Daten
Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
21.04.10, 17:56
Aktualisiert
21.04.10, 17:56
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STADT BEDBURG
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Drucksache: WP853/2010
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
13.04.2010
Betreff:
Jugendarbeit im Stadtgebiet Bedburg
- Haushaltskonsolidierung -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Durch massive Einnahmeausfälle und höhere Sach- und Dienstaufwendungen, wie auch
gestiegene Personalaufwendungen, beläuft sich das Gesamtdefizit im laufenden Kalenderjahr auf
rd. 9,9 Mio. Euro, in 2011 auf rd. 9,4 Mio. Euro, sowie in den Folgejahren auf 6,9 Mio. Euro bzw.
6,5 Mio. Euro. Diese Defizite würden in einem nicht genehmigungsfähigen Haushalt bzw.
Haushaltssicherungskonzept und damit dem Nothaushaltsrecht münden.
Um die Ausgaben [mindestens] auf das gesetzlich höchstzulässige Maß zu senken, muss das
Defizit im laufenden Jahr auf rd. 4,3 Mio. Euro, sowie in 2012 auf rd. 3,7 Mio. Euro gesenkt
werden. Um die v. g. Belastungen bewältigen zu können, hat der Kämmerer im Entwurf des
Haushaltsbuchs 2010 zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen aufgeführt; u. a. auch die
Kündigung der Verträge mit dem Caritasverband [für die Jugendzentren in den Ortsteilen Bedburg,
Kaster, Kirchtroisdorf und Kirchherten] und der kath. Kirche [für die Jugendzentren in den
Ortsteilen Kirdorf und Rath].
a) Rechtsgrundlage
Angebote der Jugendarbeit sind gem. § 2 SGB VIII eine verpflichtende Leistung der
Jugendhilfe. Die Ausgestaltung der Jugendarbeit ist in § 11 SGB VIII konkretisiert; danach sind
jungen Menschen [Personen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres], die zur Förderung ihrer
Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an
den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mit gestaltet
werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu
sozialem Engagement anregen und hinführen.
Angeboten wird Jugendarbeit von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen
Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe; letzteren obliegt die
Gesamtverantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. Eine Aussage zu der
Vorhaltung eines konkreten Pflichtangebotes oder aber der Vorhaltung einer verpflichtenden
`stationären´ Jugendarbeit in Jugenzentren, wird weder im SGB VIII noch in den einschlägigen
Kommentierungen getroffen. Es werden lediglich in § 11 Abs. 3 SGB VIII die Schwerpunkte der
Jugendarbeit definiert; hierzu gehören:
- außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher,
kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
- arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
- internationale Jugendarbeit,
- Kinder- und Jugenderholung,
- Jugendberatung.
Die grundsätzlich verpflichtende Förderung der Jugendarbeit ergibt sich aus § 12 SGB VIII;
danach ist die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen unter
Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens zu fördern. Über die Art und Höhe der
Förderung enthält § 12 SGB VIII keine verbindlichen Vorgaben; vielmehr entscheidet gem. § 74
Abs. 3 SGB VIII der Träger der öffentlichen Jugendhilfe über die Art und die Höhe der
Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, wobei
kein subjektiv-öffentliches Recht auf Förderung besteht. Auch bedeutet Förderung im Sinne des
§ 12 SGB VIII gem. den einschlägigen Kommentierungen nicht notwendigerweise finanzielle
Unterstützung; sie kann vielmehr auch durch personelle und sächliche Hilfe erbracht werden.
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b) Bestand an geförderten Einrichtungen [Status quo]:
In der Stadt Bedburg wird seit Jahren/ Jahrzehnten ein breitgefächertes Jugendfreizeitangebot
vorgehalten. So wurden seit 1990 flächendeckend Jugendzentren in allen `größeren´ Ortsteilen
installiert; mittlerweile fördert und unterstützt die Stadt Bedburg die Arbeit von sechs
Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Träger dieser Jugendzentren/
Jugendfreizeiteinrichtungen sind die kath. Kirchengemeinde für Capo und Luzy [Kirdorf und
Rath], sowie der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis für Point [Kaster], Easy [Bedburg],
Youzee [Kirchherten] und Ochsfort [Kirchtroisdorf]. Die Einrichtungen haben unterschiedliche
Größen, Ausstattungen und pädagogische Konzeptionen.
Weitere Schwerpunkte der Jugendarbeit werden im Stadtgebiet Bedburg seit 2004 im Bereich
der Schulsozialarbeit und der mobilen Jugendarbeit gesetzt; auch ist in Bedburg ein stark
ausgeprägtes Vereinsleben vorhanden. In rd. 50 im Stadtgebiet aktiven Vereinen sind - Stand
2007 - über 4.200 Jugendeinwohner [6 - 21 Jährige] organisiert. Eine Übersicht über die in den
vielfältigen Vereinen stattfindenden Jugendfreizeitangebote ist dieser Vorlage als Anlage 1
beigefügt.
Ausweislich der zur Verfügung gestellten Daten [Jugendförderplan des Rhein-Erft-Kreises, Teil I
und II, Auswertung der Träger-Jahresgespräche] ist festzuhalten, dass die Offene Kinder- und
Jugendarbeit im Stadtgebiet Bedburg täglich von insgesamt durchschnittlich 100 jugendlichen
Stammbesuchern aufgesucht wird. Die Einrichtungen haben unterschiedliche Größen,
Ausstattungen und Konzeptionen; so werden vier Einrichtungen als KOT [Kleine offene Tür mit
einer Öffnungszeit von 2 - 3 Tagen pro Woche, mindestens jedoch 14 Std./ Woche] sowie zwei
Einrichtungen als OT [Offene Tür mit einer Öffnungszeit von 4 - 5 Tagen, mindestens 30 Std./
Woche] `gefahren´. Die Anzahl der angegebenen `Stammbesucher´ ist sehr unterschiedlich und
bewegt sich zwischen 10 und 27; dies liegt an den unterschiedlichen Kapazitäten der
Räumlichkeiten und den jeweiligen pädagogischen Konzepten.
Den größten Anteil der BesucherInnen der Jugendfreizeiteinrichtungen im Stadtgebiet Bedburg
haben Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren [50 %]; aufgrund nicht
vorliegender dezidierter Daten aller Jugendzentren wurden die Auswertungen des größten
Jugendzentrums [Point] herangezogen. [Anmerkung der Verwaltung: Eine feingliedrige
Auswertung der Besucherstruktur wurde zwischenzeitlich bei allen Trägern angefordert].
Ausweislich des Jugendförderplans des Rhein-Erft-Kreises - hier wird lediglich eine `grobe´
Differenzierung der Altersgruppen vorgenommen - werden die Einrichtungen überwiegend von
der Altersgruppe der 14 - 21 Jährigen aufgesucht. Lediglich ein sehr geringer Anteil der
jugendlichen BesucherInnen [20 %] haben einen Migrationshintergrund; das heißt, dass sie
selbst oder mindestens ein Elternteil aus einem anderen Kulturkreis stammen oder zumindest
dort eine nicht unwesentliche Zeit verbracht haben. Im Vergleich zu anderen Kommunen
[mitunter bis zu 50 %] erscheint der Anteil der BesucherInnen mit Migrationshintergrund zu
gering, nimmt Offene Kinder- und Jugendarbeit doch eine wichtige Funktion in der
gemeinsamen Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen aus unterschiedlichen sozialen
Bezügen und kulturellen Hintergründen ein.
Die Inhalte der pädagogischen Arbeit sowie die Einrichtungsschwerpunkte werden von jeder
Einrichtung in fachlichen Konzeptionen beschrieben. Hauptzielrichtung ist/ sollte die Hilfe zur
Lebensbewältigung, der Aufbau von sozialen Kompetenzen, die Schaffung von nichtformalen
Bildungschancen sowie gegenseitige Toleranz und Verständnis sein; insbesondere betreffend
der letztgenannten Zielrichtung sollte aus Sicht der Verwaltung in Anbetracht des doch geringen
Anteils Jugendlicher mit Migrationshintergrund die Konzeption der offenen Kinder- und
Jugendarbeit angepasst/ überdacht werden. Insgesamt betrachtet sind die Konzeptionen der
Einrichtungen aussagekräftig; die Wirksamkeit der pädagogischen Arbeit wird durch die
Dokumentation von Evaluationsverfahren/ -gesprächen in der Arbeit nachgewiesen.
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Insgesamt fördert die Stadt Bedburg die Jugendeinrichtungen im Stadtgebiet mit jährlich rd.
305.000 €; in dieser Fördersumme sind die Leistungen für den Bereich der Schulsozialarbeit
nicht berücksichtigt; im Vergleich zur Nachbarkommune Elsdorf ergibt sich folgendes Bild:
Einnahmen
Zuschuss Kreisjugendamt
Zuschuss Landesjugendamt
Zuschuss Kommune
Eigenmittel/ Sponsoren
Einnahmen gesamt
Gde. Elsdorf
44.969,00 €
28.564,40 €
50.709,00 €
76.719,35 €
200.958,75 €
Stadt Bedburg
72.335,00 €
28.880,60 €
232.394,32 €
48.155,81 €
381.765,73 €
gesamt
117.304,00 €
57.445,00 €
283.103,32 €
124.872,16 €
582.724,48 €
Ausgaben
hauptamtliche Kräfte
sonstige Personalkosten
Sachkosten
Betriebskosten
Ausgaben gesamt
84.028,32 €
53.336,35 €
31.682,59 €
31.911,49 €
200.958,75 €
181.017,37 €
45.626,66 €
56.219,73 €
48.221,97 €
381.765,73 €
265.045,69 €
98.963,01 €
87.902,32 €
80.133,46 €
582.724,48 €
Anzahl Jugendzentren
Offene Tür
Kleine Offene Tür
Teil Offene Tür
Jugendzentren gesamt
1
2
1
4
2
4
0
6
3
6
1
10
2
[dav. 0,5 mobile Arbeit]
5
[dav. 0,5 mobile Arbeit]
7
[dav. 1,0 mobile Arbeit]
Vollzeitstellen
Besucherstruktur Stammbes.
6 - 13 Jahre
14 - 21 Jahre
dav. weibl.
dav. männl.
dav. Ausländer
Stammbesucher gesamt
150
235
385
[60 %]
[50 %]
[55 %]
100
235
335
[40 %]
[50 %]
[45 %]
87
160
247
[35 %]
[34 %]
[34,5 %]
163
310
473
[65 %]
[66 %]
[65,5 %]
50
94
144
[20 %]
[20 %]
[20 %]
250
470
720
* Stand Jugendförderplan Teil 2 [2006/ 2007]
Wie v. g. Datei zu entnehmen, fördert die Stadt Bedburg [Stand Jugendförderplan 2007] die
Jugendzentren im Stadtgebiet mit rd. 232.400 €; hinzu kommt ein Zuschuss des
Kreisjugendamtes in Höhe von rd. 72.300 €, der ebenfalls in voller Höhe durch die spezifizierte
Jugendamtsumlage aus dem städtischen Haushalt finanziert wird, so dass die sechs
Jugendzentren mit insgesamt rd. 305.000 € aus dem städtischen Haushalt subventioniert
werden. Bei durchschnittlich 470 Stammbesuchern entspricht dies einer Förderung von rd.
650,- €/ Stammbesucher/ Jahr; im Vergleich hierzu fördert die Stadt sämtliche Vereine, die
ehrenamtlich eine nicht zu unterschätzende Jugendarbeit leisten, mit jährlich rd. 25.000,- €.
Hinsichtlich der vereinsmäßigen Organisation der Jugendlichen führt der Jugendförderplan des
Rhein-Erft-Kreises aus, dass diese im Stadtgebiet sehr stark ausgeprägt ist; so sind rd. 60 %
der `Jugendeinwohner´ [Altersstruktur der 6 - 21 Jährigen] Mitglied in den unterschiedlichsten
Vereinen. Die Struktur im Vereinsleben stellt sich wie folgt dar:
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Jugendeinw.
- insgesamt 4.206
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dav. Deutsche
dav. Ausländer
3.865
341
Jugendeinw.
- in Vereinen 2.513
[91,9 %]
* Stand Jugendförderplan Teil 2 [2006/ 2007]
[8,1 %]
[59,7 %]
dav.
Deutsche
2.274
[90,5 %]
dav.
Ausländer
239
[9,5 %]
c) Perspektiven und Herausforderungen einer auf die Zukunft gerichteten Kinder- und
Jugendpolitik
Der Bedarf an Jugendhilfeleistungen hat sich in den letzten Jahren stark verändert; dies zeigt
sich nicht nur im Elementarbereich [Bildungsförderung von Kindern], sondern auch in den
Feldern der Jugendarbeit. Eine moderne Gesellschaft, die als individualisiert und pluralisiert gilt
und deren ökonomischen und sozialen Grundbedingungen sich wandeln, führt zu neuen
Herausforderungen. Um dies zu erreichen, bedarf es einer den Alltag der Menschen
begleitenden Infrastruktur an Einrichtungen, Leistungen und Angeboten.
Im Stadtgebiet Bedburg besteht eine ausgezeichnete kinder- und jugendpolitische Infrastruktur;
diese gilt es, angepasst an die veränderten Bedarfe und veränderten Rahmenbedingungen
[Haushaltszwänge], beizubehalten. So darf beispielsweise nicht verkannt werden, dass sich
viele Jugendliche den festen, starren Strukturen der Jugendzentren entziehen; zentrales
Element der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist die `Offene Treffpunktarbeit´, die
unverbindlich, freiwillig und zwanglos besucht werden kann. Vor diesem Hintergrund, wie auch
in Anbetracht der Tatsache, dass mitunter wünschenswerte Doppelstrukturen - sowohl im
Bereich der Musik als auch der Bildung - bei der derzeitigen Haushaltslage nicht mehr
vorgehalten werden können, sind die pädagogischen Schwerpunkte neu zu formulieren bzw.
neu zu gewichten. Nicht alles, was wünschenswert ist bzw. wäre, ist auch realisierbar; Offene
Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen
weiterzuentwickeln, wird der Maßstab der kommenden Monate und Jahre sein. Dies kann
allerdings nur in einem Prozess gemeinsamer Verantwortung und in Partnerschaft aller
beteiligten Akteure erreicht werden; hierzu gehören neben der Politik und Verwaltung
insbesondere das Jugendamt und die Träger der freien Jugendhilfe.
Die Verwaltung wird daher - kurzfristig - nach Vorgesprächen mit den Vertretern des
Caritasverbandes und der kath. Kirche zu dieser Thematik den Arbeitskreis `Runder Tisch´
einladen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 07.04.2010
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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