Daten
Kommune
Jülich
Größe
86 kB
Datum
20.04.2015
Erstellt
19.05.15, 17:06
Aktualisiert
19.05.15, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 19. Mai 2015
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau
am 20.04.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
11.
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt
Jülich
- Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2
Baugesetzbuch (BauGB)
(Vorlagen-Nr.201/2015)
Der Ausschussvorsitzende weist daraufhin, dass mit der von der Verwaltung
vorgenommenen Ergänzungsvorlage die einzige in Frage kommende Fläche
ausgenommen wird, in der die Stadt Jülich selbst über Grundstückeigentum verfügt. Die
Entscheidung zur Ausweisung der Fläche sollte unter Kenntnis dieses Sachverhaltes in
den politischen Gremien gefasst werden. Dies sei im Rat noch nicht beschlossen.
Beigeordneter Schulz teilt mit, dass der Rat entschieden habe, die für ein Gewerbegebiet
vorgesehen Fläche auf der Merscher Höhe für Windkraft auszuklammern. Daher erfolgt
die Beratung auf Grundlage der 1. Ergänzungsvorlage. Im Hinblick auf die Problematik
im Bezug auf die Weiterführung der Tagebaue, könnte die Umsetzung und Erweiterung
der Gewerbefläche schneller nötig werden als gedacht.
Herr von der Heide und Herr Mahmout, VDH Projektmanagement GmbH, stellen die
überarbeitete Planung vor.
StV Schiffer weist darauf hin, dass der Hof Bellartz mittlerweile im Innenbereich liege
und die 1000 m Marke somit unterschritten sei. Herr von der Heide sagt Prüfung zu.
Weitere Nachfragen bezogen sich auf den Abstand zur Autobahn und die
Abstandsregelung zur Ortschaft Serrest.
Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, die Planung zunächst in die Fraktionen zu geben.
Beigeordneter Schulz erklärt, dass in der nächsten Sitzung dann die 1. Ergänzungsvorlage
erneut vorgelegt wird. Sollte Bedarf für die Beteiligung des Büros bestehen, bittet er um
frühzeitige Information.
Herr von der Heide erklärt, dass ab morgen die Unterlagen zum Download auf seiner
Internetseite zu Verfügung stehen.
Beschluss:
Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung
aufzustellen mit dem Ziel, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen darzustellen.
Die vorgesehenen Flächen sind dem Plan „Analyseplan, Karte 3 – Eignungsprüfung – „
vom 17.3.2015 zu entnehmen. (s. 11.1)
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau vom 20.04.2015
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