Daten
Kommune
Bedburg
Größe
7,8 kB
Datum
20.04.2010
Erstellt
22.04.10, 18:02
Aktualisiert
22.04.10, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf
Erste Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer
in der Stadt Bedburg
(Vergnügungssteuersatzung)
vom xx.xx.2010
Aufgrund des §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009
(GV. NRW. S. 950) und der §§ 1 bis 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW. S.
712) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394)
hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung vom xx.xx.2010 folgende Erste Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung vom 20.11.2008 beschlossen:
Artikel I
§ 7a Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Soweit für Besteuerungszeiträume die Einspielergebnisse nicht durch Ausdrucke
manipulationssicherer elektronischer Zählwerke nachgewiesen und belegt werden
können, kann bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit eine Besteuerung nach der Zahl
der Apparate erfolgen.
Artikel II
§ 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Steuer ist, soweit sie nicht nach den Vorschriften der §§ 4 bis 7a festzusetzen ist,
nach der Roheinnahme zu berechnen. Als Roheinnahme gelten sämtliche vom Veranstalter gemäß § 4 Abs. 5 von den Teilnehmern erhobenen Entgelte.
Artikel III
Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.