Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 110/2004
22.04.2004
Az.: 20/935-00/He
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
09.06.2004
Kreistag
23.06.2004
Gründung einer Stiftung für Jugend und Soziales
Sachverhalt:
Zum Sachstand ist wie folgt zu berichten:
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales pp. am 24.11.2003 wurde die Frage gestellt, warum
denn die Stadt Wesseling sogar zwei Stiftungen und der Landschaftsverband Rheinland eine Stiftung errichten konnten und dies mit den in der Verfügung der Bezirksregierung Köln beschriebenen Voraussetzungen dem Kreis verwehrt sein solle.
Auf Nachfrage hat die Bezirksregierung Köln zur Thematik ausgeführt, dass es im Land NRW eine
unterschiedliche Genehmigungspraxis bei Stiftungserrichtungen gegeben habe. Aus diesem
Grunde sei es notwendig gewesen, für die Zukunft eine allgemeine Handlungsanweisung zu erlassen, die notwendigerweise restriktiv zu handhaben sei. Vorher errichtete Stiftungen genießen jedoch Bestandsschutz, auch wenn für sie die jetzt formulierten Voraussetzungen nicht gegeben
seien.
Auf die Anlage 1 der Niederschrift zu TOP 7 der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit vom 24.11.2003 sei abschließend verwiesen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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