfunktion auch andere Funktionen wahrnehmen
muss, wird auf eine zeichnerische Festsetzung verzichtet.
Zur Feststellung der Versickerungsfähigkeit des
Untergrundes ist unter Beteiligung der Unteren
Wasserbehörde ein geohydrologisches Gutachten
erforderlich.
Die Anregungen hinsichtlich eines geohydrologischen Gutachtens, Antragstellung und Beteiligung
der zuständigen Behörden werden im Rahmen der
weiterführenden Planungen beachtet, insofern wird
§ 51a LWG beachtet.
Eine Altlast / Altlastenverdachtsfläche liegt innerhalb des Planungsgebietes nicht vor.
8.
Landesbetrieb Straßenbau
NRW,
Autobahnniederlassung
Krefeld
Schreiben vom 04.02.2010
Seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW,
Autobahnniederlassung Krefeld bestehen keine
grundsätzlichen Bedenken gegen o.a. Bebauungsplanänderung.
Eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen innerhalb des Bebauungsplangebietes gegenüber
Emissionen der A 61 sind seitens der Straßenbau-
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3478.doc
Die A 61 verläuft in einer Entfernung von ca. 270 m
zum äußeren Plangebiet und ist mit einem Erdwall
abgeschottet. Anhaltspunkte für eine relevante Beeinträchtigung der Wohnruhe innerhalb des Plangebietes liegen nicht vor. Erhebliche Lärmimmissionen
sind nicht zu erwarten.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ...
Kenntnis zu nehmen
und einer Anpassung
der Planzeichnung
begründet zurückzuweisen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und festzustellen, dass
dem § 51 a LWG zur
Versickerung des Niederschlagswassers
Rechnung getragen
wird, ferner das entsprechende Gutachten
im Baugenehmigungsverfahren vorzulegen
ist.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB,
Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
verwaltung nicht vorgesehen und werden auch
nicht gewährt.
Das
von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt Entfällt.
9.
Bezirksregierung Arnsüber
dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksberg
feld „Bedburg 1“. Eigentümerin des BergwerkfelSchreiben vom 08.02.2010
des „Bedburg 1“ ist die RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die
RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Nach den hier vorliegenden
Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme kein
Abbau von Rohstoffen statt gefunden. Der Bereich
des Planungsgebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen sowohl im „oberen
Grundwasserstock“ wie auch in tiefer liegenden
Stockwerken betroffen. Nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand
01.10.2008) liegen die Absenkungsbeträge bzgl.
Des „oberen Grundwasserstocks“ derzeit bei ca. –
30,0 m. Die Grundwasserabsenkungen werden,
bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der
Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren
Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem
Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist
nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasseranstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als
auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Die Änderung der Grundwasserflurabstände sowie
die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3478.doc
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ...
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB,
Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die RWE Po- Die RWE Power AG wurde bereits fristgerecht am
wer AG zu stellen.
Verfahren beteiligt.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch (Siehe Stellungnahme Nr. 9)
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier
nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
ebenfalls die o.g. Eigentümerin der bestehenden
Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme
zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Nach
Befragung unserer möglicherweise betroffe- Entfällt.
10.
RWE Power AG
nen Fachabteilungen teilen wir Ihnen mit, dass
Schreiben vom 08.02.2010
nach unserem heutigen Kenntnisstand Belange
unserer Gesellschaft durch das vorgenannte Planvorhaben nicht berührt werden.
Eine konkrete Aussage dazu, ob es zu Konflikten
11.
LVR-Amt für Bodendenkzwischen der Planung und den Belangen des Bomalpflege
dendenkmalschutzes kommen kann, ist auf der
Schreiben vom 08.02.2010
Basis der für das Plangebiet derzeit verfügbaren
Unterlagen nicht abschließend möglich, da in dieser Region bisher keine systematische Erfassung
der Bodendenkmäler durchgeführt wurde. Eindeutige Aussagen zu möglichen Auswirkungen der
Planung auf das archäologische Kulturgut können
deshalb nicht gemacht werden.
Unabhängig hiervon verweise ich jedoch auf die §§ Der Anregung zur Aufnahme des Hinweises kann
entsprochen werden.
15 und 16 DSchG NW und bitte Sie sicherzustellen, dass bei der Planrealisierung auf diese gesetzlichen Vorgaben hingewiesen wird. Beim Auftreten
archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die
Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder der
LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland,
Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385
Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425-9039199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des
LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
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Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ...
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis und einen
entsprechenden Hinweis in den Bebauungsplan zur Beachtung der Belange der
Bodendenkmalpflege
aufzunehmen
Anlage A)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB,
Bebauungsplan Nr. 17/Bedburg, 4. beschleunigte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Es
wird angeregt einen entsprechenden Hinweis in
den Satzungstext aufzunehmen.
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Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt ...