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Beschlusstext (Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Jülich - Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
86 kB
Datum
20.04.2015
Erstellt
19.05.15, 17:06
Aktualisiert
19.05.15, 17:06
Beschlusstext (Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Jülich
- Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlusstext (Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Jülich
- Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 19. Mai 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 20.04.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 11. Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Jülich - Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) (Vorlagen-Nr.201/2015) Der Ausschussvorsitzende weist daraufhin, dass mit der von der Verwaltung vorgenommenen Ergänzungsvorlage die einzige in Frage kommende Fläche ausgenommen wird, in der die Stadt Jülich selbst über Grundstückeigentum verfügt. Die Entscheidung zur Ausweisung der Fläche sollte unter Kenntnis dieses Sachverhaltes in den politischen Gremien gefasst werden. Dies sei im Rat noch nicht beschlossen. Beigeordneter Schulz teilt mit, dass der Rat entschieden habe, die für ein Gewerbegebiet vorgesehen Fläche auf der Merscher Höhe für Windkraft auszuklammern. Daher erfolgt die Beratung auf Grundlage der 1. Ergänzungsvorlage. Im Hinblick auf die Problematik im Bezug auf die Weiterführung der Tagebaue, könnte die Umsetzung und Erweiterung der Gewerbefläche schneller nötig werden als gedacht. Herr von der Heide und Herr Mahmout, VDH Projektmanagement GmbH, stellen die überarbeitete Planung vor. StV Schiffer weist darauf hin, dass der Hof Bellartz mittlerweile im Innenbereich liege und die 1000 m Marke somit unterschritten sei. Herr von der Heide sagt Prüfung zu. Weitere Nachfragen bezogen sich auf den Abstand zur Autobahn und die Abstandsregelung zur Ortschaft Serrest. Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, die Planung zunächst in die Fraktionen zu geben. Beigeordneter Schulz erklärt, dass in der nächsten Sitzung dann die 1. Ergänzungsvorlage erneut vorgelegt wird. Sollte Bedarf für die Beteiligung des Büros bestehen, bittet er um frühzeitige Information. Herr von der Heide erklärt, dass ab morgen die Unterlagen zum Download auf seiner Internetseite zu Verfügung stehen. Beschluss: Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung aufzustellen mit dem Ziel, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen darzustellen. Die vorgesehenen Flächen sind dem Plan „Analyseplan, Karte 3 – Eignungsprüfung – „ vom 17.3.2015 zu entnehmen. (s. 11.1) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 20.04.2015 Seite 2