Daten
Kommune
Bedburg
Größe
53 kB
Datum
20.04.2010
Erstellt
22.04.10, 18:02
Aktualisiert
22.04.10, 18:02
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STADT BEDBURG
- Fachbereich III Az.: 80.20. / DSL – Schr.
DER BÜRGERMEISTER
Datum: 22. April 2010
Betr.: Auswertung des Interessenbekundungsverfahrens vom 24.02.2010
für die Breitbandversorgung der Ortschaften Kirch-Kleintroisdorf, KirchGrottenherten und Rath
1. A k t e n v e r m e r k
In den Ortschaften Kirch- Grottenherten, Kirch- Kleintroisdorf und Rath besteht eine
99,8% bis 100% Breitbandunterversorgung laut Auskunft der Telekom vom
12.03.2009. Die Firma ICA-Media stellt ein W-Lan-Angebot seit Dezember 2006 in
den Ortschaften Kirch-Grottenherten (53 Kunden) und Rath (127 Kunden). Die
Rückmeldungen der Kunden sind jedoch größtenteils äußerst negativ, da die Verbindungen stark instabil und oft gar nicht verfügbar sind.
Die Nachfrage in den unterversorgten Ortsteilen ist aufgrund der vorliegenden Korrespondenz der Bevölkerung definitiv gegeben. Auch bei der Vermarktung von Bauland wurde im Bereich der Liegenschaftsabteilung dieses Problem ständig zum K.O.Kriterium bei den Grundstücksbewerbern. Aufgrund dieses Versorgungsdefizits wurde am 24.02.2010 von der Stadt Bedburg ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Die Bekanntmachungen erfolgten auf der städtischen Homepage (www.bedburg.de), auf der Internetseite des Landes NRW
(http://www.media.nrw.de/media2/site/index.php?id=341&no_cache=1) sowie in verschiedenen Tageszeitungen und Rundfunk.
Abgabefrist zur Interessenbekundung war der 15.03.2010.
Folgende Unternehmen haben fristgerecht ihr Interesse bekundet:
- Vodafone / 09.03.2010
- Soco Network Solution GmbH / 12.03.2010
- ICA-Media GmbH & Co. KG / 13.03.2010
- Telekom / 15.03.2010
- Internet & Co. / 15.03.2010
- Conlinet / 15.03.2010
Zwischenzeitlich erklärte die RWE Rhein-Ruhr Netzsevice GmbH, dass die ehemalige Wasserleitung zwischen Kirchtroisdorf und Grottenherten (ca. 2.120 m) als Leerrohrtrasse verwendet und eigentumsrechtlich übertragen werden kann. Die geschätzten Kosten für die Einziehung eines LWL-tauglichen Schutzrohres betragen ca.
50.000.- € (entspricht ca. 24.-€/lfdm).
Diese Kosten müssen zu den Angeboten der leitungsgebundenen Techniklösungen
hinzugerechnet werden.
Auf das öffentliche Interessenbekundungsverfahren wurden unterschiedliche Techniksysteme angeboten. Diese können wie folgt bewertet werden:
ICA-Media:
Die Firma ICA-Media hat mit Schreiben vom 13.03.2010 ein Angebot für alle Ortschaften abgegeben, ohne dass hier ein Zuschussbedarf hinsichtlich einer wirtschaftlichen Deckungslücke beantragt wird. Widersprüchlich ist aber im Angebot die Aushein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3621.doc
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sage, dass Fördermaßnahmen nur bedingt erforderlich sind. Dies wurde nicht konkretisiert. Es wurde eine derzeitige Leistung von 3 Mbit/s statt der im Interessenbekundungsverfahren geforderten 6 Mbit/s garantiert. Der Anbieter gibt an, die gleiche
Technik wie bisher in den Ortschaften Kirch-Grottenherten und Rath einzusetzen.
Diese hat nachweislich bisher nicht zur Kundenzufriedenheit geführt und das Produkt
wurde trotz des ungesättigten Marktes in den genannten Ortschaften nicht angenommen. Darüber hinaus wird überwiegend in den Fachmedien kommuniziert, dass
die W-Lan-Technik hinsichtlich der Zukunftssicherheit eher kritisch beurteilt wird. Hier
werden die DSL-Glasfaser- und die Richtfunktechnik positiver bewertet.
Aus den vorgenannten Gründen wird die Firma ICA-Media nicht als Vertragspartner
vorgeschlagen.
Conlinet Projekte GmbH:
Die Firma Conlinet gab mit E-Mail vom 15.03.2010 ihr Angebot am Interessenbekundungsverfahren ab. Hier wurden anhand einer allgemeinen Produktpräsentation verschiedene Breitbandmodellprojekte vorgestellt ohne konkrete Deckungslücken oder
Produktleistungen darzustellen. Die Firma Conlinet sieht sich als sog. Full-ServiceAnbieter
zum
Bau
und
Betrieb
von
„schlüsselfertigen“
GlasfaserInfrastrukturlösungen für Telekommunikations- und Kabelfernsehnetze. Sie tritt selber nicht als Carrier (Telekommunikationsgesellschaft) auf, sondern baut die Infrastrukturnetze dafür auf. Dies würde bedeuten, wenn die Beihilfe für die Infrastrukturinvestition an das Unternehmen geleistet ist, muss immer noch ein sog. Carrier gefunden werden, der sich dieser Infrastruktur bedient, damit schlussendlich die Versorgung gewährleistet ist. Nach eigenen Angaben betreut die Conlinet Projekte
GmbH die gesamte Glasfaser-Infrastruktur der RWE System AG. Es wurden bereits
seit dem 15.12.2009 mehrere Gespräche mit einem Vertreter der Firma geführt. Eine
Konkretisierung der Kosten und der auf diese Ortschaften angepasste technische
Lösung wurde bis zuletzt nicht erbracht. Eine Bewertung nach Kosten, Zeitplan und
Bauumfang der Gesamtmaßnahme, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Laut
Aussage der RWE (H. Kobus am 29.03.2010) benötigt die Firma Conlinet noch ca. 4
Wochen um aussagekräftige Kostenkalkulationen für den kompletten Netzausbau
der in Rede stehenden Bereich vorlegen zu können. Daher kann das Unternehmen
bei der Vergabe der Beihilfe nicht berücksichtigt werden.
Vodafone D2 GmbH:
Die Firma Vodafone D2 GmbH beteiligte sich mit Schreiben vom 09.03.2010 am Interessenbekundungsverfahren. Aufgrund des für sie verfügbaren GlasfaserLeitungsnetzes, wurde kein leitungsgebundenes DSL-Angebot für die Ortschaft Rath
abgegeben. Lediglich eine UMTS-Technik mit 7,2 Mbit/s wäre nach erster Planung
mit einer Deckungslücke von ca. 130.000.- € denkbar. Das Angebot für die Glasfaser-Breitbandversorgung der Ortschaften Kirch-Kleintroisdorf und KirchGrottenherten als Gesamtversorgungsmaßnahme beläuft sich auf eine Beihilfe für
eine Deckungslücke von 169.400.-€. Hier könnte das bereits verlegte Leerrohr im
Bereich Kirch-Grottenherten genutzt werden. Ebenfalls die ehem. Wasserleitung von
RWE Rhein-Ruhr Netzsevice GmbH kann genutzt werden, um die Gesamtkosten der
Maßnahme zu senken.
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Diese liegt 84.927.- € über dem Angebot des günstigsten Mitbieters. Weiterhin ist
laut Auskunft von Vodafone eine Baumaßnahme mit offenem Trassengraben entlang
der Ortsdurchfahrt (L277 / Heinsberger Straße) bis zum KVZ-Standort „Im Kampf –
Ecke Am Bildstock“ vorgesehen.
Aufgrund der Höhe der Deckungslücke und der umfangreichen Baumaßnahme innerhalb der Ortschaft sollte das Unternehmen nicht als Vertragspartner ausgewählt
werden.
Internet & Co.:
Die Firma Internet & Co. hat mit E-Mail vom 15.03.2010 ihr Interesse am Auswahlverfahren bekundet. Sie bietet eine Richtfunk-Breitbandversorgung für alle unterversorgten Ortsteile mit der geforderten Mindest-Übertragungsgeschwindigkeit von 6
Mbit/s (bis 16 Mbit/s) an.
Die Anbindung der Ortslagen Kirch-Kleintroisdorf (84.852,48.- €) und KirchGrottenherten (137.287,20 €) übersteigt die Deckungslücke des günstigsten Mitbieters für diesen Bereich um 87.666,68 €. Aus diesem Grunde kann das Unternehmen
mit diesem Angebot hier nicht berücksichtigt werden.
Die Ortslage Rath ist mit einer Deckungslücke von 55.621,56 € (incl. Antennen für
Kunden) um 90.565,44 € günstiger als der einzige Mitkonkurrent (Telekom) für diesen Ortsteil.
Auf jeden Kunden entfällt eine Einrichtungsgebühr von von 99.- € so wie monatlich
laufende Kosten für den Internetzugang (Flatrate):
Bei einem Download von 2 Mbit/s.
=
24,99 €
4 Mbit/s.
=
69,99 €
6 Mbit/s.
=
74,99 €
Zusätzlich müssen die Kunden weiterhin Kosten für ihre Telefonie (auch VoIP) aufbringen, sowie Antennen für den Richtfunk im Wohnhaus installieren (Box 20 x 30 x
40 cm).
Verglichen mit den üblichen Marktpreisen, ist dies keine preisgünstige Lösung für die
Endverbraucher. Zudem liegt der Anbieter 14.250,56 € über dem günstigsten Konkurrenzangebot. Ein Vertragsabschluss ist nicht zu empfehlen.
Soco Network Solution GmbH: (DN-Connect)
Die Firma Soco Network Solution GmbH hat mit Angebot vom 12.03.2010 ebenfalls
ihr Interesse bekundet. Gleich wie die Firma Vodafone hat sie auch aufgrund des für
sie verfügbaren Glasfaser-Leitungsnetzes, kein leitungsgebundenes DSL-Angebot
für die Ortschaft Rath abgegeben. Das Angebot über das sog. „Schaltverteilerkonzept“ für die Glasfaser-Breitbandversorgung der Ortschaften Kirch-Kleintroisdorf und
Kirch-Grottenherten als Gesamtversorgungsmaßnahme beläuft sich auf eine Beihilfe
für eine Deckungslücke von 114.716.-€. (Kirch-Kleintroisdorf = 39.865.- € und KirchGrottenherten = 74.851.- €) Hier könnte das bereits verlegte Leerrohr im Bereich
Kirch-Grottenherten genutzt werden. Auch die ehem. Wasserleitung von RWE RheinRuhr Netzsevice GmbH kann genutzt werden, um die Gesamtkosten der Maßnahme
zu senken. Die genannte Deckungslücke für Kirch-Grottenherten gilt jedoch nur unter
der Voraussetzung einer kostenlosen Eigentumsübertragung dieser ehem. Wasserhein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3621.doc
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leitung. Die zugesagte Leistung entspricht der Anforderung des Interessenbekundungsverfahrens und beläuft sich auf mind. 6 Mbit/s bis 16 Mbit/s im Download und
bis zu 768 Kbit/s im Upload. Die empfangene Leistung ist abhängig von der Entfernung der jeweiligen Haushalte zu den KVZ (Kabelverzweiger der Deutschen Telekom AG). Eine Glasfaserleitung wird aus süd-östlicher Richtung über eine Strecke
entlang eines Feldweges an den Ort herangeführt. Eine Tiefbaumaßnahme entlang
der Ortsdurchfahrt (Heinsberger Straße) bis zu den KVZ-Standorten ist aufgrund des
vorgesehenen „Schaltverteilerkonzeptes“ in Kirchtroisdorf nicht erforderlich.
Lediglich in Kirchherten müssen Seitenstraßen (Am Bahndamm, Am Kölner Pfädchen und vor. Breite Straße) zur Versorgung der KVZ-Standorte mit Leitungsgräben
geöffnet werden. Die Maßnahme kann nach abschließenden organisatorischen Abwicklungen zwischen Soco Network Solutions GmbH und der Telekom als Netzmonopolist, nach vorherigem Vertragsschluss mit der Stadt Bedburg, nach ca. 20 Wochen (Zustimmungsfrist der Telekom) begonnen werden und dauert bis zur Herstellung der nutzbaren Anschlüsse voraussichtlich ca. 3 Monate.
Eine Einrichtungsgebühr entfällt bei einem Vertragsabschluss über 24 Monate.
Die monatlichen laufenden Kosten der Kunden für Internet- sowie eine TelefonFlatrate betragen:
16128 Kbit/s Downstream und bis zu 768 Kbit/s Upstream / 1 Sprachkanal =
16128 Kbit/s Downstream und bis zu 768 Kbit/s Upstream / 2 Sprachkanäle =
34,95 €
44,95 €
Die Firma Soco Network Solutions GmbH kann aufgrund der zu erwartenden moderaten Belastungen durch Baumaßnahmen und des günstigen Kostenangebotes evtl.
als Vertragspartner für die Ortschaften Kirch-Kleintroisdorf berücksichtigt werden. Die
zu erwartende Deckungslücke einschließlich der Herstellung des Leerrohres (0.- €)
von Kirchtroisdorf nach Grottenherten beträgt somit ca. 114.716.- € und liegt somit
19.757.- € unter dem Angebot des Konkurrenten Telekom.
Telekom:
Die Firma Telekom hat mit E-Mail vom 15.03.2010 ihr Interesse am Auswahlverfahren bekundet. Zunächst hat sie eine leitungsgebundene Glasfaserversorgung für alle
unterversorgten Ortsteile mit der geforderten Mindest-Übertragungsgeschwindigkeit
von 6 Mbit/s (bis 16 Mbit/s) angeboten. Diese Lösung war jedoch nicht konkurrenzfähig. Die Anbindung der Ortslagen Kirch-Kleintroisdorf wäre vom Verteilerknoten
aus der Germaniastraße in Lipp für 263.000.- € vorgesehen. Diese Kosten könnten
durch zukünftige gemeinsame Baumaßnahmen mit RWE Rhein-Ruhr Netzsevice
GmbH gesenkt werden. Dabei ist zu sehen, dass die Zeitpunkte der Netzausbaupläne nicht alle kurzfristig realisiert werden. Die Durchführung der Maßnahme ist von
der streckenweise gemeinsamen Trassenführungen durch die großteils versiegelten
Flächen der Ortslagen Lipp, Millendorf und Oppendorf abhängig.
Die die leitungsgebundene Versorgung der Ortsteile Kirch-Grottenherten war über
den Netzknoten in Ameln geplant und weist eine Deckungslücke von 231.307.- €
aus. Die Länge der Leitungstrassen, für diese v.g. Ortschaften, die auch durch die
Nichtbenutzung des alten Wasserrohres zwischen Kirchtroisdorf und Grottenherten
erheblich vergrößert wird, ist überwiegend ausschlaggebend für die hohe Deckungslücke insgesamt.
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Die Ortschaft Rath könnte auch mit leitungsgebundenem DSL versorgt werden. Hier
wäre die Anbindung entlang der L 213 von ca. der „Gürather Höhe“ aus vorgesehen.
Die Telekom weist diesbezüglich eine Deckungslücke von 146.187.- € aus. Eine
mögliche Leerrohrverlegung entlang der zukünftigen Gemeindeverbindungsstraße
von Bedburg nach Rath könnte mit Beginn der Baumaßnahme ab Mai 2010 voraussichtlich erst nach ca. einem Jahr Bautätigkeit abgeschlossen werden.
Aufgrund der Höhe der Deckungslücken und der umfangreichen Tiefbaumaßnahmen
wäre die Telekom mit der vollständigen Anbindung der Ortschaften über leitungsgebundenes DSL nicht konkurrenzfähig.
Darüber hinaus hat die Telekom die technische Durchführbarkeit und Kostenkalkulation für die Verwendung einer neuen Richtfunktechnik (DBPO), erstmals in NRW, in
den o.g. Ortschaften, geprüft. Das bundesweite Richtfunknetz wird von der Deutschen Telekom, aber auch anderen Netzanbietern, sowie weiteren Großkunden oder
auch Sicherheitsbehörden genutzt. Dahinter steht die Firma Ericsson als technischer
Partner, die das Richtfunknetz zur Verfügung stellt. Zuletzt (Nov. 2009) wurde in Baden-Würtemberg in den Gemeinden Althütte, Auenwald, Großerlach, Michelfeld und
der Stadt Murrhardt landkreisübergreifend ein Modellprojekt zusammengeschlossen.
Das am 12.04.2010 tel. mitgeteilte Ergebnis bestätigte die Durchführbarkeit in allen
unterversorgten Ortschaften der Stadt Bedburg unter Garantie der erforderlichen
Mindestversorgung von 6 MBit/s. Laut tel. Auskunft soll über diese techn. Lösung
zukünftig auch die VDSL-Technik (25 – 50 MBit/s. / Trippleplay = TV; Sprache; Internet) verfügbar sein. Derzeit sind hierüber bereits alle - auch über Glasfaserkabel angebotenen Leistungen entsprechend den AGB der Telekom verfügbar.
z.B.:
„Call & Surf Comfort“ entspricht einer DSL-Highspeed-Verbindung mit Downloads bis
zu 6 Mbit/s. (6016 Kbit/s) und einer Upload-Geschwindigkeit bis zu 576 Kbit/s. Bei 2
MBit/s Download beträgt der Upload 384 Kbit/s.
Die Call- & Surf-Tarife kosten dem Kunden z.B. monatlich:
Telefonflat / ohne Internetflat (2,9
„Comfort 6000“ 34,95 € (1 Tel. mit 1 Ruf.-Nr.)
Standart
„Comfort 6000“ 38,95 €
Basic Universal
„Comfort 6000“ 39,95 €
ISDN = 2 Telefonleitungen mit
bis zu 10 Tel.-Nrn.
(1 Tel. mit 1 Ruf.-Nr.)
Ct/Min.)
Telefonflat / ohne Internetflat (2,9
Ct/Min.)
Telefonflat + Internetflat
Standart
„Comfort 6000“ 43,95 € ISDN = 2 Telefonleitungen mit Telefonflat + Internetflat
Universal
„Comfort 2000“ 29,95 €
bis zu 10 Tel.-Nrn.
(1 Tel. mit 1 Ruf.-Nr.)
Standart
„Comfort 2000“ 33,94 € ISDN = 2 Telefonleitungen mit
Universal
ohne Telefonflat (2,9 Ct/Min.) /
Internetflat
Telefonflat + Internetflat
bis zu 10 Tel.-Nrn.
Zudem sind aufgrund der diskriminierungsfreien Nutzung von Alternativanbietern
(z.B.: Arcor, 1&1, Alice, Freenet, etc.) über das Deutsche Telekom-Netz (als einziger
Interessent) weitere Angebote von Providern möglich.
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Bei der Ortsbesichtigung der möglichen Standorte für die Richtfunkantennen in den
betreffenden Ortschaften am 14.04.2010, wurde die Durchführbarkeit der Maßnahmen bestätigt.
Die Richtfunktechnik wird eingesetzt, um die langen und kostenintensiven Tiefbautrassen außerhalb der Ortschaften zu überbrücken. Erreicht das Signal die Empfängerantennen in den Ortschaften, wird die volle Bandbreite von dort durch ein Glasfaserkabel an die Outdoor-DSLAMS und anschließend auf die KVZ (Kabelverzweiger)
der Deutschen Telekom AG weitergeleitet. Von dort können dann über die vorhandenen Kupferkabel die Haushalte versorgt werden.
Es kann ein mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund ausgearbeiteter Standardvertrag abgeschlossen werden.
Die Bauausführung - vorbehaltlich keiner Leistungsstörungen - wurde für das Jahr
2010 telefonisch zugesagt. Vertraglich werden jedoch die laut Standartvertrag vorgesehenen 12 Monate vereinbart.
Dieser Vertragsschluss mit der Stadt Bedburg wäre auch gleichzeitig das Pilotprojekt
der Telekom für NRW.
Somit ist die Telekom durch die angebotene Richtfunktechnik in der Ortschaft Rath
der günstigste Anbieter und als Vertragspartner zu empfehlen.
Für Kirch-Grottenherten beträgt die Deckungslücke 85.850.- € und liegt damit
10.999.- € über dem Konkurrenten Soco Network Solution GmbH.
Für Kirch-Kleintroisdorf beträgt die Deckungslücke 48.623.- € und liegt damit 8.758.€ über dem Konkurrenten Soco Network Solution GmbH.
Die maßgeblichen Deckungslücken betragen für die Ortschaften:
Deutsche Telekom
AG
Soco Network
Solution GmbH
Internet & Co.
kein Angebot
Rath
Kirch-Grottenherten
Kirch-Kleintroisdorf
Gesamtausbaukosten
41.371.- €
(Alternative =
Telekom mit 41.371.- €)
55.621,56 €
85.850.- €
48.623.- €
175.844.- €
74.851.- €
39.865.- €
156.087.- €
137.287,20 €
84.852,48.- €
277.761,24 €
Es ist für die Ortschaften Kirch-Kleintroisdorf und Kirch-Grottenherten eine Abwägung zu treffen zwischen den folgenden Kriterien:
Kriterium
Technik
Telekom
Soco Network Solutions GmbH
Richtfunk
Glasfaser (Schaltvertei-
(DBPO)
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lertechnik)
Kosten für Rath
Kosten für KirchGrottenherten
Kosten für KirchKleintroisdorf
Deskriminierungsfreiheit
(Zugang weiterer Anbieter
wie Arcor, 1&1, etc.)
Mindestbandbreite von 6
Mbit/s. Download
Endkundenpreise sind
dem Vermerk zu entnehmen
Verfügbarkeit
41.371.- €
Kein Angebot
Differenz = 10.999.€
Differenz = 8.758.48.623.- €
39.865.- €
€
Nein /
Endkundenvertrag nur
Ja
mit einem Anbieter
möglich
85.850.- €
74.851.- €
Ja
Ja
Seite 5
Seite 4
Voraussichtlich
2010 / vertraglich
bis 12 Monate
ca. 5 – 6 Monate nach
Vertragsabschluss
Auszüges aus der FAQ-Liste des Innenministeriums NRW:
Das ZuInvG des Bundes sowie die Verwaltungsvereinbarungen (VV ZuInvG ) sehen
keine Konkretisierung des Förderbereiches vor, abgesehen von dem Hinweis, dass
der Förderbereich Informationstechnologie auch den Bereich Breitband umfasst. Bei
der Auslegung sind daher die allgemein geltenden Auslegungsregeln zu beachten.
Gefördert werden können daher u.a. Investitionen in die Ausstattung der öffentlichen
Einrichtung wie Datenverarbeitung, Sprach- und Bildungsverarbeitung (z.b. Kabelnetzte, Funknetze, Richtfunk, Vermittlungsanlagen, Endgeräte und Software).
Aus § 5 ZuInvG ergibt sich, dass Maßnahmen spätestens im 2010 begonnen sein
müssen und zumindest ein selbständiger Abschnitt des Investitionsvorhabens in
2011 abgeschlossen sein muss, für den die Finanzhilfen vorgesehen sind. Nach dem
31.12.2011 dürfen Mittel jedoch nicht mehr zur Auszahlung angeordnet werden. Der
Beginn einer Maßnahme ist der Tag des Vertragsabschlusses. Soweit der eigentlichen Maßnahme investive Begleitmaßnahmen vorausgehen, gilt bereits der Vertragsabschluss mit dem Architekten oder Planer als Beginn der Maßnahme.
Im Auftrag:
Schreier
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