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Beschlussvorlage (2. Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP834/2010 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 10 10 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 02.03.2010 Betreff: 2. Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die nachfolgende 2. Änderung des § 1 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 11.03.2008. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Gemäß § 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) wird die örtliche Ordnungsbehörde ermächtigt, bis zu vier Sonn- oder Feiertage für den Verkauf von Waren für die Dauer von maximal fünf Stunden freizugeben. Von der Freigabe sind drei Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag und die stillen Feiertage gem. Feiertagsgesetz NRW ausgenommen. Der Werbekreis Bedburg sowie die Werbegemeinschaft Kaster-Königshoven haben der Verwaltung die für das Jahr 2010 gewünschten Termine für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags mitgeteilt (s. Anlagen 1 und 2). Da die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage für die teilnehmenden Unternehmen im betreffenden Stadtteil einen nicht zu unterschätzenden Werbe- und Wirtschaftsfaktor darstellt, wird die Freigabe der beantragten Verkaufssonntage seitens der Verwaltung befürwortet. § 1 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 11.03.2008 in der Fassung der ersten Änderungsverordnung wird daher wie folgt geändert: bisherige Fassung neue Fassung (1) Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil Bedburg an folgenden Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein: (1) Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil Bedburg an folgenden Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein: 1. 2. 3. 4. am ersten Sonntag im Mai am Pfingstmontag am 3. Sonntag im Oktober am 3. Adventssonntag 1. 2. 3. 4. am letzten Sonntag im April am 1. Sonntag im Juli am 3. Sonntag im Oktober am 3. Adventssonntag Fällt der Ostersonntag auf den letzten Sonntag im April, so gilt die Freigabe in diesem Fall für den darauf folgenden Sonntag. (2) Verkaufsstellen dürfen in den Stadtteilen Kaster und Königshoven an folgenden Sonnund Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein: 1. 2. 3. 4. am dritten Sonntag im Mai am ersten Sonntag im Juni am 2. Sonntag im Oktober am 2. Adventssonntag Fällt der Pfingstsonntag auf den dritten Sonntag im Mai oder den ersten Sonntag im Juni, so gilt die Freigabe in diesem Fall für den darauf folgenden Sonntag. Beschlussvorlage WP8-34/2010 (2) Verkaufsstellen dürfen in den Stadtteilen Kaster und Königshoven an folgenden Sonnund Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein: 1. 2. 3. 4. am dritten Sonntag im Mai am ersten Sonntag im Juni am 2. Sonntag im Oktober am 2. Adventssonntag Fällt der Pfingstsonntag auf den dritten Sonntag im Mai oder den ersten Sonntag im Juni, so gilt die Freigabe in diesem Fall für den darauf folgenden Sonntag. Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein ⌧ Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 18.02.2010 ----------------------------------Courth Sachbearbeiterin ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-34/2010 Seite 3