Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP816/2010 1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
23.02.2010
Rat der Stadt Bedburg
02.03.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 48 b/Bedburg
-Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rathhier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses nach § 1 Abs. 8 i.V.m. § 10 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg hebt nach § 1 Abs. 8 i.V.m. § 10 BauGB, aufgrund des Wegfalls des
Planungsbedürfnisses, (§ 1 Abs. 3 BauGB) den am 18.05.2004 nach § 2 Abs. 1 des BauGB
(Baugesetzbuch) herbeigeführten Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan Nr. 48 b/Bedburg auf.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat aufgrund des damaligen Planungserfordernisses zur
Wiederherstellung der Gemeindeverbindungsstraße (frühere K13n) von Bedburg nach BedburgRath
in
seiner
Sitzung
am
18.05.2004
den
Aufstellungsbeschluss
für
den
planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg gefasst.
Daraufhin wurde das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach den Vorschriften der §§ 3 Abs. 1 und
4 Abs. 1 BauGB in der Frist vom 21.07.2005 bis zum 22.08.2005 durchgeführt.
Aufgrund der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurde ein
Rechtsgutachten zur Bewertung in Auftrag gegeben. Nach Berücksichtigung aller
abwägungsrelevanten Belange, im Besonderem der Empfehlung des Rechtsgutachtens, wurde, im
Hinblick auf die mit einem förmlichen Planfeststellungsverfahren einhergehende größere
Rechtssicherheit
und
umfassenden
Regelungsmöglichkeiten, beschlossen, auf ein
Planfeststellungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz umzustellen.
Darüber hinaus hätte mit dem Instrument des Bebauungsplanes eine Abwicklung unter den
„günstigeren“ Vorschriften des alten Verfahrensrechtes des Baugesetzbuches bereits bis zum
19.07.2006 erfolgen müssen.
Im Anschluss hieran wurde am 16.05.2006 durch die Bezirksregierung Köln das
Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Nach Abwicklung der einzelnen Verfahrensschritte ist der
abschließende Planfeststellungsbeschluss gem. § 38 StrWG NRW i.V.m. §§ 72 ff. VwVfG NRW
am 10.06.2009 – Az.: 25.3.3.4 - 1/06 – erfolgt. Der Plan hat daraufhin in der Zeit vom 30.06.2009
bis 14.07.2009 ausgelegen. Der Beschluss hat somit nach Ablauf einer Monatsfrist am 15.08.2009
Rechtskraft erlangt.
Gem. Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg liegt für die
Einleitung, Aufhebung und Änderung von Bauleitplanverfahren die sachliche Zuständigkeit
grundsätzlich beim Stadtentwicklungsausschuss. Da im vorliegenden Fall jedoch ein
Ratsbeschluss vorliegt, kann dieser auch nur vom Rat aufgehoben werden.
Aufgrund des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und dem nunmehr fehlendem
Planungserfordernisses nach § 1 Abs. 3 BauGB (eine städtebauliche Planung ist nach
Rechtsprechung dann erforderlich, wenn sie nach der planerischen Konzeption der Gemeinde
erforderlich erscheint) empfiehlt die Verwaltung, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu
entscheiden.
Hinweis: Der Baubeginn der planfestgestellten Gemeindeverbindungsstraße ist für Sommer 2010
beabsichtigt. Die Dauer der Bauarbeiten wird voraussichtlich 12 Monate betragen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Vorberatung Stadtentwicklungsausschuss am 23.02.2010, einstimmig.
Beschlussvorlage WP8-16/2010 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 18.02.2010
----------------------------------Stefan Lukas
(Sachbearbeiter)
----------------------------------Rainer Köster
(Sachbearbeiter)
----------------------------------Jürgen Schmeier
(Fachbereichsleiter)
gesehen:
----------------------------------Gunnar Koerdt
(Bürgermeister)
Beschlussvorlage WP8-16/2010 1. Ergänzung
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