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Beschlussvorlage (Gewährung einer Dienstzimmerentschädigung für die Schiedspersonen im Stadtgebiet Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
Beschlussvorlage (Gewährung einer Dienstzimmerentschädigung für die Schiedspersonen im Stadtgebiet Bedburg) Beschlussvorlage (Gewährung einer Dienstzimmerentschädigung für die Schiedspersonen im Stadtgebiet Bedburg) Beschlussvorlage (Gewährung einer Dienstzimmerentschädigung für die Schiedspersonen im Stadtgebiet Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP81/2010 1. Ergänzung Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 10 12 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 26.01.2010 Rat der Stadt Bedburg 02.03.2010 Betreff: Gewährung einer Dienstzimmerentschädigung für die Schiedspersonen im Stadtgebiet Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses die Dienstzimmerentschädigung für die amtierende Schiedsperson auf jährlich 600,- € sowie für die stellvertretende Schiedsperson auf jährlich 150,- € festzusetzen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2009 beschlossen, die vorhandenen drei Schiedsamtsbezirke ab März 2010 zu einem Bezirk für das gesamte Stadtgebiet Bedburg zusammen zu legen und diese Aufgaben der Schiedsperson des bisherigen Bezirks Bedburg II, Herrn Hartmut Hings, In der Aue 2, 50181 Bedburg, zu übertragen. Aufgrund der Zusammenlegung ist aus Sicht der Verwaltung eine Überarbeitung der bisherigen Dienstzimmer-/ Aufwandsentschädigung angezeigt, wobei gleichzeitig die Festlegung einer Entschädigung für die stellvertretende Schiedsperson, welche bislang aufgrund der gegenseitigen Vertretung nicht anfiel, vorzunehmen ist. Bislang wurden - seit 2002 - jährlich nachfolgende Entschädigungen gewährt: - Schiedsamtbezirk I [Bedburg, Broich, Rath, Kirdorf, Blerichen, Lipp] - Schiedsamtsbezirk II [Kaster, Königshoven] - Schiedsamtsbezirk III [Kirch-/ Grottenherten, Kirch-/ Kleintroisdorf, Pütz] 465,- € 310,- € 235,- € Unter Berücksichtigung der Aufwandsentschädigung in Nachbarkommunen schlägt die Verwaltung vor, an die amtierende Schiedsperson ab März 2010 eine jährliche Entschädigung in Höhe von 1.000,- € sowie an die stellvertretende Schiedsperson eine jährliche Entschädigung in Höhe von 200,- € als Dienstimmer-/ Aufwandsentschädigung zu zahlen. Abweichend von der Vorlage empfahl der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss am 26.01.2010 einstimmig dem Rat der Stadt Bedburg, die Dienstzimmerentschädigung für die amtierende Schiedsperson auf jährlich 600,- € sowie für die stellvertretende Schiedsperson auf jährlich 150,- € festzusetzen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 10.02.2010 ----------------------------------Courth ----------------------------------Kramer Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-1/2010 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-1/2010 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3