Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
20.04.2010
Erstellt
22.04.10, 18:02
Aktualisiert
22.04.10, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP865/2010
Fachbereich III
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
14.08.2007
Stadtentwicklungsausschuss
23.02.2010
Rat der Stadt Bedburg
02.03.2010
Stadtentwicklungsausschuss
15.04.2010
Rat der Stadt Bedburg
20.04.2010
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshovenhier: a) Beratung und Abwägung über die Stellungnahmen aus der erneuten [eingeschränkten]
Offenlage der Planung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
b) Fassung des abschließenden Beschlusses (Feststellungsbeschluss) gem. § 6 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a): Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die im Rahmen der erneuten Offenlage nach
den Vorschriften des § 4a i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum geänderten Teil der
Planung eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne
Beschlüsse gem. Anlage a) -Abwägungsliste- zu fassen.
Zu b): Ferner beschließt er den abschließenden Beschluss (Feststellungsbeschluss) gem. § 6
BauGB für die 40. Änderung des FNP zu fassen und zur Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB
der Bezirksregierung Köln zuzuleiten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 02.03.2010 nach Abwägung der
Stellungnahmen aus der Offenlage beschlossen, die Planung für die 40. Änderung des
Flächennutzungsplanes aufgrund einer kleinteiligen Änderung (zeichnerische Nichtdarstellung des
Grünstreifens) in Anwendung des § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Dabei hat er
bestimmt, dass die Frist zur Beteiligung angemessen auf mind. 10 Werktage verkürzt wird. Ferner
hat er beschlossen, dass Stellungnahmen ausschließlich zum geänderten Teil der Planung
abgegeben werden können, sowie dass neben der Öffentlichkeit nur die von der Änderung
berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt werden.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB hat nach
Veröffentlichung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 09.03.2010 mit einer Frist zur Abgabe
von Stellungnahmen in der Zeit vom 17.03.2010 bis einschließlich 06.04.2010 stattgefunden.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) sind gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2
BauGB mit Schreiben vom 05.03.2010 mit Frist vom 12.03.2010 bis 06.04.2010 am Verfahren
beteiligt worden.
Die im Rahmen der erneuten eingeschränkten Offenlage eingegangenen bzw. vorgetragenen
Stellungnahmen sind in Anlage a) -Abwägungsliste- aufgeführt und sind mit einem
entsprechenden Abwägungsvorschlag versehen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss am 15.04.2010. Vorbehaltlich der Zustimmung des
Ausschusses schlägt die Verwaltung vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 09.04.2010
----------------------------------(Stefan Lukas)
Sachbearbeiter
Beschlussvorlage WP8-65/2010
----------------------------------(Rainer Köster)
Stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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