Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
15.04.10, 17:58
Aktualisiert
15.04.10, 17:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP855/2010
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
15.04.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 6 Kaster, 6. vereinfachte Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. §
13 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), für den
Bebauungsplan Nr. 6/Kaster, 6. vereinfachte Änderung, in Anwendung des vereinfachten
Verfahrens ohne Durchführung eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Verwaltung liegt für ein zweigeschossiges Wohnobjekt im Plangeltungsbereich des
Durchführungsplanes Nr. 6/Kaster („Friedrich-Ebert-Straße“) ein Antrag auf Errichtung einer
Dachgaube vor.
Gemäß den textlichen Festsetzungen sind Dachaufbauten bei zweigeschossigen Gebäuden nicht,
bei eingeschossigen Gebäuden nur stark eingeschränkt zulässig.
Die anhaltende Nachfrage zur Errichtung von Dachaufbauten (Gauben) sowie Dachausbauten
resultiert überwiegend aus einem gesteigertem Bedürfnis der Bevölkerung zur Schaffung von
zusätzlichem Wohnraum, auch im Hinblick auf ein gebäudebezogenes „Generationenwohnen“
[Stichwort: Demographischer Wandel].
Ein Fokus liegt im Wesentlichen auf der Wohnbebauung im Umsiedlungsort Morken / Harff im
Bereich (ein- bzw. zweigeschossig) der Straßen „Rotdornweg“, „Karl-Arnold-Straße“, „WilhelmWarsch-Straße“ (teilweise), „Friedrich-Ebert-Straße“, „Von-Sparr-Straße“, De-Werth-Straße“,
„Heinrichstraße“, „Reinhardstraße“, „Gerhardstraße“, „Graf-Wilhelm-Straße“, Maximilianstraße“ und
„Am Glockenpütz“ Für diese Bereiche gelten die Durchführungspläne Nr. 2/Kaster,
Nr.
5/Kaster (teilweise) sowie Nr. 6/Kaster.
Die vorhandenen Nutzungen sowie die optische Gestaltung der dort bestehenden Baukörper
stellen sich insgesamt als homogen dar.
Aus heutiger städtebaulicher Sicht und in Würdigung der geänderten Wohnraumbedürfnisse sind
Dachaufbauten in Form von Gauben in reglementierten Ausmaßen (siehe Anlage A) neben dem
beantragten Objekt/Gebiet auch in den o.a. „Wohnstraßen“ aus den o.g. Gründen vertretbar und
gewollt.
Anmerkung:
Für diese Bereiche ist es aus städtebaulichen Gründen beabsichtigt, die aus den 1960er-Jahren
stammenden
Durchführungspläne
2/Kaster,
5/Kaster
(ausgenommen:
Fläche
des
Seniorenwohnheims an der „St.-Rochus-Straße“) und 6/Kaster aufzuheben. Diese übergeleiteten
Pläne haben die Qualität nicht qualifizierter Bebauungspläne nach § 30 Abs. 3 BauGB.
Insbesondere überregulierende und nicht zeitgemäße Gestaltungsfestsetzungen sowie rechtliche
Fragen der Anwendung einzelner Festsetzungen wie auch die praktische Handhabung der Pläne
erfordern eine Anpassung des Planungsrechts.
Dies hätte zur Folge, dass sich die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb dieser Bereiche nach § 34
BauGB richten würde. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die
Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Durch die Aufhebung der o.g. rechtskräftigen Durchführungspläne und Anwendung von § 34
BauGB werden im Wesentlichen keine Nutzungen ausgeschlossen oder ermöglicht, die nicht auch
in Anwendung der Pläne zulässig wären. Die nach Außen wirkenden Unterschiede bestehen
hauptsächlich in gestalterischen Elementen, wie z.B. Einfriedungen oder Gauben. Um hier
städtebaulichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, ist beabsichtigt, entsprechende
gestalterische Festsetzungen durch eine „Gestaltungssatzung“ nach § 86 Abs. 1 BauO NRW evtl.
verbunden mit einer ’Erhaltungssatzung’ nach § 172 BauGB zu regeln.
Aus diesem Grunde wird verwaltungsseitig bereits jetzt darauf hingewiesen, dass diese
Angelegenheit (Aufhebung der o.g. Durchführungspläne) auch der politischen Diskussion bedarf
und voraussichtlich zur nächsten Ausschusssitzung am 15.06.2010 zur Vorberatung eingebracht
wird. Um anlehnend an diese Neuordnung zur Errichtung der Dachgaube bereits jetzt fortfahren zu
können, soll vorab die Aufstellung der o.g. Planänderung beschlossen werden.
Beschlussvorlage WP8-55/2010
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 25.03.2010
----------------------------------(Stefan Lukas)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Rainer Köster)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-55/2010
Seite 3