Daten
Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
20.04.2015
Erstellt
19.05.15, 17:06
Aktualisiert
19.05.15, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 19. Mai 2015
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 20.04.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
2.2
Neubau eines dreigruppigen Kindergartens
(Vorlagen-Nr.212/2015)
Mitteilung:
Ohne Abstimmung
Die GIS Kreis Düren mbH hat einen Bauvorbescheid zur Errichtung eines dreigruppigen
Kindergartens auf dem Grundstück des ehm. Kreisbahnhofes, Gemarkung Jülich, Flur 27,
Flurstück 163 beantragt.
Das Grundstück befindet sich auf dem entwidmeten Bahngelänge des ehem. Bahnhofs
Jülich-Nord. Im Norden liegt das unbebaute Grundstück einer Bauunternehmung. Östlich
grenzt eine Wegparzelle an, hinter der ein Palettenwerk ansässig ist. Westlich angrenzend
befinden sich die Gärten der Wohnbebauung Merkatorstraße 23-29. Südlich liegt an der
Merkatorstraße eine Senioreneinrichtung.
Das betroffene Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im
Sinne von § 30 Baugesetzbuch (BauGB), jedoch innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit
nach § 34 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile -.
Da sich zur östlichen Seite ein Gewerbegebiet und zur westlichen Seite ein Wohngebiet
anschließt, ist das betroffene Grundstück als sogenannte Gemengelage einzustufen.
Wenn alle Träger öffentlicher Belange (insbesondere die Untere
Immissionsschutzbehörde) eine positive Stellungnahme abgeben und die Erschließung
durch das Eintragen von Baulasten gesichert wird, hat der Antragsteller einen Anspruch
auf Erteilung eines Vorbescheides.