Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP869/2009 1. Ergänzung
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 37 20 71
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
26.01.2010
Rat der Stadt Bedburg
02.03.2010
Betreff:
Änderung der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der
Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Bildungs- und
Sozialausschuss die Neufassung des § 2 II Ziff. 4 und 5 der Satzung über die Erhebung von
Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Am 02.12.2009 hat der Landtag NRW die Novellierung des Gesetzes über den Feuerschutz und
die Hilfeleistung [FSHG] beschlossen; neben redaktionellen Änderungen erfolgt in § 41 II, S. 1 Ziff.
4 und 5 FSHG - Kostenersatz - eine Anpassung aufgrund der Neuregelungen im Gefahrstoffrecht
des Bundes.
Konkret wurde der in der vorgenannten Rechtsvorschrift aufgeführte Verweis auf die Verordnung
über brennbare Flüssigkeiten [VbF] durch eine allgemeine Formulierung ersetzt. Zur Auslegung,
was Gefahrstoffe und wassergefährdende Stoffe sind, wird nunmehr auf die einschlägigen
Verordnungen, wie beispielsweise die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung
und die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn in ihrer jeweils gültigen Fassung,
zurückgegriffen.
Da § 2 Abs. 2 Ziff. 4 und 5 der Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und
Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr dem Wortlaut des § 41 II, S. 1 Ziff 4
und 5 FSHG inhaltsgleich entspricht, macht die Gesetzesänderung eine Anpassung der
kommunalen Satzung erforderlich.
Auszug aus dem Gesetz und Verordnungsblatt:
Das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 (GV. NRW. S.122),
zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes zur Kommunalisierung von Aufgaben des
Umweltrechts vom 11. Dezember 2007(GV. NRW. S.662), wird wie folgt geändert:
...
4. § 41 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 erhält folgende Fassung:
„4. von dem Transportunternehmer, Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten,
wenn die Gefahr oder der Schaden bei der Beförderung von Gefahrstoffen oder
wassergefährdenden Stoffen entstanden ist,“.
5. § 41 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 erhält folgende Fassung:
„5. von dem Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten, wenn die Gefahr oder
der Schaden beim sonstigen Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen
gemäß Nummer 4 entstanden ist, soweit es sich nicht um Brände handelt,“....
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 26.01.2010 dem Rat der
Stadt Bedburg einstimmig empfohlen, die Neufassung des § 2 II Ziff. 4 und 5 der Satzung über die
Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr zu
beschließen.
Beschlussvorlage WP8-69/2009 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 17.02.2010
----------------------------------Heinrichs
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
gesehen
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-69/2009 1. Ergänzung
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