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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung -Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven- hier: a) Formelle Aufhebung des abschließenden Beschlusses vom 20.04.2010 b) Abschließende Beratung und Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen aus den einzelnen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3, 4 und 4a BauGB c) Fassung des abschließenden Beschlusses (Feststellungsbeschluss) gem. § 6 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
18.05.2010
Erstellt
12.05.10, 17:57
Aktualisiert
12.05.10, 17:57
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven-
hier: a) Formelle Aufhebung des abschließenden Beschlusses vom 20.04.2010
b) Abschließende Beratung und Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen aus den einzelnen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3, 4 und 4a BauGB
c) Fassung des abschließenden Beschlusses (Feststellungsbeschluss) gem. § 6 BauGB) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven-
hier: a) Formelle Aufhebung des abschließenden Beschlusses vom 20.04.2010
b) Abschließende Beratung und Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen aus den einzelnen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3, 4 und 4a BauGB
c) Fassung des abschließenden Beschlusses (Feststellungsbeschluss) gem. § 6 BauGB) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung
-Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshoven-
hier: a) Formelle Aufhebung des abschließenden Beschlusses vom 20.04.2010
b) Abschließende Beratung und Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen aus den einzelnen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3, 4 und 4a BauGB
c) Fassung des abschließenden Beschlusses (Feststellungsbeschluss) gem. § 6 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP865/2010 1. Ergänzung Fachbereich III Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 14.08.2007 Stadtentwicklungsausschuss 23.02.2010 Rat der Stadt Bedburg 02.03.2010 Stadtentwicklungsausschuss 15.04.2010 Rat der Stadt Bedburg 20.04.2010 Rat der Stadt Bedburg 18.05.2010 Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 40. Änderung -Bereich zwischen den Straßen „Am Mühlenkreuz“ und der „Neue Bergstraße“ in Königshovenhier: a) Formelle Aufhebung des abschließenden Beschlusses vom 20.04.2010 b) Abschließende Beratung und Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen aus den einzelnen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3, 4 und 4a BauGB c) Fassung des abschließenden Beschlusses (Feststellungsbeschluss) gem. § 6 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a): Der Rat beschließt seinen abschließenden Beschluss zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 20.04.2010 aufzuheben. Zu b): Ferner beschließt der Rat über alle im Rahmen der einzelnen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 und 2 sowie § 4a BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine abschließende Abwägung durchzuführen hierüber einzelne Beschlüsse gem. Anlage a) ‚Abwägungsliste’ zu fassen. Zu c): Der Rat fasst den abschließenden Beschluss (Feststellungsbeschluss) gem. § 6 BauGB für die 40. Änderung des Flächennutzungsplans. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 20.04.2010 den abschließenden Beschluss für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die Abwägung der vorgetragenen Stellungnahmen aus den einzelnen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB sowie der erneuten eingeschränkten Offenlage nach § 4a BauGB ist in den einzelnen Sitzungen des Stadtrates zeitlich gestaffelt je nach Abschluss eines Beteiligungsverfahrens erfolgt. Mit Verweis auf das Urteil des OVG NRW vom 14.02.2007 (10 D 31/04.NE) sollte aus Rechtssicherheitsgründen eine zeitliche Staffelung der Abwägung über die einzelnen Belange vermieden werden. Statt dessen sollte grundsätzlichfür für den Feststellungsbeschlusses über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens (einschließlich frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung) vorgebrachten Stellungnahmen in einer Sitzung durch den Stadtrat abschließend beraten und beschlossen werden. Aus diesem Grunde regt die Verwaltung an, vor der förmlichen Beantragung der Genehmigung für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung Köln, den Beschluss vom 20.04.2010 formell aufzuheben und nach erneuter, zusammengefasster Abwägung der vorgetragenen Stellungnahmen einen neuen Feststellungsbeschluss zu fassen. Danach ist die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Köln auf dem Dienstweg zur Genehmigung zuzuleiten. Erst mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung der ausstehenden Genehmigung tritt die Rechtskraft ein. Die im Rahmen der einzelnen Beteiligungsverfahren eingegangenen bzw. vorgetragenen Stellungnahmen sind in Anlage a) -Abwägungsliste- aufgeführt und mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag versehen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen Beschlussvorlage WP8-65/2010 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 50181 Bedburg, 07.05.2010 ----------------------------------(Stefan Lukas) Sachbearbeiter ----------------------------------(Rainer Köster) Stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Fachbereichsleiter III ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-65/2010 1. Ergänzung Seite 3