Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP834/2010
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32 10 10
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
02.03.2010
Betreff:
2. Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die nachfolgende 2. Änderung des § 1 der Verordnung über
das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 11.03.2008.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Gemäß § 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz
– LÖG NRW) wird die örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, bis zu vier Sonn- oder Feiertage für
den Verkauf von Waren für die Dauer von maximal fünf Stunden freizugeben. Von der Freigabe
sind drei Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag
und die stillen Feiertage gem. Feiertagsgesetz NRW ausgenommen.
Der Werbekreis Bedburg sowie die Werbegemeinschaft Kaster-Königshoven haben der
Verwaltung die für das Jahr 2010 gewünschten Termine für die Durchführung eines
verkaufsoffenen Sonntags mitgeteilt (s. Anlagen 1 und 2).
Da die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage für die teilnehmenden Unternehmen im
betreffenden Stadtteil einen nicht zu unterschätzenden Werbe- und Wirtschaftsfaktor darstellt, wird
die Freigabe der beantragten Verkaufssonntage seitens der Verwaltung befürwortet. § 1 der
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 11.03.2008 in der Fassung der ersten
Änderungsverordnung wird daher wie folgt geändert:
bisherige Fassung
neue Fassung
(1) Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil
Bedburg an folgenden Sonn- und Feiertagen
in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geöffnet sein:
(1) Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil
Bedburg an folgenden Sonn- und Feiertagen
in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geöffnet sein:
1.
2.
3.
4.
am ersten Sonntag im Mai
am Pfingstmontag
am 3. Sonntag im Oktober
am 3. Adventssonntag
1.
2.
3.
4.
am letzten Sonntag im April
am 1. Sonntag im Juli
am 3. Sonntag im Oktober
am 3. Adventssonntag
Fällt der Ostersonntag auf den letzten
Sonntag im April, so gilt die Freigabe in
diesem Fall für den darauf folgenden
Sonntag.
(2) Verkaufsstellen dürfen in den Stadtteilen
Kaster und Königshoven an folgenden Sonnund Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis
18.00 Uhr geöffnet sein:
1.
2.
3.
4.
am dritten Sonntag im Mai
am ersten Sonntag im Juni
am 2. Sonntag im Oktober
am 2. Adventssonntag
Fällt der Pfingstsonntag auf den dritten
Sonntag im Mai oder den ersten Sonntag im
Juni, so gilt die Freigabe in diesem Fall für
den darauf folgenden Sonntag.
Beschlussvorlage WP8-34/2010
(2) Verkaufsstellen dürfen in den Stadtteilen
Kaster und Königshoven an folgenden Sonnund Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis
18.00 Uhr geöffnet sein:
1.
2.
3.
4.
am dritten Sonntag im Mai
am ersten Sonntag im Juni
am 2. Sonntag im Oktober
am 2. Adventssonntag
Fällt der Pfingstsonntag auf den dritten
Sonntag im Mai oder den ersten Sonntag im
Juni, so gilt die Freigabe in diesem Fall für
den darauf folgenden Sonntag.
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein ⌧
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 18.02.2010
----------------------------------Courth
Sachbearbeiterin
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-34/2010
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