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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2008 und Entlastung des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
20.04.2010
Erstellt
22.04.10, 18:02
Aktualisiert
22.04.10, 18:02
Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2008 und Entlastung des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2008 und Entlastung des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2008 und Entlastung des Bürgermeisters)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP842/2010 1. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 02.03.2010 Rechnungsprüfungsausschuss 16.03.2010 Rat der Stadt Bedburg 20.04.2010 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2008 und Entlastung des Bürgermeisters Beschlussvorschlag: Der Rat stellt den Jahresabschluss 2008 auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses fest und beschließt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.973.920,80 € der Ausgleichsrücklage zu entnehmen. Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Entlastung. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs.1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung , den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen. Der Entwurf des Jahrsabschlusses wurde am 15.01.2010 formell vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat am 02.03.2010 zugeleitet. Die BDO prüfte den Jahresabschluss 2008 von Oktober 2009 bis Januar 2010 (mit Unterbrechungen) in den Räumen der Stadtverwaltung. Die Schlussbearbeitung erfolgte in den Geschäftsräumen der BDO. Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Fehlbetrag in Höhe von 4.973.920,80 € ist der Ausgleichsrücklage zu entnehmen, da diese vorrangig vor einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ist. Der Jahresabschluss – also die Ergebnisrechnung – des Jahres 2008 ist demnach „fiktiv“ ausgeglichen. Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Gemäß § 96 Abs. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO ist der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig für die Prüfung des Jahresabschlusses. Umfang und Inhalt der Prüfung erstrecken sich grundsätzlich auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zudem Kontroll-, Informations- und Beglaubigungsfunktion. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen und über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Eine gedruckte Version des Jahresabschlusses wurde bereits zur Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 02.03.2010 vorgelegt. Aus Kostengründen wird daher lediglich Teil I des Berichtes über die Prüfung des Lageberichtes und des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2008 als Anlage in gedruckter Form beigefügt. Der komplette Jahresabschluss wird im Ratsinformationssystem als Anlage eingestellt. Der Bericht der BDO enthält einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Der Jahresabschluss unterliegt der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Beschlussvorlage WP8-42/2010 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 07.04.2010 ----------------------------------Eßer Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum Stadtkämmerer Beschlussvorlage WP8-42/2010 1. Ergänzung ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 3