Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Vermerk Kostenübersicht Teil 1 von 2 WP8-65/2010)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
47 kB
Datum
20.04.2010
Erstellt
22.04.10, 18:02
Aktualisiert
22.04.10, 18:02
Beschlussvorlage (Vermerk Kostenübersicht Teil 1 von 2 WP8-65/2010) Beschlussvorlage (Vermerk Kostenübersicht Teil 1 von 2 WP8-65/2010) Beschlussvorlage (Vermerk Kostenübersicht Teil 1 von 2 WP8-65/2010) Beschlussvorlage (Vermerk Kostenübersicht Teil 1 von 2 WP8-65/2010) Beschlussvorlage (Vermerk Kostenübersicht Teil 1 von 2 WP8-65/2010) Beschlussvorlage (Vermerk Kostenübersicht Teil 1 von 2 WP8-65/2010)

öffnen download melden Dateigröße: 47 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG - Fachbereich III Az.: 80.20. / DSL – Schr. DER BÜRGERMEISTER Datum: 22. April 2010 Betr.: Auswertung des Interessenbekundungsverfahrens vom 24.02.2010 für die Breitbandversorgung der Ortschaften Kirch-Kleintroisdorf, KirchGrottenherten und Rath 1. A k t e n v e r m e r k In den Ortschaften Kirch- Grottenherten, Kirch- Kleintroisdorf und Rath besteht eine 99,8% bis 100% Breitbandunterversorgung laut Auskunft der Telekom vom 12.03.2009. Die Firma ICA-Media stellt ein W-Lan-Angebot seit Dezember 2006 in den Ortschaften Kirch-Grottenherten (53 Kunden) und Rath (127 Kunden). Die Rückmeldungen der Kunden sind jedoch größtenteils äußerst negativ, da die Verbindungen stark instabil und oft gar nicht verfügbar sind. Die Nachfrage in den unterversorgten Ortsteilen ist aufgrund der vorliegenden Korrespondenz der Bevölkerung definitiv gegeben. Auch bei der Vermarktung von Bauland wurde im Bereich der Liegenschaftsabteilung dieses Problem ständig zum K.O.Kriterium bei den Grundstücksbewerbern. Aufgrund dieses Versorgungsdefizits wurde am 24.02.2010 von der Stadt Bedburg ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Die Bekanntmachungen erfolgten auf der städtischen Homepage (www.bedburg.de), auf der Internetseite des Landes NRW (http://www.media.nrw.de/media2/site/index.php?id=341&no_cache=1) sowie in verschiedenen Tageszeitungen und Rundfunk. Abgabefrist zur Interessenbekundung war der 15.03.2010. Folgende Unternehmen haben fristgerecht ihr Interesse bekundet: - Vodafone / 09.03.2010 - Soco Network Solution GmbH / 12.03.2010 - ICA-Media GmbH & Co. KG / 13.03.2010 - Telekom / 15.03.2010 - Internet & Co. / 15.03.2010 - Conlinet / 15.03.2010 Zwischenzeitlich erklärte die RWE Rhein-Ruhr Netzsevice GmbH, dass die ehemalige Wasserleitung zwischen Kirchtroisdorf und Grottenherten (ca. 2.120 m) als Leerrohrtrasse verwendet und eigentumsrechtlich übertragen werden kann. Die geschätzten Kosten für die Einziehung eines LWL-tauglichen Schutzrohres betragen ca. 50.000.- € (entspricht ca. 24.-€/lfdm). Diese Kosten müssen zu den Angeboten der leitungsgebundenen Techniklösungen hinzugerechnet werden. Auf das öffentliche Interessenbekundungsverfahren wurden unterschiedliche Techniksysteme angeboten. Diese können wie folgt bewertet werden: ICA-Media: Die Firma ICA-Media hat mit Schreiben vom 13.03.2010 ein Angebot für alle Ortschaften abgegeben, ohne dass hier ein Zuschussbedarf hinsichtlich einer wirtschaftlichen Deckungslücke beantragt wird. Widersprüchlich ist aber im Angebot die Aushein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3620.doc STADT BEDBURG Seite - 2 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 22.04.2010 sage, dass Fördermaßnahmen nur bedingt erforderlich sind. Dies wurde nicht konkretisiert. Es wurde eine derzeitige Leistung von 3 Mbit/s statt der im Interessenbekundungsverfahren geforderten 6 Mbit/s garantiert. Der Anbieter gibt an, die gleiche Technik wie bisher in den Ortschaften Kirch-Grottenherten und Rath einzusetzen. Diese hat nachweislich bisher nicht zur Kundenzufriedenheit geführt und das Produkt wurde trotz des ungesättigten Marktes in den genannten Ortschaften nicht angenommen. Darüber hinaus wird überwiegend in den Fachmedien kommuniziert, dass die W-Lan-Technik hinsichtlich der Zukunftssicherheit eher kritisch beurteilt wird. Hier werden die DSL-Glasfaser- und die Richtfunktechnik positiver bewertet. Aus den vorgenannten Gründen wird die Firma ICA-Media nicht als Vertragspartner vorgeschlagen. Conlinet Projekte GmbH: Die Firma Conlinet gab mit E-Mail vom 15.03.2010 ihr Angebot am Interessenbekundungsverfahren ab. Hier wurden anhand einer allgemeinen Produktpräsentation verschiedene Breitbandmodellprojekte vorgestellt ohne konkrete Deckungslücken oder Produktleistungen darzustellen. Die Firma Conlinet sieht sich als sog. Full-ServiceAnbieter zum Bau und Betrieb von „schlüsselfertigen“ GlasfaserInfrastrukturlösungen für Telekommunikations- und Kabelfernsehnetze. Sie tritt selber nicht als Carrier (Telekommunikationsgesellschaft) auf, sondern baut die Infrastrukturnetze dafür auf. Dies würde bedeuten, wenn die Beihilfe für die Infrastrukturinvestition an das Unternehmen geleistet ist, muss immer noch ein sog. Carrier gefunden werden, der sich dieser Infrastruktur bedient, damit schlussendlich die Versorgung gewährleistet ist. Nach eigenen Angaben betreut die Conlinet Projekte GmbH die gesamte Glasfaser-Infrastruktur der RWE System AG. Es wurden bereits seit dem 15.12.2009 mehrere Gespräche mit einem Vertreter der Firma geführt. Eine Konkretisierung der Kosten und der auf diese Ortschaften angepasste technische Lösung wurde bis zuletzt nicht erbracht. Eine Bewertung nach Kosten, Zeitplan und Bauumfang der Gesamtmaßnahme, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Laut Aussage der RWE (H. Kobus am 29.03.2010) benötigt die Firma Conlinet noch ca. 4 Wochen um aussagekräftige Kostenkalkulationen für den kompletten Netzausbau der in Rede stehenden Bereich vorlegen zu können. Daher kann das Unternehmen bei der Vergabe der Beihilfe nicht berücksichtigt werden. Vodafone D2 GmbH: Die Firma Vodafone D2 GmbH beteiligte sich mit Schreiben vom 09.03.2010 am Interessenbekundungsverfahren. Aufgrund des für sie verfügbaren GlasfaserLeitungsnetzes, wurde kein leitungsgebundenes DSL-Angebot für die Ortschaft Rath abgegeben. Lediglich eine UMTS-Technik mit 7,2 Mbit/s wäre nach erster Planung mit einer Deckungslücke von ca. 130.000.- € denkbar. Das Angebot für die Glasfaser-Breitbandversorgung der Ortschaften Kirch-Kleintroisdorf und KirchGrottenherten als Gesamtversorgungsmaßnahme beläuft sich auf eine Beihilfe für eine Deckungslücke von 169.400.-€. Hier könnte das bereits verlegte Leerrohr im Bereich Kirch-Grottenherten genutzt werden. Ebenfalls die ehem. Wasserleitung von RWE Rhein-Ruhr Netzsevice GmbH kann genutzt werden, um die Gesamtkosten der Maßnahme zu senken. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3620.doc STADT BEDBURG Seite - 3 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 22.04.2010 Diese liegt 84.927.- € über dem Angebot des günstigsten Mitbieters. Weiterhin ist laut Auskunft von Vodafone eine Baumaßnahme mit offenem Trassengraben entlang der Ortsdurchfahrt (L277 / Heinsberger Straße) bis zum KVZ-Standort „Im Kampf – Ecke Am Bildstock“ vorgesehen. Aufgrund der Höhe der Deckungslücke und der umfangreichen Baumaßnahme innerhalb der Ortschaft sollte das Unternehmen nicht als Vertragspartner ausgewählt werden. Internet & Co.: Die Firma Internet & Co. hat mit E-Mail vom 15.03.2010 ihr Interesse am Auswahlverfahren bekundet. Sie bietet eine Richtfunk-Breitbandversorgung für alle unterversorgten Ortsteile mit der geforderten Mindest-Übertragungsgeschwindigkeit von 6 Mbit/s (bis 16 Mbit/s) an. Die Anbindung der Ortslagen Kirch-Kleintroisdorf (84.852,48.- €) und KirchGrottenherten (137.287,20 €) übersteigt die Deckungslücke des günstigsten Mitbieters für diesen Bereich um 87.666,68 €. Aus diesem Grunde kann das Unternehmen mit diesem Angebot hier nicht berücksichtigt werden. Die Ortslage Rath ist mit einer Deckungslücke von 55.621,56 € (incl. Antennen für Kunden) um 90.565,44 € günstiger als der einzige Mitkonkurrent (Telekom) für diesen Ortsteil. Auf jeden Kunden entfällt eine Einrichtungsgebühr von von 99.- € so wie monatlich laufende Kosten für den Internetzugang (Flatrate): Bei einem Download von 2 Mbit/s. = 24,99 € 4 Mbit/s. = 69,99 € 6 Mbit/s. = 74,99 € Zusätzlich müssen die Kunden weiterhin Kosten für ihre Telefonie (auch VoIP) aufbringen, sowie Antennen für den Richtfunk im Wohnhaus installieren (Box 20 x 30 x 40 cm). Verglichen mit den üblichen Marktpreisen, ist dies keine preisgünstige Lösung für die Endverbraucher. Zudem liegt der Anbieter 14.250,56 € über dem günstigsten Konkurrenzangebot. Ein Vertragsabschluss ist nicht zu empfehlen. Soco Network Solution GmbH: (DN-Connect) Die Firma Soco Network Solution GmbH hat mit Angebot vom 12.03.2010 ebenfalls ihr Interesse bekundet. Gleich wie die Firma Vodafone hat sie auch aufgrund des für sie verfügbaren Glasfaser-Leitungsnetzes, kein leitungsgebundenes DSL-Angebot für die Ortschaft Rath abgegeben. Das Angebot für die GlasfaserBreitbandversorgung der Ortschaften Kirch-Kleintroisdorf und Kirch-Grottenherten als Gesamtversorgungsmaßnahme beläuft sich auf eine Beihilfe für eine Deckungslücke von 140.000.-€. Hier könnte das bereits verlegte Leerrohr im Bereich KirchGrottenherten genutzt werden. Auch die ehem. Wasserleitung von RWE Rhein-Ruhr Netzsevice GmbH kann genutzt werden, um die Gesamtkosten der Maßnahme zu senken. Die zugesagte Leistung entspricht der Anforderung des Interessenbekundungsverfahrens und beläuft sich auf mind. 6 Mbit/s bis 16 Mbit/s im Download und bis zu 768 Kbit/s im Upload. Die empfangene Leistung ist abhängig von der Entferhein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3620.doc STADT BEDBURG Seite - 4 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 22.04.2010 nung der jeweiligen Haushalte zu den KVZ. Eine Glasfaserleitung wird aus südöstlicher Richtung über eine Strecke entlang eines Feldweges an den Ort herangeführt. Eine Tiefbaumaßnahme entlang der Ortsdurchfahrt bis zu den KVZ-Standorten ist aufgrund einer Errichtung von sog. „Schaltverteilerkonzept“ in Kirchtroisdorf nicht erforderlich. Lediglich in Kirchherten müssen Seitenstraßen (Am Bahndamm, Am Kölner Pfädchen und vor. Breite Straße) zur Versorgung der KVZ-Standorte mit Leitungsgräben geöffnet werden. Die Maßnahme kann nach abschließenden organisatorischen Abwicklungen zwischen Soco Network Solutions GmbH und der Telekom als Netzmonopolist ,nach vorherigem Vertragsschluss mit der Stadt Bedburg, ca. im Juni 2010 begonnen werden und dauert bis zur Herstellung der nutzbaren Anschlüsse voraussichtlich ca. 3 Monate (September). Es ist aufgrund der technischen Abwicklung zu erwarten, dass die Ortschaften Kirch-Grottenherten zuerst angeschlossen werden. Eine Einrichtungsgebühr entfällt bei einem Vertragsabschluss über 24 Monate. Die monatlichen laufenden Kosten für Internet- sowie eine Telefon-Flatrate betragen: 16128 Kbit/s Downstream und bis zu 768 Kbit/s Upstream / 1 Sprachkanal = 16128 Kbit/s Downstream und bis zu 768 Kbit/s Upstream / 2 Sprachkanäle = 34,95 € 44,95 € Die Firma Soco Network Solutions GmbH ist aufgrund der zu erwartenden moderaten Belastungen durch Baumaßnahmen und des zweitgünstigen Kostenangebotes evtl. als alternativer Vertragspartner vorzumerken. Die zu erwartende Deckungslücke einschließlich der Herstellung des Leerrohres von Kirchtroisdorf nach Grottenherten beträgt ca. 190.000.- € und liegt somit 55.527.- € über dem Konkurrenten Telekom Telekom: Die Firma Telekom hat mit E-Mail vom 15.03.2010 ihr Interesse am Auswahlverfahren bekundet. Zunächst hat sie eine leitungsgebundene Glasfaserversorgung für alle unterversorgten Ortsteile mit der geforderten Mindest-Übertragungsgeschwindigkeit von 6 Mbit/s (bis 16 Mbit/s) angeboten. Diese Lösung war jedoch nicht konkurrenzfähig. Die Anbindung der Ortslagen Kirch-Kleintroisdorf wäre vom Verteilerknoten aus der Germaniastraße in Lipp für 263.000.- € vorgesehen. Diese Kosten könnten durch zukünftige gemeinsame Baumaßnahmen mit RWE Rhein-Ruhr Netzsevice GmbH gesenkt werden. Dabei ist zu sehen, dass die Zeitpunkte der Netzausbaupläne nicht alle kurzfristig realisiert werden. Die Durchführung der Maßnahme ist von der streckenweise gemeinsamen Trassenführungen durch die großteils versiegelten Flächen der Ortslagen Lipp, Millendorf und Oppendorf abhängig. Die die leitungsgebundene Versorgung der Ortsteile Kirch-Grottenherten war über den Netzknoten in Ameln geplant und weist eine Deckungslücke von 231.307.- € aus. Die Länge der Leitungstrassen, für diese v.g. Ortschaften, die auch durch die Nichtbenutzung des alten Wasserrohres zwischen Kirchtroisdorf und Grottenherten erheblich vergrößert wird, ist überwiegend ausschlaggebend für die hohe Deckungslücke insgesamt. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3620.doc STADT BEDBURG Seite - 5 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 22.04.2010 Die Ortschaft Rath könnte auch mit leitungsgebundenem DSL versorgt werden. Hier wäre die Anbindung entlang der L 213 von ca. der „Gürather Höhe“ aus vorgesehen. Die Telekom weist diesbezüglich eine Deckungslücke von 146.187.- € aus. Eine mögliche Leerrohrverlegung entlang der zukünftigen Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Rath könnte mit Beginn der Baumaßnahme ab Mai 2010 voraussichtlich erst nach ca. einem Jahr Bautätigkeit abgeschlossen werden. Aufgrund der Höhe der Deckungslücken und der umfangreichen Tiefbaumaßnahmen wäre die Telekom mit der vollständigen Anbindung der Ortschaften über leitungsgebundenes DSL nicht konkurrenzfähig. Nach weiteren Telefonaten hat die Telekom die technische Durchführbarkeit und Kostenkalkulation für die Verwendung einer neuen Richtfunktechnik (erstmals in NRW) in den o.g. Ortschaften, geprüft. Das am 12.04.2010 tel. mitgeteilte Ergebnis bestätigte die Durchführbarkeit in allen Ortschaften unter Garantie der erforderlichen Mindestversorgung von 6 MBit/s. Über diese techn. Lösung ist zukünftig auch die VDSL-Technik (25 – 50 MBit/s. / Trippleplay = TV; Sprache; Internet) verfügbar, sowie bereits jetzt alle angebotenen Leistungen entsprechend den AGB der Telekom. z.B.: „Call & Surf Comfort“ entspricht einer DSL-Highspeed-Verbindung mit Downloads bis zu 6 Mbit/s. (6016) kbit/s und einer Upload-Geschwindigkeit bis zu 576 kbit/s. Bei 2 MBit/s Download beträgt der Upload 384 kbit/s. Die Call- & Surf-Tarife kosten dem Kunden z.B. monatlich: Telefonflat / ohne Internetflat (2,9 „Comfort 6000“ 34,95 € (1 Tel. mit 1 Ruf.-Nr.) Standart „Comfort 6000“ 38,95 € ISDN = 2 Telefonleitungen mit Basic Universal „Comfort 6000“ 39,95 € bis zu 10 Tel.-Nrn. (1 Tel. mit 1 Ruf.-Nr.) Ct/Min.) Telefonflat / ohne Internetflat (2,9 Ct/Min.) Telefonflat + Internetflat Standart „Comfort 6000“ 43,95 € ISDN = 2 Telefonleitungen mit Telefonflat + Internetflat Universal „Comfort 2000“ 29,95 € bis zu 10 Tel.-Nrn. (1 Tel. mit 1 Ruf.-Nr.) Standart „Comfort 2000“ 33,94 € ISDN = 2 Telefonleitungen mit Universal ohne Telefonflat (2,9 Ct/Min.) / Internetflat Telefonflat + Internetflat bis zu 10 Tel.-Nrn. Die Deckungslücken betragen für die Ortschaften Rath = 41.371.- € Kirch-Grottenherten = 85.850.- € Kirch-Kleintroisdorf = 48.623.- € Gesamt = 175.844.- € (55.621,56 € / Internet Co. GmbH) (190.000.- € / Soco Network Solution GmbH für Kirchh. + Kirchtroisd. Incl. Leerrohr) Bei der Ortsbesichtigung der möglichen Standorte für die Richtfunkantennen in den betreffenden Ortschaften am 14.04.2010, wurde die Durchführbarkeit der Maßnahmen bestätigt. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3620.doc STADT BEDBURG Seite - 6 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 22.04.2010 Somit ist die Telekom durch die angebotene Richtfunktechnik in allen Ortschaften der günstigste Anbieter und als Vertragspartner zu empfehlen, da auch die Bauausführung - vorbehaltlich keiner Leistungsstörungen - für das Jahr 2010 zugesagt wird. Es kann ein mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund ausgearbeiteter Standardvertrag abgeschlossen werden. Die Deutsche Telekom AG garantiert einen diskriminierungsfreien Zugang weiterer Anbieter auch über ihre Richtfunktechnik. Dieser Vertragsschluss mit der Stadt Bedburg wäre auch gleichzeitig das Pilotprojekt der Telekom für NRW. Auszüges aus der FAQ-Liste des Innenministeriums NRW: Das ZuInvG des Bundes sowie die Verwaltungsvereinbarungen (VV ZuInvG ) sehen keine Konkretisierung des Förderbereiches vor, abgesehen von dem Hinweis, dass der Förderbereich Informationstechnologie auch den Bereich Breitband umfasst. Bei der Auslegung sind daher die allgemein geltenden Auslegungsregeln zu beachten. Gefördert werden können daher u.a. Investitionen in die Ausstattung der öffentlichen Einrichtung wie Datenverarbeitung, Sprach- und Bildungsverarbeitung (z.b. Kabelnetzte, Funknetze, Richtfunk, Vermittlungsanlagen, Endgeräte und Software). Aus § 5 ZuInvG ergibt sich, dass Maßnahmen spätestens im 2010 begonnen sein müssen und zumindest ein selbständiger Abschnitt des Investitionsvorhabens in 2011 abgeschlossen sein muss, für den die Finanzhilfen vorgesehen sind. Nach dem 31.12.2011 dürfen Mittel jedoch nicht mehr zur Auszahlung angeordnet werden. Der Beginn einer Maßnahme ist der Tag des Vertragsabschlusses. Soweit der eigentlichen Maßnahme investive Begleitmaßnahmen vorausgehen, gilt bereits der Vertragsabschluss mit dem Architekten oder Planer als Beginn der Maßnahme. Im Auftrag: Schreier Anlage: - Historie Richtfunk-Pläne Mustervertrag hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3620.doc