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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39/ Bedburg, 2. beschleunigte Änderung hier: a)Fassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 39 / Bedburg, 2. beschleunigte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB b)Empfehlung zur Fassung des Beschlusses über die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
15.04.10, 17:58
Aktualisiert
15.04.10, 17:58
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39/ Bedburg, 2. beschleunigte Änderung
hier:
a)Fassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 39 / Bedburg, 2. beschleunigte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB 
b)Empfehlung zur Fassung des Beschlusses über die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39/ Bedburg, 2. beschleunigte Änderung
hier:
a)Fassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 39 / Bedburg, 2. beschleunigte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB 
b)Empfehlung zur Fassung des Beschlusses über die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39/ Bedburg, 2. beschleunigte Änderung
hier:
a)Fassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 39 / Bedburg, 2. beschleunigte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB 
b)Empfehlung zur Fassung des Beschlusses über die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP861/2010 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 15.04.2010 Betreff: Bebauungsplan Nr. 39/ Bedburg, 2. beschleunigte Änderung hier: a) Fassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 39 / Bedburg, 2. beschleunigte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a BauGB b) Empfehlung zur Fassung des Beschlusses über die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), für den Bebauungsplan Nr. 39 / Bedburg, 2. beschleunigte Änderung (Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren). b) Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Industriepark Mühlenerft wird im Wesentlichen von drei Bebauungsplänen abgedeckt; dem Bebauungsplan 39 / Bedburg (Gruppenklärwerk mit Umgebungsflächen), dem Bebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 1. Änderung (Bereich um die Robert-Bosch-Straße) sowie dem Bebauungsplan Nr. 39a / Bedburg, 2. vereinfachte Änderung (Sany). Der Bebauungsplan Nr. 39 / Bedburg setzt rechtskräftig für den südlichen Bereich des Industriepark Mühlenerft die Nutzung als Industriegebiet (GI) fest. Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag des Eigentümers der Gottlieb-Daimler-Straße 5 auf Änderung des Bebauungsplans für einen Teil der Grundstücke in diesem Bereich vor. Derzeit wird die Fläche im Wesentlichen für Ausstellungs- und Lagerhallen genutzt. Im Zuge der Änderung des Bebauungsplans ist beabsichtigt, einen begrenzten Teilbereich des Industriegebietes als Gewerbegebiet neu festzusetzen. Hintergrund der Änderung ist die Absicht des Antragstellers, den Ausstellungs- und Lagerbereich in eine Mehrfachspielhalle mit vier Spielstätten, acht Vollarbeitsplätzen und weiteren Teilarbeitsplätzen umzunutzen. Spielhallen fallen unter den Begriff der Vergnügungsstätten und sind demnach im Industriegebiet generell unzulässig, im Gewerbegebiet sind sie gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässig. Durch die Bebauungsplanänderung soll demnach die Genehmigungsfähigkeit der Spielhalle erreicht werden. Die geplante Nutzungsänderung tangiert in aktuelle grundsätzlichen Überlegungen der Stadt Bedburg, wie die Steuerung der Spielhallenproblematik erfolgen soll. Unbestritten ist, dass Spielhallen nicht nur in der Häufung meist negative Auswirkungen (z.B. Trading-Down-Effekte) auf das Umfeld haben und deswegen an verschiedenen Stellen des Stadtgebietes aus städtebaulichen Gründen nicht zugelassen werden sollen. Dagegen ist ein kompletter Ausschluss von Spielhallen im gesamten Stadtgebiet nicht zulässig, der Entwicklung von Spielhallen muss vielmehr substanziell Raum gegeben werden. Der vorgeschlagene Bereich des Industrieparks Mühlenerft ist aus Sicht der Verwaltung für die Ansiedlung einer Spielhalle geeignet. Zum einen treten in diesem Bereich keine Trading-DownEffekte auf umliegende Nutzungen auf, zum anderen führt aufgrund der Kleinteiligkeit des Änderungsbereichs die Ansiedlung nicht zu einem verstärkten Verdrängungsdruck zu Lasten angrenzender Gewerbebetriebe. Darüber hinaus unterliegt dieser Bereich durch die Lage zur Landstraße einer gewissen sozialen Kontrolle, die in einem „versteckten“ Winkel eines Gewerbegebietes in der Form nicht gegeben wäre. Einer möglichen ungewünschten Häufung von Spielhallen in dem Änderungsbereich stünde im Einzelfall ein Ausschluss wegen Unverträglichkeit nach § 15 BauNVO entgegen. Eine Beeinträchtigung der umliegenden Gewerbebetriebe wird nicht gesehen, da die immissionsschutzbezogenen Festsetzungen für das Gewerbegebiet übernommen werden sollen. Ein Nachweis der Nichtbeeinträchtigung hat im weiteren Verfahren zu erfolgen. Dem Antragsteller wird aufgegeben, sämtliche Kosten des Änderungsverfahrens zu übernehmen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Aufstellungsbeschluss gemäß Beschlussempfehlung zu fassen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP8-61/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 26.03.2010 gesehen: ----------------------------------(Rainer Köster) Sachbearbeiter Beschlussvorlage WP8-61/2010 ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Fachbereichsleiter ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Seite 3