Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
20.04.2010
Erstellt
22.04.10, 18:02
Aktualisiert
22.04.10, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP842/2010 1. Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
02.03.2010
Rechnungsprüfungsausschuss
16.03.2010
Rat der Stadt Bedburg
20.04.2010
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2008 und Entlastung des
Bürgermeisters
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt den Jahresabschluss 2008 auf einstimmige Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von
4.973.920,80 € der Ausgleichsrücklage zu entnehmen.
Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister auf einstimmige Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 95 Abs.1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung , den
Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen. Der Entwurf des
Jahrsabschlusses wurde am 15.01.2010 formell vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister
bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat am 02.03.2010 zugeleitet.
Die BDO prüfte den Jahresabschluss 2008 von Oktober 2009 bis Januar 2010 (mit
Unterbrechungen) in den Räumen der Stadtverwaltung. Die Schlussbearbeitung erfolgte in den
Geschäftsräumen der BDO.
Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat. Zugleich beschließt er
über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Fehlbetrag in Höhe von 4.973.920,80 € ist der
Ausgleichsrücklage zu entnehmen, da diese vorrangig vor einer Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage ist. Der Jahresabschluss – also die Ergebnisrechnung – des Jahres 2008 ist demnach
„fiktiv“ ausgeglichen.
Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Gemäß § 96 Abs. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig für
die Prüfung des Jahresabschlusses. Umfang und Inhalt der Prüfung erstrecken sich grundsätzlich
auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zudem
Kontroll-, Informations- und Beglaubigungsfunktion. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die
Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der
Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen und über Art und Umfang der Prüfung
sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen.
Eine gedruckte Version des Jahresabschlusses wurde bereits zur Sitzung des Rates der Stadt
Bedburg am 02.03.2010 vorgelegt. Aus Kostengründen wird daher lediglich Teil I des Berichtes
über die Prüfung des Lageberichtes und des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2008 als
Anlage in gedruckter Form beigefügt. Der komplette Jahresabschluss wird im
Ratsinformationssystem als Anlage eingestellt.
Der Bericht der BDO enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk zusammengefasst.
Der Jahresabschluss unterliegt der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt.
Beschlussvorlage WP8-42/2010 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 07.04.2010
----------------------------------Eßer
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
Stadtkämmerer
Beschlussvorlage WP8-42/2010 1. Ergänzung
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Seite 3