Daten
Kommune
Bedburg
Größe
7,5 kB
Datum
20.04.2010
Erstellt
22.04.10, 18:02
Aktualisiert
22.04.10, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
des Rechnungsprüfungsausschusses
hinsichtlich der Prüfung des Jahresabschlusses 2008
gemäß § 101 Abs. 7 GO
Der Jahresabschluss der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2008 – bestehend aus Bilanz,
Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang - wurde unter Einbeziehung
der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte
Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie des Lageberichtes geprüft. Die
Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften
des Landes Nordrhein-Westfalen, den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Bedburg.
Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, auf der Grundlage der durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss nebst Anhang unter Einbeziehung der
Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte
Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie des Lageberichtes abzugeben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2008 nebst Anhang und Lagebericht
erfolgte nach § 101 Abs.1 GO NW i.V.m. § 317 HGB.
Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Bedburg sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in
Buchführung,
Inventar,
Übersicht
über
örtliche
festgelegte
Nutzungsdauern
der
Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben
beurteilt.
Die
Prüfung
umfasst
die
Beurteilung
der
angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt
Bedburg sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt:
Aufgrund der durch den Rechnungsprüfungsausschuss gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg. Der Lagebericht steht
in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg und stellt die Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Bedburg, den 16.03.2010
gez. Martin Vogelsang
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses