Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
15.04.10, 17:58
Aktualisiert
15.04.10, 17:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP861/2010
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
15.04.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 39/ Bedburg, 2. beschleunigte Änderung
hier:
a)
Fassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 39 / Bedburg, 2.
beschleunigte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB
b)
Empfehlung zur Fassung des Beschlusses über die frühzeitige Unterrichtung und
Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a)
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1
i. V. m. § 13a des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), für den Bebauungsplan Nr. 39 / Bedburg, 2. beschleunigte
Änderung (Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren).
b)
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585).
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Industriepark Mühlenerft wird im Wesentlichen von drei Bebauungsplänen abgedeckt; dem
Bebauungsplan 39 / Bedburg (Gruppenklärwerk mit Umgebungsflächen), dem Bebauungsplan Nr.
39a / Bedburg, 1. Änderung (Bereich um die Robert-Bosch-Straße) sowie dem Bebauungsplan Nr.
39a / Bedburg, 2. vereinfachte Änderung (Sany).
Der Bebauungsplan Nr. 39 / Bedburg setzt rechtskräftig für den südlichen Bereich des
Industriepark Mühlenerft die Nutzung als Industriegebiet (GI) fest. Der Stadt Bedburg liegt ein
Antrag des Eigentümers der Gottlieb-Daimler-Straße 5 auf Änderung des Bebauungsplans für
einen Teil der Grundstücke in diesem Bereich vor. Derzeit wird die Fläche im Wesentlichen für
Ausstellungs- und Lagerhallen genutzt. Im Zuge der Änderung des Bebauungsplans ist
beabsichtigt, einen begrenzten Teilbereich des Industriegebietes als Gewerbegebiet neu
festzusetzen.
Hintergrund der Änderung ist die Absicht des Antragstellers, den Ausstellungs- und Lagerbereich
in eine Mehrfachspielhalle mit vier Spielstätten, acht Vollarbeitsplätzen und weiteren
Teilarbeitsplätzen umzunutzen. Spielhallen fallen unter den Begriff der Vergnügungsstätten und
sind demnach im Industriegebiet generell unzulässig, im Gewerbegebiet sind sie gemäß § 8 Abs. 3
BauNVO ausnahmsweise zulässig. Durch die Bebauungsplanänderung soll demnach die
Genehmigungsfähigkeit der Spielhalle erreicht werden.
Die geplante Nutzungsänderung tangiert in aktuelle grundsätzlichen Überlegungen der Stadt
Bedburg, wie die Steuerung der Spielhallenproblematik erfolgen soll. Unbestritten ist, dass
Spielhallen nicht nur in der Häufung meist negative Auswirkungen (z.B. Trading-Down-Effekte) auf
das Umfeld haben und deswegen an verschiedenen Stellen des Stadtgebietes aus
städtebaulichen Gründen nicht zugelassen werden sollen. Dagegen ist ein kompletter Ausschluss
von Spielhallen im gesamten Stadtgebiet nicht zulässig, der Entwicklung von Spielhallen muss
vielmehr substanziell Raum gegeben werden.
Der vorgeschlagene Bereich des Industrieparks Mühlenerft ist aus Sicht der Verwaltung für die
Ansiedlung einer Spielhalle geeignet. Zum einen treten in diesem Bereich keine Trading-DownEffekte auf umliegende Nutzungen auf, zum anderen führt aufgrund der Kleinteiligkeit des
Änderungsbereichs die Ansiedlung nicht zu einem verstärkten Verdrängungsdruck zu Lasten
angrenzender Gewerbebetriebe. Darüber hinaus unterliegt dieser Bereich durch die Lage zur
Landstraße einer gewissen sozialen Kontrolle, die in einem „versteckten“ Winkel eines
Gewerbegebietes in der Form nicht gegeben wäre. Einer möglichen ungewünschten Häufung von
Spielhallen in dem Änderungsbereich stünde im Einzelfall ein Ausschluss wegen Unverträglichkeit
nach § 15 BauNVO entgegen.
Eine Beeinträchtigung der umliegenden Gewerbebetriebe wird nicht gesehen, da die
immissionsschutzbezogenen Festsetzungen für das Gewerbegebiet übernommen werden sollen.
Ein Nachweis der Nichtbeeinträchtigung hat im weiteren Verfahren zu erfolgen.
Dem Antragsteller wird aufgegeben, sämtliche Kosten des Änderungsverfahrens zu übernehmen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Aufstellungsbeschluss gemäß Beschlussempfehlung zu
fassen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP8-61/2010
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 26.03.2010
gesehen:
----------------------------------(Rainer Köster)
Sachbearbeiter
Beschlussvorlage WP8-61/2010
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
Seite 3