Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
02.03.2010
Erstellt
25.02.10, 17:07
Aktualisiert
25.02.10, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP81/2010 1. Ergänzung
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32 10 12
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
26.01.2010
Rat der Stadt Bedburg
02.03.2010
Betreff:
Gewährung einer Dienstzimmerentschädigung für die Schiedspersonen im Stadtgebiet Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Bildungs- und
Sozialausschusses die Dienstzimmerentschädigung für die amtierende Schiedsperson auf jährlich
600,- € sowie für die stellvertretende Schiedsperson auf jährlich 150,- € festzusetzen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2009 beschlossen, die
vorhandenen drei Schiedsamtsbezirke ab März 2010 zu einem Bezirk für das gesamte Stadtgebiet
Bedburg zusammen zu legen und diese Aufgaben der Schiedsperson des bisherigen Bezirks
Bedburg II, Herrn Hartmut Hings, In der Aue 2, 50181 Bedburg, zu übertragen.
Aufgrund der Zusammenlegung ist aus Sicht der Verwaltung eine Überarbeitung der bisherigen
Dienstzimmer-/ Aufwandsentschädigung angezeigt, wobei gleichzeitig die Festlegung einer
Entschädigung für die stellvertretende Schiedsperson, welche bislang aufgrund der gegenseitigen
Vertretung nicht anfiel, vorzunehmen ist. Bislang wurden - seit 2002 - jährlich nachfolgende
Entschädigungen gewährt:
- Schiedsamtbezirk I [Bedburg, Broich, Rath, Kirdorf, Blerichen, Lipp]
- Schiedsamtsbezirk II [Kaster, Königshoven]
- Schiedsamtsbezirk III [Kirch-/ Grottenherten, Kirch-/ Kleintroisdorf, Pütz]
465,- €
310,- €
235,- €
Unter Berücksichtigung der Aufwandsentschädigung in Nachbarkommunen schlägt die Verwaltung
vor, an die amtierende Schiedsperson ab März 2010 eine jährliche Entschädigung in Höhe von
1.000,- € sowie an die stellvertretende Schiedsperson eine jährliche Entschädigung in Höhe von
200,- € als Dienstimmer-/ Aufwandsentschädigung zu zahlen.
Abweichend von der Vorlage empfahl der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss am
26.01.2010 einstimmig dem Rat der Stadt Bedburg, die Dienstzimmerentschädigung für die
amtierende Schiedsperson auf jährlich 600,- € sowie für die stellvertretende Schiedsperson
auf jährlich 150,- € festzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 10.02.2010
----------------------------------Courth
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-1/2010 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-1/2010 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Seite 3