Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/113 "Wiesenweg" Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
85 kB
Datum
15.10.2008
Erstellt
22.06.10, 19:44
Aktualisiert
22.06.10, 19:44
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/113 "Wiesenweg"
Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/113 "Wiesenweg"
Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/113 "Wiesenweg"
Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/113 "Wiesenweg"
Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 85 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 216/2008 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung -66- Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bebauungsplan Nr. 2/113 "Wiesenweg" Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche -66- 19.09.2008 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 216/2008 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 19.09.2008 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz Betreff: Bebauungsplan Nr. 2/113 "Wiesenweg" Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussentwurf: Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 2/113 „Wiesenweg“ wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der Begründung wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Die Stadt Wesseling beabsichtigt, die ökologisch und landschaftsgestalterisch hochwertigen Wiesenflächen von „Thelens Wiese“ dauerhaft zu sichern um somit die „Kulturlandschaft Entenfang“ im Süden bis an die alte Ortslage Keldenichs weiterzuführen. Zur besseren Verknüpfung von „Thelens Wiese“ mit dem angrenzenden „Entenfang“ ist im Auftrag der Stadt Wesseling vom Planungsbüro WGF Landschaft unter der Leitung von Herrn Prof. Aufmkolk ein Gestaltungskonzept erarbeitet worden. Das Konzept sieht neben der Erstellung eines parallel zum Wiesenweg verlaufenden Fußwegs mit Sitzgelegenheiten den Rückbau des Verbindungswegs zwischen Rodenkirchener Straße und Wiesenweg vor. Darüber hinaus ist die Anpflanzung von 9 Esskastanien vorgesehen, die zu einer weiteren Aufwertung beitragen sollen. In einem engen räumlichen Zusammenhang mit der Einbindung des Wiesengeländes in die „Kulturlandschaft Entenfang“ steht die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Rodenkirchener/ Eichholzer/ Keldenicher Straße zu einem Kreisverkehrsplatz. Baulastträger der Maßnahme ist der Rhein-Erft-Kreis. 2. Lösung „Thelens Wiese“ ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Unter bestimmten Voraussetzungen ergibt sich für Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 BauGB eine Genehmigungspflicht für die Genehmigungsbehörde. Eine dauerhafte Sicherung der ökologisch und landschaftsgestalterisch wertvollen Wiesenflächen ist nur durch die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht möglich. So ist für „Thelens Wiese“ eine Festsetzung als „öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Wiese und Weidefläche“ vorgesehen, die einen Erhalt der Flächen unter Ausschluss einer Bebauung garantieren soll. Neben der planungsrechtlichen Sicherung ist vorgesehen, den bestehenden geschützten Landschaftsbestandteil „LB 2.4-52 Dickopsbach mit Obstwiese“, der zur Zeit lediglich den nördlichen Wiesenteil umfasst, nach Süden hin zu erweitern. Zukünftig wird „Thelens Wiese“ somit vollständig als Teil des geschützten Landschaftsbestandteils geschützt werden und von den Festsetzungen und Ge- und Verboten des Schutzgebietes profitieren. Da landschaftsplanerische Festsetzungen jedoch ausschließlich in Landschaftsplänen vorgenommen werden können und eine Aufnahme in den Bebauungsplan nur nachrichtlich möglich ist, kann eine offizielle Darstellung des geschützten Landschaftsbestandteils als „nachrichtliche Übernahme“ erst nach einer Novellierung des Landschaftsplans erfolgen. Eine parallele Änderung des Landschaftsplans zum Bebauungsplan Nr. 2/113 „Wiesenweg“ ist nach Auskunft der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) nicht möglich. Eine Novellierung des entsprechenden Landschaftsplans ist für das Jahr 2009 vorgesehen. Damit schon heute ersichtlich ist, um welchen Wiesenbereich es sich bei der Erweiterung des geschützten Landschaftsbestandteils handeln wird, ist dieser in Absprache mit der ULB gesondert im Bebauungsplan gekennzeichnet. Für die Darstellung der öffentlichen Verkehrsfläche ist das Plangebiet so abgegrenzt, dass dem künftigen Kreisverkehr von seiner Dimensionierung ausreichend Fläche zur Verfügung steht. Im Gegensatz zur Geltungsbereichsabgrenzung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 2/113 „Wiesenweg“ hat sich eine kleine Änderung ergeben. So zählt die Parzelle 403 im Kreuzungsbereich an der Rodenkirchener Straße nicht mehr zum Geltungsbereich. Ein Erwerb der ursprünglich für den Kreisverkehr vorgesehenen Parzelle durch die Stadt Wesseling war bisher nicht möglich. Parallel zur Erarbeitung des Bebauungsplans erfolgt die 43. Änderung des Flächennutzungsplans „Wiesenweg“. Entsprechend der Zielsetzung der Stadt Wesseling für „Thelens Wiese“ soll die im FNP dargestellte „Wohnbaufläche“ in „Grünfläche“ geändert werden. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 2/113 „Wiesenweg“ soll mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB im Parallelverfahren zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans weitergeführt werden. Hinweis: In den Planzeichnungen des Bebauungsplans „Wiesenweg“ und in der 43. Flächennutzungsplanänderung ist die vorgesehene Erweiterung des geschützten Landschaftsbestandteils jeweils in verschiedenen Abgrenzungen dargestellt. Der Grund hierfür ist die unterschiedliche Maßstäblichkeit der beiden Planwerke, wobei jene des Flächennutzungsplans grundsätzlich kleiner und somit nicht parzellenscharf ist. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine Anlage Übersichtsplan des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 2/113 „Wiesenweg“ Planfassung des Bebauungsplans Nr. 2/113 „Wiesenweg“ (Vorentwurf, Verkleinerung) Begründung einschließlich Umweltbericht Anmerkung Die Fraktionen erhalten je eine Farbfassung des Bebauungsplans Nr. 2/113 „Wiesenweg“ (Vorentwurf) im Maßstab 1:1.000.