Daten
Kommune
Bedburg
Größe
42 kB
Datum
20.04.2010
Erstellt
22.04.10, 18:02
Aktualisiert
22.04.10, 18:02
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der erneuten (eingeschränkten) Offenlage: Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2
und 4 Abs. 2 BauGB – Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung (Königshoven)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt...
An der im Betreff bezeichneten Stelle verlaufen Entfällt.
… die Mitteilung zur
1.
Infracor,
keine von uns betreuten Fernleitungen.
Kenntnis zu nehmen.
Chemistry Services
Schreiben vom 15.03.2010
2.
3.
4.
5.
6.
7.
IHK, Zweigstelle Bergheim Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der IndustrieSchreiben vom 15.03.2010
und Handelskammer zu Köln keine Bedenken
bezüglich der oben genannten Flächennutzungsplanänderung bestehen.
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keiAmprion GmbH
Schreiben vom 12.03.2010
ne Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
Seitens des Landesbetriebs Straßenbau NRW,
Straßen NRW,
Autobahnniederlassung Krefeld wird die PlanändeAutobahnniederlassung
rung zur Kenntnis genommen.
Krefeld
Schreiben vom 19.03.2010
Mit Ihrem Schreiben vom 05. März 2010 teilen Sie
Thyssengas GmbH
Schreiben vom 19.03.2010
uns die o.g. Maßnahme(n) mit:
Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich
sind von uns zz. nicht vorgesehen.
Gegen die o.g. Flächennutzungsplanänderung
Erftverband
Schreiben vom 23.03.2010
bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens
des Erftverbandes auch weiterhin keine Bedenken.
Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde besteRhein-Erft-Kreis
Amt für Kreisplanung und hen gegen o.a. Bauleitplanung nur deshalb keine
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Es wird begrüßt, dass die Untere Landschaftsbehör- … die Mitteilung zur
de sich der positiven Stellungnahme des übergeord- Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der erneuten (eingeschränkten) Offenlage: Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2
und 4 Abs. 2 BauGB – Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung (Königshoven)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt...
Naturschutz
grundsätzlichen Bedenken, weil der Regionalplan neten Planungsträgers (Bezirksregierung Köln) und
Schreiben vom 31.03.2010
„Allgemeinen Siedlungsbereich“ vorsieht und einen sich somit den Festlegungen des rechtskräftigen
positive Stellungnahme der Bezirksregierung von Regionalplans anschließt.
2004 vorliegt.
Aus Sicht von Natur und Landschaft wird angeregt,
die Ortsrandeingrünung so breit zu machen wie
ursprünglich im Flächennutzungsplan vorgesehen,
damit eine effektive Eingrünung der Ortslage möglich ist.
Mit Schreiben vom 05.03.2010 wurde von der Stadt ... der Anregung aufBedburg darauf hingewiesen, dass in der erneuten grund der Abwägung
Offenlage nur Stellungnahmen zum geänderten Teil nicht zu folgen.
der Planung (Nichtdarstellung des östlichen Grünstreifens zwischen Plangebiet und Altbebauung)
vorgetragen werden können.
Darüber hinaus hat der Rhein-Erft-Kreis in der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB mit Schreiben vom 28.05.2009 die Festsetzung (sic!) der Ortsrandeingrünung begrüßt, die im Wesentlichen unverändert geblieben ist. Zur Offenlage des Plans
nach § 4 (2) BauGB hat der Rhein-Erft-Kreis zudem
zur vorgesehenen Konzeption der Ortsrandeingrünung keine Anregungen vorgetragen.
8.
Ungeachtet dessen ermöglicht die neue Ortsrandeingrünung zur freien Landschaft in der dargestellten Breite gleichermaßen eine effektive Ortsrandeingrünung. Eine Ortsrandeingrünung in dem geforderten Maß wäre mit einer daraus resultierenden
Breite von 20 m nicht effektiv, sondern überdimensioniert und für die Wohnbebauung unverhältnismäßig. Der östlich des Plangebiets liegende Grünstreifen zur Altbebauung bleibt planungsrechtlich unverändert im rechtskräftigen B-Plan Nr. 30/Kaster erhalten.
… die Mitteilung zur
Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt.
Kenntnis zu nehmen.
NRW, Regionalniederlas- der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der erneuten (eingeschränkten) Offenlage: Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2
und 4 Abs. 2 BauGB – Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung (Königshoven)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt...
Bedenken.
sung Ville-Eifel,
Schreiben vom 29.03.2010
Mit Ihrem Schreiben vom 05.03.10 benachrichtigen Entfällt.
… die Mitteilung zur
9.
Wehrbereichsverwaltung
Kenntnis zu nehmen.
Sie mich über die erneute öffentliche Auslegung
West
Schreiben vom 29.03.2010
der o.g. Planung. Zu der Planung habe ich bereits
am 26.11.2009 Stellung genommen. Die mir von
Ihnen mitgeteilten Änderungen zur erstmaligen
Offenlage haben meinerseits zu keinem anderen
Prüfergebnis geführt.
Meine Stellungnahme vom 26.11.2009 in dieser
Angelegenheit gilt daher vollinhaltlich weiter.
Wir nehmen Bezug auf Ihr Antwortschreiben vom
10.
Anlieger der Straße
09.03.2010 und die Mitteilung an unsere Rechts„Am Mühlenkreuz“
anwaltliche Vertretung unter gleichem Datum und
möchten uns hierfür bedanken.
Auf die Sitzung des Ausschusses vom 23.02.2010
möchten wir jedoch kurz eingehen und haben hierzu folgende Fragen, die uns in der Sitzung irritiert
haben:
1. Wir hatten gefragt, ob die unsererseits angeregte Nichtanbindung nicht bereits im Flächennutzungsplan geregelt werden könne. Hierauf haben 2
Antworten erhalten (Herr Schmeier äußerte sich
dahingehend, dass dies grundsätzlich nicht möglich sei / Auf weitere Nachfrage teilte Herr Köster
mit, dass dies möglich wäre, es aber nicht verpflichtend sei.) Wäre bereits im Flächennutzungsplan eine solche mögliche –unsererseits gewünschte Regelung- aufgenommen worden, hätte
man sich möglicherweise eine anwaltliche Betreuung der Anwohner des Mühlenkreuzes sparen
können und viele Probleme wären vorab ausgeräumt worden.
1. Das BauGB sieht für den Flächennutzungsplan 1. … der Anregung
vor, insbesondere örtliche und überörtliche Haupt- aufgrund der Abwäverkehrsstraßen darzustellen. Die Darstellung von gung nicht zu folgen.
Anliegerstraßen auf Flächennutzungsplanebene
würde dem Maßstab des Flächennutzungsplanes
jedoch entgegenstehen. Im Flächennutzungsplan ist
die Art der Bodennutzung in seinen Grundzügen
darzustellen.
Deswegen werden die für eine bauliche Nutzung
vorgesehenen Flächen der 40. FNP-Änderung flächendeckend als Wohnbauflächen dargestellt ohne
Differenzierung der inneren und äußeren Erschließung und damit der Anbindung an das bestehende
angrenzende Straßenverkehrsnetz.
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der erneuten (eingeschränkten) Offenlage: Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2
und 4 Abs. 2 BauGB – Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung (Königshoven)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt...
In der Änderung für die erneute Offenlage wurde in
der Begründung verdeutlicht, dass die Erschließung
innerhalb des nachgeordneten Bebauungsplanverfahrens geregelt wird. Aufgrund des Maßstabssprunges kann die Erschließung auch nur auf Ebene
der verbindlichen Bauleitplanung sinnvoll geregelt
werden. Dem Flächennutzungsplan kommt hier entsprechend seiner Benennung als vorbereitender
Bauleitplan nur ein vorbereitender Charakter zu.
Insofern besteht innerhalb der Begründung durchaus die Möglichkeit, potentielle Anschlussmöglichkeiten zu benennen. Eine abschließende Regelung
wird jedoch nicht vorgenommen.
2. Zur Entwässerungssituation haben wir keine 2. In der Begründung zur erneuten Offenlage der 40. 2. … die Mitteilung zur
FNP-Änderung wird darauf hingewiesen, dass die Kenntnis zu nehmen.
Antwort erhalten.
Ableitung des Schmutz- und Niederschlagswassers
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geklärt
wird. Die Klärung setzt voraus, dass ein entsprechendes Fachgutachten vorliegt und dass das Erschließungsnetz, die Anzahl der Wohneinheiten und
die Dichte des Baugebietes bekannt sind. Diese
Aspekte sind jedoch nur auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu klären. Aufgrund der Lage
des Plangebietes am Ortsrand ist ein Anschluss an
das örtliche Kanalnetz wie auch die Einleitung des
Niederschlagswassers in einen Vorfluter grundsätzlich möglich.
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und 4 Abs. 2 BauGB – Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung (Königshoven)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt...
3. Warum sind die Anregungen der Bewohner der 3. Die Stellungnahme der Bewohner der ‚Neuen 3. … die Mitteilung zur
„Neue Bergstraße“ nicht in die Entscheidungsfin- Bergstraße’ wurden nicht berücksichtigt, weil sie Kenntnis zu nehmen.
nicht fristgerecht im Rahmen der Offenlage nach § 3
dung eingeflossen?
Abs. 2 BauGB abgegeben wurde. Unabhängig davon konnte eine öffentliche Prüfung nicht stattfinden,
weil die Stellungnahme erst am 04. Februar 2010
bei der Stadt Bedburg und am 10. Februar 2010 bei
dem mit der Gesamtplanung befassten Planungsbüro eingegangen ist.
4. Unsere Fragen zur Einwohnerfragestunde fügen
wir deshalb nochmals bei und bitten diese unmissverständlich und ausreichend zu beantworten. Ein
Protokoll der Ausschusssitzung liegt uns ebenfalls
noch nicht vor.
4. Das Protokoll der Ausschusssitzung vom 4. … die Mitteilung zur
23.02.2010 war zum Zeitpunkt der Eingabe noch Kenntnis zu nehmen.
nicht fertig gestellt. Es ist nun jedoch über das Internet (Ratsinformationssystem) der Stadt Bedburg
abrufbar.
5. Uns wurde jetzt mitgeteilt, dass lediglich die
unsererseits im Rahmen des Vorverfahrens angeregte Zurücknahme des Grünstreifens Inhalt der
Planänderung
ist
(siehe
Schreiben
vom
09.03.2010 sowie Vorlage vom 17.02.2010). Dem
ist jedoch nicht so, denn es wurden weitere gravierende Änderungen vorgenommen, die u.E. nicht
mehr mit einer eingeschränkten Verfahrensabwicklung einher gehen können.
Ein Vergleich mit dem alten und dem neuen Text
der Begründung ist jedoch irreführend und sehr
irritierend. Ein Vergleich ist kaum vornehmbar.
Beispielsweise 5.2 der Begründung neu und Nr. 7
der Begründung alt haben jetzt absolut widersprüchliche Aussagen, die jedoch scheinbar nicht
Inhalt des Beschlusses bzw. nicht Inhalt der Änderung sind.
Begründung alt: Erschließung zunächst nur über
5. In der Änderung der 40. Flächennutzungsplanän- 5. … die Mitteilung zur
derung zur erneuten Offenlage wurden die vom Kenntnis zu nehmen.
Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Empfehlungen vorgenommen. Der Grünstreifen wurde im
geänderten Planentwurf nicht dargestellt und es
wurde klargestellt, dass die verkehrliche Erschließung und die Entwässerungssituation im Bebauungsplanverfahren abschließend geregelt werden.
Darüber hinausgehende Änderungen ergeben sich
aus der Folge der Nichtdarstellung der Grünfläche
oder sind redaktioneller Art. So wurde in der Zeit
zwischen erster Offenlage und erneuter Offenlage
generell das Schema des Begründungsaufbaus von
Flächennutzungsplanänderungen überarbeitet und
aktualisiert. Eine redaktionelle Änderung der Begründung ist jedoch keine Planänderung im Sinne
des § 4a Abs. 3 BauGB, da die Begründung im
rechtssystematischen Sinn kein originärer Bestand-
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der erneuten (eingeschränkten) Offenlage: Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2
und 4 Abs. 2 BauGB – Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung (Königshoven)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt...
teil des Bauleitplans ist. Maßgeblich für Planändedie Neue Bergstraße ...
rungen im Sinne des. § 4a Abs. 3 BauGB können
Begründung neu: ... entweder über die Neue Berg- lediglich Darstellungen, Hinweise und Kennzeichstraße, oder nur über Am Mühlenkreuz oder viel- nungen im Sinne der §§ 5 Abs. 2 – 4a BauGB sein.
leicht über beide ...
6. Ebenso ist das Thema Verkehr nicht angepasst
worden. Man hat zwar auf eine Verkehrsuntersuchung des Büros IVV Aachen und dessen Rechenmodelle verwiesen. Jedoch die Beantwortung
unserer Frage, wo die Mehrbelastung von 155
Fahrzeugen anfallen, steht immer noch aus.
11.
6. Im Umweltbericht zur 40. Flächennutzungsplan- 6. … die Mitteilung zur
änderung wird unter 6.3 deutlich aufgeführt, dass Kenntnis zu nehmen.
durch die zukünftige Bebauung ca. 155 Kfz-Fahrten
pro Tag entstehen und dass damit keine Aussage
über die genaue zukünftige Fahrtstrecke getroffen
wird. Wo die Mehrbelastung anfällt ist abhängig von
der inneren und äußeren Erschließung. Diese Frage
wird daher abschließend erst im Bebauungsplanverfahren geklärt.
7. Da scheinbar die Begründung nicht nur auf die 7. siehe unter 1.
Zurücknahme des Grünstreifens abzielt, originär
mit der Zurücknahme jedoch eine Forderung unsererseits nicht entsprochen wird, fordern wir hiermit
nochmals, im Flächennutzungsplan aufzunehmen,
zumindest textlich, dass eine verkehrliche Anbindung über die Straße Am Mühlenkreuz an das
neue Baugebiet nicht erfolgt.
Wir nehmen hierbei insbesondere auch Bezug auf
die Aussagen der Politiker in der letzten Sitzung
des
Stadtentwicklungsausschuss
es
vom
23.02.2010 und der Eingabe der Anwohner der
Neue Bergstraße vom 24.01.2010.
Anwohner der ‚Neuen Zur Erweiterung des Neubaugebietes Am Mühlenkreuz und Neue Bergstraße sind wir nicht abgeBergstraße’
Schreiben vom 24.01.2010
neigt, jedoch bestehen noch einige Punkte, die für
uns Klärungsbedarf erfordern bzw. mit denen wir
uns in der bestehenden Erweiterung nicht einver-
7. … der Anregung
aufgrund der Abwägung nicht zu folgen.
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der erneuten (eingeschränkten) Offenlage: Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2
und 4 Abs. 2 BauGB – Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung (Königshoven)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt...
standen erklären:
1. Problem Baustellenverkehr
Nach Planung sollen alle Baustellenfahrzeuge über
die Neue Bergstraße das Neubaugebiet anfahren,
was für uns Anwohner der Neuen Bergstraße eine
erhebliche Lärmbelästigung, ein vielfaches Mehr
an Verkehrsaufkommen nach sich zieht und für die
anwohnenden Kinder (die bis dato immer im Wendehammer spielen) ein erhöhtes Unfallrisiko darstellt. Da schon im Januar 2009 über den Baustellenverkehr gesprochen und Vorschläge gemacht
wurden, diesen über den Wege hinter dem Neubaugebiet, Richtung ehemaligem Grubenrand, von
außen aus heranzuführen, sehen wir dies als einzige sinnvolle und zumutbare Lösung. Somit würden die Straßen der Brunnenstraße und Neuen
Bergstraße nicht in Mitleidenschaft gezogen. Eine
Durchfahrtsbeschränkung sollte seitens der Neuen
Bergstraße in Höhe und Breite stattfinden. Zusätzlich sollte ein Verbotsschild für den Baustellenverkehr über 2,8 to aufgestellt werden.
1. Die Regelung des Baustellenverkehrs ist nicht 1. … die Mitteilung zur
Gegenstand des FNP-Änderungsverfahrens und Kenntnis zu nehmen.
auch nicht des Bebauungsplanverfahrens, da es
hierfür keine Ermächtigungsgrundlage im § 5 Abs. 2
i.V.m. § 9 Abs. 1 BauGB gibt. Eine Regelung kann
im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens getroffen werden oder im Rahmen einer temporären
Änderung der Verkehrsführung.
2. Problem Abwasser / Regenwasser / Kanalnetz
Das Abwasser / Regenwasser des Neubaugebietes soll über die Neue Bergstraße abgeführt werden. Der Abwasserkanal der Neuen Bergstraße ist
bei starkem Regen dafür zu klein, wie wir aus eigenen Erfahrungen leidvoll immer wieder feststellen müssen. Das gleiche gilt für den Abwasserkanal vom Mühlenkreuz. Die einzige Möglichkeit ist
also ein zusätzlicher Kanal. Wir bitten dies im Vorfeld nochmals zu prüfen und nicht erstmal den
ersten Starkregen abzuwarten bis dann alle Keller
2. In der Begründung zur erneuten Offenlage der 40. 2. … die Mitteilung zur
FNP-Änderung wird darauf hingewiesen, dass die Kenntnis zu nehmen.
Ableitung des Schmutz- und Niederschlagswassers
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geklärt
wird. Die Klärung setzt voraus, dass ein entsprechendes Fachgutachten vorliegt und das das Erschließungsnetz, die Anzahl der Wohneinheiten und
die Dichte des Baugebietes bekannt sind. Diese
Aspekte sind jedoch nur auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu klären.
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der erneuten (eingeschränkten) Offenlage: Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. §§ 3 Abs. 2
und 4 Abs. 2 BauGB – Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung (Königshoven)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt...
voll Wasser gelaufen sind!
3. Problem Durchgangsverkehr
Es bestehen bis dato ja noch immer Diskussionen,
ob die neue Anbindung des Neubaugebietes mit
einer Durchfahrtsstraße oder Sackgasse verbunden werden soll. Wir als Anwohner der Neuen
Bergstraße sind dafür, dass das fertige Neubaugebiet bei Abschluss nur von einer Seite aus zu befahren sein soll, wir wären auch nicht abgeneigt,
wenn dies von der Neuen Bergstraße aus geht.
Auf der anderen Seite sollte das Neubaugebiet
aber nur über einen bzw. zwei Fußwege zu erreichen sein. Dadurch erzielt man den Effekt einer
beidseitigen Verkehrsberuhigung und beide Baugebiete wären trotzdem gut zu erreichen. Wir sind
also gegen eine Durchfahrtsstraße!
Als Anlage liegt die Unterschriftenliste der Anwohner der Neuen Bergstraße bei. An der regen Teilnahme ist zu erkennen, dass wir uns auch Gedanken machen um „unsere“ Straße. Wir haben über
dreißig Jahre in einer sehr ruhigen Straße gewohnt, was sich auch in der Wohnqualität gezeigt
hat. Mit dieser Erweiterung verändert sich unsere
Wohnqualität in einem erheblichen Maße, leider
nicht positiv! Zudem ist es nicht gerade förderlich
um unseren Wert der Immobilie.
Wir bitten, dass die Anwohner der Neuen Bergstraße hierzu bedacht werden und dass diese
Punkte berücksichtigt werden.
Für weitere Diskussionen bzw. Klärungsgespräche
stehe ich Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
3. Die Erschließung des Baugebietes wird innerhalb 3. … die Mitteilung zur
des nachgeordneten Bebauungsplanverfahrens Kenntnis zu nehmen.
geregelt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die
Anwohner der Neuen Bergstraße einer Anbindung
des Baugebietes an die Neue Bergstraße nicht entgegenstehen. Voraussetzung ist, dass Durchgangsverkehre vermieden werden und lediglich an die
Neue Bergstraße angebunden wird.