Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Jugendarbeit im Stadtgebiet Bedburg - Haushaltskonsolidierung -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
21.04.10, 17:56
Aktualisiert
21.04.10, 17:56
Beschlussvorlage (Jugendarbeit im Stadtgebiet Bedburg
- Haushaltskonsolidierung -) Beschlussvorlage (Jugendarbeit im Stadtgebiet Bedburg
- Haushaltskonsolidierung -) Beschlussvorlage (Jugendarbeit im Stadtgebiet Bedburg
- Haushaltskonsolidierung -) Beschlussvorlage (Jugendarbeit im Stadtgebiet Bedburg
- Haushaltskonsolidierung -) Beschlussvorlage (Jugendarbeit im Stadtgebiet Bedburg
- Haushaltskonsolidierung -) Beschlussvorlage (Jugendarbeit im Stadtgebiet Bedburg
- Haushaltskonsolidierung -)

öffnen download melden Dateigröße: 30 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP853/2010 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 13.04.2010 Betreff: Jugendarbeit im Stadtgebiet Bedburg - Haushaltskonsolidierung - Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Durch massive Einnahmeausfälle und höhere Sach- und Dienstaufwendungen, wie auch gestiegene Personalaufwendungen, beläuft sich das Gesamtdefizit im laufenden Kalenderjahr auf rd. 9,9 Mio. Euro, in 2011 auf rd. 9,4 Mio. Euro, sowie in den Folgejahren auf 6,9 Mio. Euro bzw. 6,5 Mio. Euro. Diese Defizite würden in einem nicht genehmigungsfähigen Haushalt bzw. Haushaltssicherungskonzept und damit dem Nothaushaltsrecht münden. Um die Ausgaben [mindestens] auf das gesetzlich höchstzulässige Maß zu senken, muss das Defizit im laufenden Jahr auf rd. 4,3 Mio. Euro, sowie in 2012 auf rd. 3,7 Mio. Euro gesenkt werden. Um die v. g. Belastungen bewältigen zu können, hat der Kämmerer im Entwurf des Haushaltsbuchs 2010 zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen aufgeführt; u. a. auch die Kündigung der Verträge mit dem Caritasverband [für die Jugendzentren in den Ortsteilen Bedburg, Kaster, Kirchtroisdorf und Kirchherten] und der kath. Kirche [für die Jugendzentren in den Ortsteilen Kirdorf und Rath]. a) Rechtsgrundlage Angebote der Jugendarbeit sind gem. § 2 SGB VIII eine verpflichtende Leistung der Jugendhilfe. Die Ausgestaltung der Jugendarbeit ist in § 11 SGB VIII konkretisiert; danach sind jungen Menschen [Personen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres], die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mit gestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Angeboten wird Jugendarbeit von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe; letzteren obliegt die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. Eine Aussage zu der Vorhaltung eines konkreten Pflichtangebotes oder aber der Vorhaltung einer verpflichtenden `stationären´ Jugendarbeit in Jugenzentren, wird weder im SGB VIII noch in den einschlägigen Kommentierungen getroffen. Es werden lediglich in § 11 Abs. 3 SGB VIII die Schwerpunkte der Jugendarbeit definiert; hierzu gehören: - außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung - Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, - arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, - internationale Jugendarbeit, - Kinder- und Jugenderholung, - Jugendberatung. Die grundsätzlich verpflichtende Förderung der Jugendarbeit ergibt sich aus § 12 SGB VIII; danach ist die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens zu fördern. Über die Art und Höhe der Förderung enthält § 12 SGB VIII keine verbindlichen Vorgaben; vielmehr entscheidet gem. § 74 Abs. 3 SGB VIII der Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die Art und die Höhe der Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, wobei kein subjektiv-öffentliches Recht auf Förderung besteht. Auch bedeutet Förderung im Sinne des § 12 SGB VIII gem. den einschlägigen Kommentierungen nicht notwendigerweise finanzielle Unterstützung; sie kann vielmehr auch durch personelle und sächliche Hilfe erbracht werden. Beschlussvorlage WP8-53/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 b) Bestand an geförderten Einrichtungen [Status quo]: In der Stadt Bedburg wird seit Jahren/ Jahrzehnten ein breitgefächertes Jugendfreizeitangebot vorgehalten. So wurden seit 1990 flächendeckend Jugendzentren in allen `größeren´ Ortsteilen installiert; mittlerweile fördert und unterstützt die Stadt Bedburg die Arbeit von sechs Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Träger dieser Jugendzentren/ Jugendfreizeiteinrichtungen sind die kath. Kirchengemeinde für Capo und Luzy [Kirdorf und Rath], sowie der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis für Point [Kaster], Easy [Bedburg], Youzee [Kirchherten] und Ochsfort [Kirchtroisdorf]. Die Einrichtungen haben unterschiedliche Größen, Ausstattungen und pädagogische Konzeptionen. Weitere Schwerpunkte der Jugendarbeit werden im Stadtgebiet Bedburg seit 2004 im Bereich der Schulsozialarbeit und der mobilen Jugendarbeit gesetzt; auch ist in Bedburg ein stark ausgeprägtes Vereinsleben vorhanden. In rd. 50 im Stadtgebiet aktiven Vereinen sind - Stand 2007 - über 4.200 Jugendeinwohner [6 - 21 Jährige] organisiert. Eine Übersicht über die in den vielfältigen Vereinen stattfindenden Jugendfreizeitangebote ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Ausweislich der zur Verfügung gestellten Daten [Jugendförderplan des Rhein-Erft-Kreises, Teil I und II, Auswertung der Träger-Jahresgespräche] ist festzuhalten, dass die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet Bedburg täglich von insgesamt durchschnittlich 100 jugendlichen Stammbesuchern aufgesucht wird. Die Einrichtungen haben unterschiedliche Größen, Ausstattungen und Konzeptionen; so werden vier Einrichtungen als KOT [Kleine offene Tür mit einer Öffnungszeit von 2 - 3 Tagen pro Woche, mindestens jedoch 14 Std./ Woche] sowie zwei Einrichtungen als OT [Offene Tür mit einer Öffnungszeit von 4 - 5 Tagen, mindestens 30 Std./ Woche] `gefahren´. Die Anzahl der angegebenen `Stammbesucher´ ist sehr unterschiedlich und bewegt sich zwischen 10 und 27; dies liegt an den unterschiedlichen Kapazitäten der Räumlichkeiten und den jeweiligen pädagogischen Konzepten. Den größten Anteil der BesucherInnen der Jugendfreizeiteinrichtungen im Stadtgebiet Bedburg haben Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren [50 %]; aufgrund nicht vorliegender dezidierter Daten aller Jugendzentren wurden die Auswertungen des größten Jugendzentrums [Point] herangezogen. [Anmerkung der Verwaltung: Eine feingliedrige Auswertung der Besucherstruktur wurde zwischenzeitlich bei allen Trägern angefordert]. Ausweislich des Jugendförderplans des Rhein-Erft-Kreises - hier wird lediglich eine `grobe´ Differenzierung der Altersgruppen vorgenommen - werden die Einrichtungen überwiegend von der Altersgruppe der 14 - 21 Jährigen aufgesucht. Lediglich ein sehr geringer Anteil der jugendlichen BesucherInnen [20 %] haben einen Migrationshintergrund; das heißt, dass sie selbst oder mindestens ein Elternteil aus einem anderen Kulturkreis stammen oder zumindest dort eine nicht unwesentliche Zeit verbracht haben. Im Vergleich zu anderen Kommunen [mitunter bis zu 50 %] erscheint der Anteil der BesucherInnen mit Migrationshintergrund zu gering, nimmt Offene Kinder- und Jugendarbeit doch eine wichtige Funktion in der gemeinsamen Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen aus unterschiedlichen sozialen Bezügen und kulturellen Hintergründen ein. Die Inhalte der pädagogischen Arbeit sowie die Einrichtungsschwerpunkte werden von jeder Einrichtung in fachlichen Konzeptionen beschrieben. Hauptzielrichtung ist/ sollte die Hilfe zur Lebensbewältigung, der Aufbau von sozialen Kompetenzen, die Schaffung von nichtformalen Bildungschancen sowie gegenseitige Toleranz und Verständnis sein; insbesondere betreffend der letztgenannten Zielrichtung sollte aus Sicht der Verwaltung in Anbetracht des doch geringen Anteils Jugendlicher mit Migrationshintergrund die Konzeption der offenen Kinder- und Jugendarbeit angepasst/ überdacht werden. Insgesamt betrachtet sind die Konzeptionen der Einrichtungen aussagekräftig; die Wirksamkeit der pädagogischen Arbeit wird durch die Dokumentation von Evaluationsverfahren/ -gesprächen in der Arbeit nachgewiesen. Beschlussvorlage WP8-53/2010 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Insgesamt fördert die Stadt Bedburg die Jugendeinrichtungen im Stadtgebiet mit jährlich rd. 305.000 €; in dieser Fördersumme sind die Leistungen für den Bereich der Schulsozialarbeit nicht berücksichtigt; im Vergleich zur Nachbarkommune Elsdorf ergibt sich folgendes Bild: Einnahmen Zuschuss Kreisjugendamt Zuschuss Landesjugendamt Zuschuss Kommune Eigenmittel/ Sponsoren Einnahmen gesamt Gde. Elsdorf 44.969,00 € 28.564,40 € 50.709,00 € 76.719,35 € 200.958,75 € Stadt Bedburg 72.335,00 € 28.880,60 € 232.394,32 € 48.155,81 € 381.765,73 € gesamt 117.304,00 € 57.445,00 € 283.103,32 € 124.872,16 € 582.724,48 € Ausgaben hauptamtliche Kräfte sonstige Personalkosten Sachkosten Betriebskosten Ausgaben gesamt 84.028,32 € 53.336,35 € 31.682,59 € 31.911,49 € 200.958,75 € 181.017,37 € 45.626,66 € 56.219,73 € 48.221,97 € 381.765,73 € 265.045,69 € 98.963,01 € 87.902,32 € 80.133,46 € 582.724,48 € Anzahl Jugendzentren Offene Tür Kleine Offene Tür Teil Offene Tür Jugendzentren gesamt 1 2 1 4 2 4 0 6 3 6 1 10 2 [dav. 0,5 mobile Arbeit] 5 [dav. 0,5 mobile Arbeit] 7 [dav. 1,0 mobile Arbeit] Vollzeitstellen Besucherstruktur Stammbes. 6 - 13 Jahre 14 - 21 Jahre dav. weibl. dav. männl. dav. Ausländer Stammbesucher gesamt 150 235 385 [60 %] [50 %] [55 %] 100 235 335 [40 %] [50 %] [45 %] 87 160 247 [35 %] [34 %] [34,5 %] 163 310 473 [65 %] [66 %] [65,5 %] 50 94 144 [20 %] [20 %] [20 %] 250 470 720 * Stand Jugendförderplan Teil 2 [2006/ 2007] Wie v. g. Datei zu entnehmen, fördert die Stadt Bedburg [Stand Jugendförderplan 2007] die Jugendzentren im Stadtgebiet mit rd. 232.400 €; hinzu kommt ein Zuschuss des Kreisjugendamtes in Höhe von rd. 72.300 €, der ebenfalls in voller Höhe durch die spezifizierte Jugendamtsumlage aus dem städtischen Haushalt finanziert wird, so dass die sechs Jugendzentren mit insgesamt rd. 305.000 € aus dem städtischen Haushalt subventioniert werden. Bei durchschnittlich 470 Stammbesuchern entspricht dies einer Förderung von rd. 650,- €/ Stammbesucher/ Jahr; im Vergleich hierzu fördert die Stadt sämtliche Vereine, die ehrenamtlich eine nicht zu unterschätzende Jugendarbeit leisten, mit jährlich rd. 25.000,- €. Hinsichtlich der vereinsmäßigen Organisation der Jugendlichen führt der Jugendförderplan des Rhein-Erft-Kreises aus, dass diese im Stadtgebiet sehr stark ausgeprägt ist; so sind rd. 60 % der `Jugendeinwohner´ [Altersstruktur der 6 - 21 Jährigen] Mitglied in den unterschiedlichsten Vereinen. Die Struktur im Vereinsleben stellt sich wie folgt dar: Beschlussvorlage WP8-53/2010 Seite 4 STADT BEDBURG Jugendeinw. - insgesamt 4.206 Seite: 5 Sitzungsvorlage dav. Deutsche dav. Ausländer 3.865 341 Jugendeinw. - in Vereinen 2.513 [91,9 %] * Stand Jugendförderplan Teil 2 [2006/ 2007] [8,1 %] [59,7 %] dav. Deutsche 2.274 [90,5 %] dav. Ausländer 239 [9,5 %] c) Perspektiven und Herausforderungen einer auf die Zukunft gerichteten Kinder- und Jugendpolitik Der Bedarf an Jugendhilfeleistungen hat sich in den letzten Jahren stark verändert; dies zeigt sich nicht nur im Elementarbereich [Bildungsförderung von Kindern], sondern auch in den Feldern der Jugendarbeit. Eine moderne Gesellschaft, die als individualisiert und pluralisiert gilt und deren ökonomischen und sozialen Grundbedingungen sich wandeln, führt zu neuen Herausforderungen. Um dies zu erreichen, bedarf es einer den Alltag der Menschen begleitenden Infrastruktur an Einrichtungen, Leistungen und Angeboten. Im Stadtgebiet Bedburg besteht eine ausgezeichnete kinder- und jugendpolitische Infrastruktur; diese gilt es, angepasst an die veränderten Bedarfe und veränderten Rahmenbedingungen [Haushaltszwänge], beizubehalten. So darf beispielsweise nicht verkannt werden, dass sich viele Jugendliche den festen, starren Strukturen der Jugendzentren entziehen; zentrales Element der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist die `Offene Treffpunktarbeit´, die unverbindlich, freiwillig und zwanglos besucht werden kann. Vor diesem Hintergrund, wie auch in Anbetracht der Tatsache, dass mitunter wünschenswerte Doppelstrukturen - sowohl im Bereich der Musik als auch der Bildung - bei der derzeitigen Haushaltslage nicht mehr vorgehalten werden können, sind die pädagogischen Schwerpunkte neu zu formulieren bzw. neu zu gewichten. Nicht alles, was wünschenswert ist bzw. wäre, ist auch realisierbar; Offene Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln, wird der Maßstab der kommenden Monate und Jahre sein. Dies kann allerdings nur in einem Prozess gemeinsamer Verantwortung und in Partnerschaft aller beteiligten Akteure erreicht werden; hierzu gehören neben der Politik und Verwaltung insbesondere das Jugendamt und die Träger der freien Jugendhilfe. Die Verwaltung wird daher - kurzfristig - nach Vorgesprächen mit den Vertretern des Caritasverbandes und der kath. Kirche zu dieser Thematik den Arbeitskreis `Runder Tisch´ einladen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 07.04.2010 ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-53/2010 Seite 5 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-53/2010 Sitzungsvorlage Seite: 6 Seite 6