Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
15.04.2010
Erstellt
03.05.10, 11:10
Aktualisiert
03.05.10, 11:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP831/2010 2. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
23.02.2010
Stadtentwicklungsausschuss
15.04.2010
Betreff:
Verpflichtung der dem Stadtentwicklungsausschuss angehörenden sachkundigen Einwohner (s.E.)
gem. § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 Abs. 4 GO NRW
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss stellt fest, dass gem. Beschlusslage vom 23.02.2010 vier
sachkundige Einwohner (s.E.) als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht dem
Stadtentwicklungsausschuss angehören sollen. Die anwesenden s.E. werden durch die
Ausschussvorsitzende in ihr Amt eingeführt und zur gewissenhaften und gesetzmäßigen
Wahrnehmung ihres Amtes verpflichtet. Die s.E. erklären durch Aufstehen und Nachsprechen der
Verpflichtungsformel ihr Einverständnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Aufgrund der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 03.11.2009 ist die
Bestellung der sachkundigen Einwohner (s.E.) neu vorzunehmen. In der darauf folgenden Sitzung
des Rates der Stadt Bedburg am 24.11.2009 wurde einstimmig beschlossen, dass bezüglich der
Bestellung möglicher sachkundiger Einwohner zunächst eine Vorberatung im entsprechenden
Fachausschuss erfolgen soll.
Diese Vorberatung ist in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 23.02.2010 erfolgt.
Dabei wurde bestimmt, dass folgende vier Personen als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht
(sachkundige Einwohner) nebst Stellvertreter dem Stadtentwicklungsausschuss angehören sollen:
1. Hans-Jürgen Fittschen (s.E.)*
Franz Anderhalten (s.E.)*
NABU
2. Achim Krichel (s.E.)*
Dr. Axel Horstmann (s.E.)*
Werbegemeinschaft Kaster/Königshoven e.V.
3. Angela Lemm (s.E.)*
Werbekreis Bedburg
4. Friedel Moritz (s.E.)*
Emil Dlugosch (s.E.)*
Ursel Schievenbusch (s.E.)*
Dirk Schehl (s.E.)*
* = noch nicht verpflichtet
Die formgerechte Bestellung dieser s.E. ist darauf hin der in der Sitzung des Rates am 02.03.2010
durch Ratsbeschluss erfolgt.
Gem. § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 Abs. 4 GO NRW sind die sachkundigen Einwohner vor Aufnahme
ihrer Tätigkeit zu gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung Ihrer Aufgaben zu
verpflichten. Die Durchführung der förmlichen Verpflichtung obliegt primär dem Bürgermeister, gilt
jedoch in Anwendung der v.g. Regelung als analog auf den Ausschussvorsitzenden / die
Ausschussvorsitzende übertragen.
Aufgrund der lediglich deklaratorischen Bedeutung kann die Zustimmung zur Verpflichtung durch
Erheben von den Plätzen mit folgendem Wortlaut erfolgen:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum
Wohle der Stadt erfüllen werde.“
Über die Verpflichtung ist eine Niederschrift aufzunehmen. In ihr sind Datum, Name, Anschrift,
Geburtstag, Geburtsort und der Beruf der verpflichteten Personen aufzunehmen.
Die Verwaltung empfiehlt wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Stadtentwicklungsausschuss am 23.02.2010, einstimmig, (0) Enthaltungen.
Beschlussvorlage WP8-31/2010 2. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 10.02.2010
----------------------------------(Stefan Lukas)
Sachbearbeiter
gesehen:
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-31/2010 2. Ergänzung
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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