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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP869/2009 1. Ergänzung Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 37 20 71 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 26.01.2010 Rat der Stadt Bedburg 02.03.2010 Betreff: Änderung der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss die Neufassung des § 2 II Ziff. 4 und 5 der Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Am 02.12.2009 hat der Landtag NRW die Novellierung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung [FSHG] beschlossen; neben redaktionellen Änderungen erfolgt in § 41 II, S. 1 Ziff. 4 und 5 FSHG - Kostenersatz - eine Anpassung aufgrund der Neuregelungen im Gefahrstoffrecht des Bundes. Konkret wurde der in der vorgenannten Rechtsvorschrift aufgeführte Verweis auf die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten [VbF] durch eine allgemeine Formulierung ersetzt. Zur Auslegung, was Gefahrstoffe und wassergefährdende Stoffe sind, wird nunmehr auf die einschlägigen Verordnungen, wie beispielsweise die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung und die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn in ihrer jeweils gültigen Fassung, zurückgegriffen. Da § 2 Abs. 2 Ziff. 4 und 5 der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr dem Wortlaut des § 41 II, S. 1 Ziff 4 und 5 FSHG inhaltsgleich entspricht, macht die Gesetzesänderung eine Anpassung der kommunalen Satzung erforderlich. Auszug aus dem Gesetz und Verordnungsblatt: Das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 (GV. NRW. S.122), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts vom 11. Dezember 2007(GV. NRW. S.662), wird wie folgt geändert: ... 4. § 41 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 erhält folgende Fassung: „4. von dem Transportunternehmer, Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden bei der Beförderung von Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen entstanden ist,“. 5. § 41 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 erhält folgende Fassung: „5. von dem Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder der Schaden beim sonstigen Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen gemäß Nummer 4 entstanden ist, soweit es sich nicht um Brände handelt,“.... Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 26.01.2010 dem Rat der Stadt Bedburg einstimmig empfohlen, die Neufassung des § 2 II Ziff. 4 und 5 der Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr zu beschließen. Beschlussvorlage WP8-69/2009 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 17.02.2010 ----------------------------------Heinrichs ----------------------------------Kramer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-69/2009 1. Ergänzung Seite 3