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Beschlusstext (Bauantrag für die Errichtung eines Papierrollenlagers im Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 12 "Kastanienbusch II" a) Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 12 "Kastanienbusch II" b) Genehmigung des Bauantrages zur Errichtung eines Papierrollenlagers gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
79 kB
Datum
20.04.2015
Erstellt
19.05.15, 17:06
Aktualisiert
19.05.15, 17:06
Beschlusstext (Bauantrag für die Errichtung eines Papierrollenlagers im Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 12 "Kastanienbusch II"
a) Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 12 "Kastanienbusch II"
b) Genehmigung des Bauantrages zur Errichtung eines Papierrollenlagers gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 19. Mai 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 20.04.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 17. Bauantrag für die Errichtung eines Papierrollenlagers im Bereich des Entwurfes des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 12 "Kastanienbusch II" a) Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 12 "Kastanienbusch II" b) Genehmigung des Bauantrages zur Errichtung eines Papierrollenlagers gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlagen-Nr.205/2015) Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass eine Beschlussfassung im Punkt b des Beschlussentwurfes nicht notwendig sei. Nach kurzer Diskussion beschließt der Ausschuss in Änderung des Beschlussvorschlages die Vorlage lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Eine Beschlussfassung im Punkt a wird vom Ausschuss ebenfalls als nicht notwendig erachtet. Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 a) Der B-Plan Kirchberg Nr. 12 „Kastanienbusch II“ wird momentan nicht zur Rechtsverbindlichkeit gebracht. b) Grundlage für eine Genehmigung des Bauantrages für die Errichtung eines Papierrollenlagers im Bereich des Entwurfes des B-Planes Kirchberg Nr. 12 „Kastanienbusch II“ ist der § 34 - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile – des BauGB. (s.o.)