Daten
Kommune
Wesseling
Größe
85 kB
Datum
15.10.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
216/2008
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
-66-
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 2/113 "Wiesenweg"
Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
-66-
19.09.2008
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 216/2008
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
19.09.2008
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 2/113 "Wiesenweg"
Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4
Abs. 1 BauGB
Beschlussentwurf:
Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 2/113 „Wiesenweg“ wird zum Zweck der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der Begründung wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Stadt Wesseling beabsichtigt, die ökologisch und landschaftsgestalterisch hochwertigen Wiesenflächen
von „Thelens Wiese“ dauerhaft zu sichern um somit die „Kulturlandschaft Entenfang“ im Süden bis an die
alte Ortslage Keldenichs weiterzuführen.
Zur besseren Verknüpfung von „Thelens Wiese“ mit dem angrenzenden „Entenfang“ ist im Auftrag der Stadt
Wesseling vom Planungsbüro WGF Landschaft unter der Leitung von Herrn Prof. Aufmkolk ein
Gestaltungskonzept erarbeitet worden. Das Konzept sieht neben der Erstellung eines parallel zum
Wiesenweg verlaufenden Fußwegs mit Sitzgelegenheiten den Rückbau des Verbindungswegs zwischen
Rodenkirchener Straße und Wiesenweg vor. Darüber hinaus ist die Anpflanzung von 9 Esskastanien
vorgesehen, die zu einer weiteren Aufwertung beitragen sollen.
In einem engen räumlichen Zusammenhang mit der Einbindung des Wiesengeländes in die „Kulturlandschaft
Entenfang“ steht die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rodenkirchener/ Eichholzer/ Keldenicher Straße
zu einem Kreisverkehrsplatz. Baulastträger der Maßnahme ist der Rhein-Erft-Kreis.
2. Lösung
„Thelens Wiese“ ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Unter bestimmten Voraussetzungen
ergibt sich für Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 BauGB eine Genehmigungspflicht für die
Genehmigungsbehörde. Eine dauerhafte Sicherung der ökologisch und landschaftsgestalterisch wertvollen
Wiesenflächen ist nur durch die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht möglich. So ist für „Thelens
Wiese“ eine Festsetzung als „öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Wiese und Weidefläche“
vorgesehen, die einen Erhalt der Flächen unter Ausschluss einer Bebauung garantieren soll.
Neben der planungsrechtlichen Sicherung ist vorgesehen, den bestehenden geschützten
Landschaftsbestandteil „LB 2.4-52 Dickopsbach mit Obstwiese“, der zur Zeit lediglich den nördlichen
Wiesenteil umfasst, nach Süden hin zu erweitern. Zukünftig wird „Thelens Wiese“ somit vollständig als Teil
des geschützten Landschaftsbestandteils geschützt werden und von den Festsetzungen und Ge- und
Verboten des Schutzgebietes profitieren. Da landschaftsplanerische Festsetzungen jedoch ausschließlich in
Landschaftsplänen vorgenommen werden können und eine Aufnahme in den Bebauungsplan nur
nachrichtlich möglich ist, kann eine offizielle Darstellung des geschützten Landschaftsbestandteils als
„nachrichtliche Übernahme“ erst nach einer Novellierung des Landschaftsplans erfolgen. Eine parallele
Änderung des Landschaftsplans zum Bebauungsplan Nr. 2/113 „Wiesenweg“ ist nach Auskunft der Unteren
Landschaftsbehörde (ULB) nicht möglich. Eine Novellierung des entsprechenden Landschaftsplans ist für
das Jahr 2009 vorgesehen. Damit schon heute ersichtlich ist, um welchen Wiesenbereich es sich bei der
Erweiterung des geschützten Landschaftsbestandteils handeln wird, ist dieser in Absprache mit der ULB
gesondert im Bebauungsplan gekennzeichnet.
Für die Darstellung der öffentlichen Verkehrsfläche ist das Plangebiet so abgegrenzt, dass dem künftigen
Kreisverkehr von seiner Dimensionierung ausreichend Fläche zur Verfügung steht. Im Gegensatz zur
Geltungsbereichsabgrenzung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 2/113 „Wiesenweg“ hat
sich eine kleine Änderung ergeben. So zählt die Parzelle 403 im Kreuzungsbereich an der Rodenkirchener
Straße nicht mehr zum Geltungsbereich. Ein Erwerb der ursprünglich für den Kreisverkehr vorgesehenen
Parzelle durch die Stadt Wesseling war bisher nicht möglich.
Parallel zur Erarbeitung des Bebauungsplans erfolgt die 43. Änderung des Flächennutzungsplans
„Wiesenweg“. Entsprechend der Zielsetzung der Stadt Wesseling für „Thelens Wiese“ soll die im FNP
dargestellte „Wohnbaufläche“ in „Grünfläche“ geändert werden.
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/113 „Wiesenweg“ soll mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren zur 43. Änderung des
Flächennutzungsplans weitergeführt werden.
Hinweis:
In den Planzeichnungen des Bebauungsplans „Wiesenweg“ und in der 43. Flächennutzungsplanänderung ist
die vorgesehene Erweiterung des geschützten Landschaftsbestandteils jeweils in verschiedenen
Abgrenzungen dargestellt. Der Grund hierfür ist die unterschiedliche Maßstäblichkeit der beiden Planwerke,
wobei jene des Flächennutzungsplans grundsätzlich kleiner und somit nicht parzellenscharf ist.
3. Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
Anlage
Übersichtsplan des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 2/113 „Wiesenweg“
Planfassung des Bebauungsplans Nr. 2/113 „Wiesenweg“ (Vorentwurf, Verkleinerung)
Begründung einschließlich Umweltbericht
Anmerkung
Die Fraktionen erhalten je eine Farbfassung des Bebauungsplans Nr. 2/113 „Wiesenweg“ (Vorentwurf) im
Maßstab 1:1.000.