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Beschlussvorlage (Abwägung Stellungnahmen Frühzeitgie Beteiligung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
223 kB
Datum
18.05.2010
Erstellt
12.05.10, 17:57
Aktualisiert
12.05.10, 17:57

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... 1. LVR - Rheinisches Amt Auf der Basis der derzeit für das Plangebiet ver- Innerhalb des Umweltberichtes zur FNP-Änderung … die Mitteilung zur fügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen wurde bereits ein entsprechender Hinweis unter 8.2 Kenntnis zu nehmen. für Bodendenkmalpflege der Planung und den öffentlichen Interessen des Untersuchungsrelevante Schutzgüter im Rahmen 07.05.2009 der Umweltprüfung „Schutzgut Kultur und sonstige Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Ich verweise jedoch auf die Bestimmungen der Sachgüter“ aufgenommen. §§15,16 DSchG NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und bitte Sie , folgenden Hinweis in die Planungsunterlage aufzunehmen: Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland – Außenstelle Nideggen – Zehnthofstr. 45 , 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Die Anzeigepflicht entsteht nicht erst dann, wenn eindeutig geklärt ist, dass es sich um Zeugnisse der Geschichte (archäologische Bodendenkmäler) handelt. Es genügt vielmehr, dass dem Laien erkennbar ist, dass es sich um ein Bodendenkmal handeln könnte. Bodendenkmale und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlau- Entfällt. … die Mitteilung zur 2. Infracor GmbH fen keine von uns betreuten Fernleitungen. Kenntnis zu nehmen. 06.05.2009 Mit diesem Schreiben sind ihre Anfragen an die Degussa beantwortet. Gegen die o.a. Bauleitplanungen werden seitens Entfällt. … die Mitteilung zur 3. Landesbetrieb der hiesigen Niederlassung keine Bedenken behoKenntnis zu nehmen. Straßenbau NRW ben. 08.05.2009 Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass für das Gebiet der Stadt Bedburg grundsätzlich die Regionalniederlassung Ville-Eifel hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... in Euskirchen zuständig ist und bei Bauleitplanungen zu beteiligen ist. Daher bitte ich bei zukünftigen Bauleitverfahren, die hiesige Niederlassung nicht mehr zu beteiligen, es sei denn, die Bauleitplanung liegt unmittelbar an der nördlichen Stadtgrenze. … die Mitteilung zur 4. RWE Netzservice Mit ihrem Schreiben vom 30. April teilen Sie uns Entfällt. Kenntnis zu nehmen. unter Beifügung von Planunterlagen die o.g. Maß06.05.2009 nahme mit: Durch die o.g. Maßnahme werden keine von RWE und Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegung in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen Bemerkung: Aufgrund einer Konzernumstrukturierung werden seit dem 1.Juli 2004 Planungen der Träger öffentlicher Belange zu Leitung u. Anlage des Gastransportleitungsnetzes der RWE RheinRuhr (u.a. zum Leitungsnetz der Thyssengas GmbH) durch die RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH beantwortet. Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt. … die Mitteilung zur 5. Landesbetrieb der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. Kenntnis zu nehmen. Straßenbau NRW (Regional Niederlassung Ville-Eifel) 08.05.2009 Gegen die Planung sind aus der Sicht der von mir Entfällt. … die Mitteilung zur 6. Bezirksregierung Köln wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allKenntnis zu nehmen. 08.05.2009 gemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Anregungen vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen … die Mitteilung zur 7. RWE Netzservice Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. keine RWE-Hochspannungsleitungen. Kenntnis zu nehmen. 08.05.2009 Planungen von Hochspannungsleitungen für die- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... sen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungsnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-, 220- und 380-kVNetzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Vorsorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 8. Deutsche Telekom Netz- In unmittelbarer Nähe zum Planbereich befinden Die Telekommunikationslinien werden im Rahmen … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. sich Telekommunikationslinien der Deutschen der Straßenausbauplanung berücksichtigt. produktion Telekom AG, die aus dem beigefügten Plan er08.05.2009 sichtlich sind. Diese Kabeltrassen befinden sind im Endbereichen der Straßen „Neue Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“. Die Bebauung sollte so geplant werden, dass die derzeitigen Leitungsstrassen entlang der Strassen nicht beeinflusst werden und jederzeit ungehindert zugänglich sind. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom AG so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen an Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z.B. im Falle von Störungen) jederzeit der ungehinderte Zugang zu vorhandenen Telekommunikationslinien möglich ist. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bausausführenden über die zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Deutschen Telekom AG hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... beim PTI 24 über die Lage informieren. Die Kabelschutzanweisung der Deutschen Telekom AG ist zu beachten. … die Mitteilung zur 9. Landesbetrieb Straßenbau Grundsätzliche Bedenken bestehen seitens des Entfällt. Kenntnis zu nehmen. NRW (Autobahnniederlas- Landesbetriebes Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld nicht. sung Krefeld) Die Lage der erforderlichen externen Kompensati18.05.2009 onsflächen bitte ich mir zu gegebener Zeit - eingetragen in einen Lageplan – mitzuteilen. Die uns zugesagte und beschlossene Nichtanbin- Die Verkehrsführung wird im Rahmen des Bebau- … die Mitteilung zur 10. Anwohner Kenntnis zu nehmen. dung des „Mühlenkreuzes (1)“ an das neue Bau- ungsplanverfahrens geregelt. 18.05.2009 gebiet wurde faktisch nicht umgesetzt. Hier grenzt eine vorhandene und ausgewiesene Verkehrsfläche an eine neue noch auszuweisende und jetzt geplante Verkehrsfläche. Die dargestellte Durchfahrtsbeschränkung im Bebauungsplan als Festsetzung ist jedoch nach Aussage des Planers aufgrund eines Urteils aus jüngster Vergangenheit nicht haltbar. Das beschlossene und geplante Konzept der Nichtanbindung in der vorliegenden Form kann daher rechtlich nicht manifestiert werden und ist jederzeit zu revidieren. Der Planungswille wird nicht umgesetzt und dem Vertrauensschutz der Bürger in die Planung wird nicht ausreichend Rechnung getragen. Daraus ergeben sich folgende negativen Auswirkungen auf das bestehende Baugebiet „Am Mühlenkreuz“ nicht manifestiert werden und ist jederzeit zu revidieren. Der Planungswille wird nicht umgesetzt und dem Vertrauensschutz der Bürger in die Planung wird nicht ausreichend Rechnung getragen. Daraus ergeben sich folgende negativen Auswirkungen auf das bestehende Baugebiet „Am Mühlenkreuz“. Der Charakter des Wohngebietes „Am Mühlenkreuz-Alt“ als bisher eindeutiger ruhiger Wohnbe- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... reich wird sich durch eine mögliche verkehrliche Anbindung des neuen geplanten Wohngebietes „Am Mühlenkreuz-Neu“ negativ verändern. Hierdurch entstünde ein überproportional langer Straßenzug, der aufgrund seines ringförmigen Verlaufes zukünftig anstelle einer Wohnstraße die Funktion einer Erschließungsstraße übernehmen würde und somit lediglich die Brunnenstraße entlasten würde, die aufgrund der Ausbaubreite und Funktion als Haupterschließungsachse dient. Weiter gebe ich zu bedenken, dass beide Straßen „Am Mühlenkreuz (1) und Weiter gebe ich zu bedenken, dass beide Straßen „Am Mühlenkreuz“ (1) und (2)“ in die Gustav-Heinemann-Straße münden und somit eine erhebliche verkehrliche Belastung mit sich zieht. Der Kreuzungsbereich zum Waldkindergarten würde eine weitere Gefahrenquelle darstellen. Verkehrliche Belastungen bedürfen auch einer subjektiven Betrachtungsweise und sind daher besonders zu gewichten und grundsätzlich zu vermeiden. Es wurde am 22.1.09 erklärt, dass ein Kanalisati- Die Entwässerungssituation wird gutachterlich über- … die Mitteilung zur ons- und Entwässerungskonzept noch nicht erstellt prüft und im weiteren Verfahren entsprechend be- Kenntnis zu nehmen. wurde. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass rücksichtigt. Nach Fortschreiten des Verfahrens wird unserer Ansicht nach das Kanalnetz an der Straße ergänzend festgestellt, dass eine detaillierte Aussa„Am Mühlenkreuz“ unterdimensioniert ist. Bereits ge zur Entwässerung im Rahmen des Bebauungsheute kommt es im unteren Bereich des Mühlen- planverfahrens Nr. 30a/Kaster erfolgen wird und kreuzes / Gustav-Heinemann-Straße zu Rückstau- nicht unmittelbarer Regelungsinhalt der 40. Ändeungen und Überflutungen. Sollten weitere Gebäu- rung des Flächennutzungsplanes ist. Aufgrund der de (27 Häuser) angeschlossen werden, ist der Lage des Plangebietes am Ortsrand ist ein AnNachweis zu führen, dass keine Überlastungen schluss an das örtliche Kanalnetz wie auch die Eindes Kanalnetzes durch die Neubebauung erfolgen leitung des Niederschlagswassers in einen Vorfluter und die Entwässerungssituation mindestens der jedoch grundsätzlich möglich. heutigen gleich zu stellen ist. Hier ist Abhilfe zu schaffen. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 5 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Aus der durch den Planer erstellten Begründung Die Verkehrsführung wird im Rahmen des Bebau- … die Mitteilung zur 11. Anwohner geht hervor, dass das Plangebiet von der Neuen ungsplanverfahrens geregelt. Die Stellungnahme Kenntnis zu nehmen. 14.05.2009 Bergstraße aus erschlossen wird und das ein wird im folgenden Bebauungsplanverfahren behanDurchfahren zur Straße „Am Mühlenkreuz“ nicht delt werden. möglich ist und nur Müll- und Rettungsfahrzeugen gestattet werden soll. Mit RWE Power und dem beauftragten Planer haben wir am 7.4.09 ein weiteres Erörterungsgespräch geführt und den Plan diskutiert. Die uns zugesagte und beschlossene Nichtanbindung des Mühlenkreuzes (1) an das neue Baugebiet wurde faktisch nicht umgesetzt. Hier grenzt eine vorhandene und ausgewiesene Verkehrsfläche an eine neue noch auszuweisende und jetzt geplante Verkehrsfläche. Die dargestellte Durchfahrtsbeschränkung im Bebauungsplan als Festsetzung ist jedoch nach Aussage des Planers aufgrund eines Urteils aus jüngster Vergangenheit nicht haltbar. Das beschlossene und geplante Konzept der Nichtanbindung in der vorliegenden Form kann daher rechtlich nicht manifestiert werden und ist jederzeit zu revidieren. Der Planungswille wird nicht umgesetzt und dem Vertrauensschutz der Bürger in die Planung wird nicht ausreichend Rechnung getragen. Es wird daher vorgeschlagen, eine Alternativlösung wie folgt umzusetzen: Die geplante öffentliche Verkehrsfläche, die sich Die Verkehrsführung wird im Rahmen des Bebau- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. zwischen „Neue Bergstraße“ einerseits und „Am ungsplanverfahrens geregelt. Mühlenkreuz“ (1) anderseits befindet, soll als Grünfläche deklariert werden. Alternativ soll durch eine entsprechende Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB nur noch eine, als fußläufige Verkehrsfläche, eingerichtet werden, mit einer deutlich reduzierten Breite von maximal 1,50 m. Dieser zukünftige Fuß- und Radweg könnte den vorhan- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 6 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... denen Grünstreifen durchqueren und im Bereich des alten Baugebietes in den dortigen Abschluss der Straßenführung (Wendehammer) einmünden. Auch dies trägt zur wechselseitigen Verkehrsberuhigung bei bzw. dem Verbindungsgedanken Rechnung zu tragen. Somit entfällt der gesamte Baustellenverkehr, der sicherlich über 10 Jahre stattfinden würde. Eine Kfz-mäßige Verbindung zwischen „Neue Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“ (1) wäre damit dauerhaft planungsrechtlich ausgeschlossen. Diese fußläufigen Wegverbindungen sind in ganz Königshoven in allen Bereichen wieder zu finden. Letztendlich weisen wir darauf hin, dass seinerzeit auch an der Allhovener Straße lediglich – nach Protest der Anlieger – nur eine fußläufige Verbindung hergestellt wurde. Ausweisung des noch nicht ausgebauten Teils der Straßen „Am Mühlenkreuz“ (1) wie faktisch auch jetzt schon vorhanden, im alten Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster als Grünfläche. Dieser Bereich wird seit Jahren auf Vorschlag und seinerzeitigen Unterstützung des Ortsvorstehers Herrn Moll in Eigeninitiative der unmittelbaren Anwohner gepflegt und unterhalten, so dass über Jahre Kosten für die Gemeinde entfallen sind. Gleichzeitig dient er als Treffpunkt für Jung und Alt. Eine Bank wurde schon vor Jahren aufgestellt und Baumpflanzungen sind erfolgt. Durch diese Ausweisung als Grünfläche erreicht man das im Ausschuss diskutierte und gewollte Ziel und manifestiert diese Fläche. Im Wege einer Patenschaft würde darüber hinaus die Pflege und Unterhaltung für die Zukunft sichergestellt werden. Die angesprochene Fläche wurde im Bebauungs- … die Mitteilung zur plan Nr. 30 als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt Kenntnis zu nehmen. und ist damit verbindlich. Die Regelung zur verkehrlichen Anbindung wird auf Ebene des Bebauungsplanes Nr. 30a/Kaster geregelt. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 7 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Für die Erstellung der Grünfläche wurde uns seitens der Gemeinde, der Bauantrag ‚Am Mühlenkreuz“ Haus 75, für eine Garage mit Grenzbebauung abgelehnt. Begründung: 1 m zum Grünstreifen dürfen auch für eine Garage nicht bebaut werden zum Schutz der Grünfläche. Damit haben wir 1 m Grund und Boden ohne Nutzen. Das Ein-Aussteigen aus einem Fahrzeug in der Garage ist fast unmöglich. Außerdem sollte lt. Bebauungsplan 30a / Kaster unmittelbar an dem von uns nicht genutztem 1 m (Schutz für die Grünfläche) ein Wohnhaus anschließen. Der Grünstreifen bleibt in der Örtlichkeit erhalten, … die Mitteilung zur auch wenn dieser im östlichen Plangeltungsbereich Kenntnis zu nehmen. entgegen der Abwägung nach der frühzeitigen Beteiligung zeichnerisch nicht mehr dargestellt wird, u.a. weil der tatsächliche Verlauf des Grünstreifens nicht in seiner Gesamtheit vom Plangeltungsbereich der 40. Änderung erfasst wird. Darüber hinaus ist die Darstellung eines Grünstreifens in der vorhandenen geringen Ausprägung auf Ebene des Flächennutzungsplan unüblich. Die Anlage einer Stichstraße zur Straße „Am Müh- Die Festsetzung der Verkehrsflächen und der Bau- … die Mitteilung zur lenkreuz“ (1) wäre im Übrigen nur für die Erschlie- gebiete erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanver- Kenntnis zu nehmen. ßung eines einzigen Baugrundstückes erforderlich fahrens. und überaus unwirtschaftlich und kostenintensiv. Ferner führt die Herstellung dieser überflüssigen Erschließungsstraße zu einer weiteren Versiegelung des Bodens und damit auch zu möglichen Entwässerungsproblemen. Hierfür liegt kein städtebauliches Erfordernis vor, welches nach dem Baugesetzbuch Grundlage für einen Bebauungsplan ist. Für den Bau von Straße und Kanal können hier weitere Kosten eingespart werden. Das in der Anlage beigefügte städtebauliche Kon- Die Festsetzung der Verkehrsflächen und der Bau- … die Mitteilung zur zept wurde in dem vorgenannten Termin mit RWE gebiete erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanver- Kenntnis zu nehmen. Power abgestimmt und stellt ein schlüssiges und fahrens. sehr gut zu vermarktendes Konzept dar, welches die verschiedenen Interessenlagen miteinander verbindet. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 8 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Negative Auswirkungen auf den Charakter des Wohngebietes „Am Mühlenkreuz-Alt“ bei der Anbindung: Der Charakter des Wohngebietes „Am Mühlen- Die Festsetzung der Verkehrsflächen und der Bau- … die Mitteilung zur kreuz-Alt“ als bisher eindeutiger ruhiger Wohnbe- gebiete erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanver- Kenntnis zu nehmen. reich wird sich durch eine mögliche verkehrliche fahrens. Anbindung des neuen geplanten Wohngebietes „Am Mühlenkreuz-Neu“ negativ verändern: Hierdurch entstünde ein überproportional langer Straßenzug, der aufgrund seines ringförmigen Verlaufes zukünftig anstelle einer Wohnstraße die Funktion einer Erschließungsstraße übernehmen würde und somit lediglich die Brunnenstraße entlasten würde, die aufgrund der Ausbaubreite und Funktion als Haupterschließungsachse dient. Das Erschließungskonzept des Stadtteils Königshoven basiert jedoch im Alt-Ort auf einer eindeutigen Haupterschließungsstraßenstruktur mit den großzügig ausgebauten Straßen Brunnenstraße, Talstraße und Josef-Schnitzler-Straße. Es entstünde ein großflächiges, zusammenhängendes Baugebiet in einer für Königshoven vollkommen untypischen Größe. Die Tendenz in der modernen städtebaulichen Planung geht heute jedoch insgesamt wieder zu kleineren, abgeschlossenen Wohnbereichen mit Identitätsstiftendem Charakter. Dem sollte man sich nicht verschließen Negative Auswirkungen auf die verkehrliche Belastung: Verkehrliche Belastungen bedürfen auch einer subjektiven Betrachtungsweise und sind daher besonders zu gewichten und grundsätzlich zu vermeiden. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 9 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Eigene Identität des neuen Baugebietes: Die bislang allgemein verwendete und auch in der öffentlichen Bekanntmachung genannte Bezeichnung des Bebauungsplanes (Gebiet zwischen „Neue Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“ in Königshoven) sollte zur Klarstellung des räumlichen Schwerpunktes des Bebauungsplanes und zur Klarstellung der lediglich nachbarschaftlichen Verhältnisse zum Gebiet „Am Mühlenkreuz“ folgendermaßen geändert werden: Gebiet „Neue Bergstraße“ in Königshoven. Die Bezeichnung eines Bebauungsplanes ist nicht Gegenstand des FNP-Änderungsverfahrens. Darüber hinaus dient die Bezeichnung des Plangebietes einer schlüssigen Orientierung und ist unabhängig von der verkehrlichen Anbindung zu sehen. Damit kommt zum Ausdruck, dass es jedenfalls im Prinzip funktionale und städtebauliche, auch wesentliche verkehrsmäßige Verknüpfungen zwischen dem Neubaugebiet einerseits und dem Gebiet „Am Mühlenkreuz“ andererseits gerade nicht gibt oder geben sollte. Wir sind der Ansicht, wie auch schon in einigen Eine Straßenbenennung, insbesondere im Hinblick Diskussionen unsererseits angeregt, dem Bauge- der späteren Verkehrsführung, ist nicht unmittelbarer biet eine eigene Adresse zu geben, damit sich die Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. neuen Bürger mit ihrem Wohngebiet identifizieren können und darüber hinaus der Baustellenverkehr zielgerichtet zu- und abfließen kann. Zum Schutz der Bürger an der „Neuen Bergstraße“ und zur Vermeidung von Schäden sollte nach alternativen Zufahrtsmöglichkeiten in der Bauphase gesucht werden, da insbesondere der Schwerlastverkehr erfahrungsgemäß Schäden verursachen kann, die zu vermeiden sind. Zum Schluss unserer heutigen Stellungnahmen möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir unseren eigenen Absichten und Zielsetzungen nicht etwa in der Richtung sehen … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung nicht zu entsprechen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung nicht zu entsprechen. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 10 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... wollen, die Entwicklung dieses neuen Baugebietes in Königshoven zu verhindern oder zu blockieren. Es soll lediglich auch mit den hier vorgebrachten Einzelheiten der Ausgestaltung des Bebauungsplanes Nr. 30a / Kaster erkennbar werden, dass beide Baugebiete aufeinander Rücksicht nehmen und die verkehrsmäßigen Strukturen sinnvollerweise so geordnet sind, dass eine wechselseitige Beruhigung, die beiden Baugebiete gleichermaßen begünstigt, daraus folgt. Die Bekanntmachung zum o.a. Bebauungsplan im 12. Anwohner Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises haben wir zur 15.05.2009 Kenntnis genommen. Nach Einsicht in die Planung haben wir folgende Anregungen zum Plan vorzubringen: Städtebauliches Konzept: Mit RWE Power AG und dem beauftragten Planer Die Festsetzung der Verkehrsfläche und der Bauge- … die Mitteilung zur haben wir am 7.4.09 ein weiteres Erörterungsge- biete erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfah- Kenntnis zu nehmen. spräch geführt und den Plan diskutiert. Hierbei hat rens. man ausdrücklich klar gestellt, dass die Interessenlage der Anwohner „Am Mühlenkreuz“ einerseits und die Interessenlage von RWE Power AG Liegenschaften andererseits in der Sache selbst vollkommen gleicht gerichtet gesehen werde. Das in der Anlage beigefügte von uns erstellte städtebauliche Konzept wurde in dem vorgenannten Termin mit RWE Power abgestimmt und stellt ein schlüssiges und sehr gut zu vermarktendes Konzept dar, welches die verschiedenen Interessenlagen miteinander verbindet. Aus der durch den Planer erstellten Begründung Die Festsetzung der Verkehrsfläche und der Bauge- … die Mitteilung zur geht hervor, dass das Plangebiet von der „Neuen biete erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfah- Kenntnis zu nehmen. Bergstraße“ aus erschlossen wird und dass ein rens. Entgegen der Begründung zum Zeitpunkt nach Durchfahren zur Straße „Am Mühlenkreuz“ nicht der frühzeitigen Beteiligung, wird eine detaillierte möglich ist und nur Müll- und Rettungsfahrzeugen Aussage zur möglichen späteren Erschließung auf hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 11 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... gestattet werden soll. Ebene des Flächennutzungsplanes nicht erfolgen. Die uns zugesagte und beschlossene Nichtanbindung des „Mühlenkreuzes“ (1) an das neue Baugebiet wurde faktisch nicht umgesetzt. Hier grenzt eine vorhandene und ausgewiesene Verkehrsfläche an eine neue noch auszuweisende und jetzt geplante Verkehrsfläche. Die dargestellte Durchfahrtsbeschränkung im Bebauungsplan als Festsetzung ist jedoch nach Aussage des Planers aufgrund eines Urteils aus jüngster Vergangenheit nicht haltbar. Das beschlossene und geplante Konzept der Nichtanbindung in der vorliegenden Form kann daher rechtlich nicht manifestiert werden und ist jederzeit zu revidieren. Der Planungswille wird nicht umgesetzt und dem Vertrauensschutz der Bürger in die Planung wird nicht ausreichend Rechnung getragen. Es wird daher vorgeschlagen, eine Alternativlösung wie folgt umzusetzen: Die geplante öffentliche Verkehrsfläche, die sich Die Festsetzung der Verkehrsfläche und der Bauge- … die Mitteilung zur zwischen „Neue Bergstraße“ einerseits und „Am biete erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfah- Kenntnis zu nehmen. Mühlenkreuz“ (1) anderseits befindet, soll als rens. Grünfläche ausgewiesen werden. Alternativ soll diese durch eine entsprechende Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB nur noch als fußläufige Verkehrsfläche einzurichten und auch nur so, und zwar mit einer deutlich reduzierten Breite von maximal 1,50 m, auszubauen. Dieser zukünftige Fuß- und Radweg könnte den vorhandenen Grünstreifen durchqueren und im Bereich des alten Baugebietes in den dortigen Abschluss der Straßenführung (Wendehammer) einmünden. Auch dies trägt zur wechselseitigen Verkehrsberuhigung bei bzw. dem Verbindungsgedanken Rechnung zu hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 12 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... tragen. Eine Kfz-mäßige Verbindung zwischen „Neue Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“ (1) wäre damit dauerhaft planungsrechtlich ausgeschlossen. Diese fußläufigen Wegverbindungen sind in ganz Königshoven in allen Bereichen wieder zu finden. Letztendlich weisen wir darauf hin, dass seinerzeit auch an der Allhovener Straße lediglich – nach Protest der Anlieger – nur eine fußläufige Verbindung hergestellt wurde. Ausweisung des noch nicht ausgebauten Teils der Straßen „Am Mühlenkreuz“ (1), wie faktisch auch jetzt schon vorhanden, im alten Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster als Grünfläche. Dieser Bereich wird seit Jahren mit der seinerzeitigen Unterstützung des Ortsvorstehers Herrn Moll in Eigeninitiative der unmittelbaren Anwohner gepflegt und unterhalten und dient als Treffpunkt für Jung und Alt. Eine Bank wurde schon vor Jahren aufgestellt und Baumpflanzungen sind erfolgt. Durch diese Ausweisung als Grünfläche erreicht man das im Ausschuss diskutierte und gewollte Ziel und manifestiert diese Fläche. Im Wege einer Patenschaft würde darüber hinaus die Pflege und Unterhaltung für die Zukunft sichergestellt werden. Darüber hinaus stellt sich uns die Frage, warum einzig und allein der Ortsvorsteher jetzt auf eine Durchfahrt pocht und seine seinerzeitige Aussage ad absurdum stellt. Er ist im Übrigen unserer Ansicht nach der einzige, der diese Anbindung mit Vehemenz verfolgt, ohne den Willen der Anwohner zu berücksichtigen. Die Anlage einer Stichstraße zur Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) wäre im Übrigen nur für die Erschlie- Die angesprochene Fläche wurde im Bebauungs- … die Mitteilung zur plan Nr. 30 als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt Kenntnis zu nehmen. und ist damit verbindlich. Die verkehrliche Erschließung wird innerhalb des Bebauungsplanverfahrens geregelt. Bezüglich der Anbindung besteht die Möglichkeit, das geplante Baugebiet entweder über die Neue Bergstraße, über die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ oder über beide vorgenannten Straßen zu erschließen. Die Festsetzung der Verkehrsfläche erfolgt im Rah- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. men des Bebauungsplanverfahrens. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 13 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... ßung eines einzigen Baugrundstückes erforderlich und überaus unwirtschaftlich und kostenintensiv. Ferner führt die Herstellung dieser überflüssigen Erschließungsstraße zu einer weiteren Versiegelung des Bodens und damit auch zu möglichen Entwässerungsproblemen. Hierfür liegt kein städtebauliches Erfordernis vor, welches nach dem Baugesetzbuch Grundlage für einen Bebauungsplan ist. Für den Bau von Straße und Kanal können hier weitere Kosten eingespart werden. Negative Auswirkungen auf den Charakter des Wohngebietes „Am Mühlenkreuz-Alt“ bei einer Anbindung: Der Charakter des Wohngebietes „Am Mühlen- Die Festsetzung der Verkehrsfläche erfolgt im Rah- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. kreuz-Alt“ als bisher eindeutiger ruhiger Wohnbe- men des Bebauungsplanverfahrens. reich wird sich durch eine mögliche verkehrliche Anbindung des neuen geplanten Wohngebietes „Am Mühlenkreuz-Neu“ negativ verändern: Hierdurch entstünde ein überproportional langer Straßenzug, der aufgrund seines ringförmigen Verlaufes zukünftig anstelle einer Wohnstraße die Funktion einer Erschließungsstraße übernehmen würde und somit lediglich die Brunnenstraße entlasten würde, die aufgrund der Ausbaubreite und Funktion als Haupterschließungsachse dient. Das Erschließungskonzept des Stadtteils Königshoven basiert jedoch im Alt-Ort auf einer eindeutigen Haupterschließungsstraßenstruktur mit den großzügig ausgebauten Straßen Brunnenstraße, Talstraße und Josef-Schnitzler-Straße. Es entstünde ein großflächiges, zusammenhängendes Baugebiet in einer für Königshoven vollkommen untypischen Größe. Die Tendenz in der hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 14 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... modernen städtebaulichen Planung geht heute jedoch insgesamt wieder zu kleineren, abgeschlossenen Wohnbereichen mit Identitätsstiftendem Charakter. Dem sollte man sich nicht verschließen. Negative Auswirkungen auf die bestehende Kanalisation und Entwässerung: Es wurde am 22.1.09 erklärt, dass ein Kanalisations- und Entwässerungskonzept noch nicht erstellt wurde. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass unserer Ansicht nach das Kanalnetz an der Straße „Am Mühlenkreuz“ unterdimensioniert ist. Bereits heute kommt es im unteren Bereich des Mühlenkreuzes / Gustav-Heinemann-Straße zu Rückstauungen und Überflutungen. Sollten weitere Gebäude (27 Häuser) angeschlossen werden, ist der Nachweis zu führen, dass keine Überlastungen des Kanalnetzes durch die Neubebauung erfolgen und die Entwässerungssituation mindestens der heutigen gleich zu stellen ist. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Negative Auswirkungen auf die verkehrliche Belastung: Verkehrliche Belastungen bedürfen auch einer subjektiven Betrachtungsweise und sind daher besonders zu gewichten und grundsätzlich zu vermeiden. Die Entwässerungssituation wird gutachterlich über- … die Mitteilung zur prüft und im weiteren Verfahren geregelt und ent- Kenntnis zu nehmen. sprechend berücksichtigt. Eigene Identität des neuen Baugebietes: Die bislang allgemein verwendete und auch in der öffentlichen Bekanntmachung genannte Bezeichnung des Bebauungsplanes (Gebiet zwischen „Neue Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“ in Königshoven) sollte zur Klarstellung des räumlichen … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung nicht zu entsprechen. Die Verwaltung hat alle relevanten Interessen untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen. Die konkreten verkehrlichen Belastungen werden bei Festlegung der Erschließung im Bebauungsplanverfahren ermittelt. Dabei kann keine Gruppe automatisch einen Vorrang für sich in Anspruch nehmen. Die Bezeichnung eines Bebauungsplanes ist nicht Gegenstand des FNP-Änderungsverfahrens. Darüber hinaus ermöglicht die Bezeichnung wie sie gewählt wurde eine bessere Orientierung und ist nicht unmittelbar in Abhängigkeit mit einer späteren verkehrlichen Regelung zu sehen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 15 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Schwerpunktes des Bebauungsplanes und zur Klarstellung der lediglich nachbarschaftlichen Verhältnisse zum Gebiet „Am Mühlenkreuz“ folgendermaßen geändert werden: Gebiet „Neue Bergstraße“ in Königshoven. Damit kommt zum Ausdruck, dass es jedenfalls im Prinzip funktionale und städtebauliche, auch wesentliche verkehrsmäßige Verknüpfungen zwischen dem Neubaugebiet einerseits und dem Gebiet „Am Mühlenkreuz“ andererseits gerade nicht gibt oder geben sollte. Wir sind der Ansicht, wie auch schon in einigen Die letztendliche Straßenbenennung ist aufgrund ... die Mitteilung zur Diskussionen unsererseits angeregt, dem Bauge- der nicht abschließende Regelung der Verkehrsan- Kenntnis zu nehmen. biet eine eigene Adresse zu geben, damit sich die bindung nicht Bestandteil dieses Bauleitverfahrens. neuen Bürger mit ihrem Wohngebiet identifizieren können und darüber hinaus der Baustellenverkehr zielgerichtet zu- und abfließen kann. Zum Schutz der Bürger an der „Neuen Bergstraße“ und zur Vermeidung von Schäden sollte nach alternativen Zufahrtsmöglichkeiten in der Bauphase gesucht werden, da insbesondere der Schwerlastverkehr erfahrungsgemäß Schäden verursachen kann, die zu vermeiden sind. Zum Schluss unserer heutigen Stellungnahmen möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir unseren eigenen Absichten und Zielsetzungen nicht etwa in der Richtung sehen wollen, die Entwicklung dieses neuen Baugebietes in Königshoven zu verhindern oder zu blockieren. Es soll lediglich auch mit den hier vorgebrachten Einzelheiten der Ausgestaltung des Bebauungsplanes Nr. 30a / Kaster erkennbar werden, dass beide Baugebiete aufeinander Rücksicht nehmen und die verkehrsmäßigen Strukturen sinnvollerweise so geordnet sind, dass eine wechselseitige hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 16 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Beruhigung, die beiden Baugebiete gleichermaßen begünstigt, daraus folgt. Die Bekanntmachung zum o.a. Bebauungsplan im 13. Anwohner Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises haben wir zur 17.05.2009 Kenntnis genommen. Nach Einsicht in die Planung haben wir folgende Anregungen zum Plan vorzubringen: Im Fachausschuss wurde das seinerzeitige Plankonzept aufgrund von Eingaben der Anwohner „Am Mühlenkreuz“ erneut diskutiert. Leider sind unseren Vorstellungen jedoch nur halbherzig Rechnung getragen worden und das nunmehr eingeleitete Konzept weist immer noch planerische Lücken auf, die zu schließen sind. Aus der durch den Planer erstellten Begründung Die verkehrliche Erschließung wird, entgegen der ... festzustellen, dass geht hervor, dass das Plangebiet von der „Neuen Begründung zur frühzeitigen Beteiligung, innerhalb eine Festlegung der Bergstraße“ aus erschlossen wird und dass ein des anschließenden Bebauungsplanverfahrens ge- Erschließung im BeDurchfahren zur Straße „Am Mühlenkreuz“ nicht regelt. Bezüglich der Anbindung besteht die Mög- bauungsplanverfahren möglich ist und nur Müll- und Rettungsfahrzeugen lichkeit, das geplante Baugebiet entweder über die erfolgt. gestattet werden soll. Neue Bergstraße, über die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ Man hat uns darüber informiert, dass mit RWE oder über beide vorgenannten Straßen zu erschliePower und dem beauftragen Planer am 7.4.09 ein ßen. weiteres Erörterungsgespräch geführt und der Plan diskutiert wurde. RWE Power hat sich hier unseren Vorschlägen gegenüber positiv gezeigt. Die uns zugesagte und beschlossene Nichtanbin- Die Festsetzung der Verkehrsflächen erfolgt im Rah- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. dung des „Mühlenkreuzes“ (1) an das neue Bau- men des Bebauungsplanverfahrens. gebiet wurde faktisch nicht umgesetzt. Hier grenzt eine vorhandene und ausgewiesene Verkehrsfläche an eine neue noch auszuweisende und jetzt geplante Verkehrsfläche. Die dargestellte Durchfahrtsbeschränkung im Bebauungsplan als Festsetzung ist jedoch nach Aussage des Planers aufgrund eines Urteils aus jüngster Vergangenheit nicht haltbar. Das beschlossene und geplante hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 17 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Konzept der Nichtanbindung in der vorliegenden Aus diesem Grunde wurde die Aussage zur Nicht- … die Mitteilung zur Form kann daher rechtlich nicht manifestiert wer- anbindung aus der Begründung verworfen. Die Re- Kenntnis zu nehmen. den und ist jederzeit zu revidieren. Der Planungs- gelung der Anbindung erfolgt auf Ebene der Bebauwille wird nicht umgesetzt und dem Vertrauens- ungsplanes Nr. 30a/Kaster. schutz der Bürger in die Planung wird nicht ausreichend Rechnung getragen. Es wird daher vorgeschlagen, eine Alternativlösung wie folgt umzusetzen: Die geplante öffentliche Verkehrsfläche, die sich Die Darstellung von Verkehrsflächen, die keine … die Mitteilung zur zwischen „Neue Bergstraße“ einerseits und „Am Haupterschließungsstraßen oder Straßen von über- Kenntnis zu nehmen. Mühlenkreuz“ (1) anderseits befindet, soll als regionaler Bedeutung sind, ist nicht Regelungsinhalt Grünfläche ausgewiesen werden. Alternativ soll dieses Bauleitplanverfahrens. diese durch eine entsprechende Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB nur noch als fußläufige Verkehrsfläche einzurichten und auch nur so, und zwar mit einer deutlich reduzierten Breite von maximal 1,50 m, auszubauen. Dieser zukünftige Die Festsetzung von Verkehrsflächen erfolg im … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Fuß- und Radweg könnte den vorhandenen Grün- nachgeschalteten Bebauungsplanverfahren. streifen durchqueren und im Bereich des alten Baugebietes in den dortigen Abschluss der Straßenführung (Wendehammer) einmünden. Auch dies trägt zur wechselseitigen Verkehrsberuhigung bei bzw. dem Verbindungsgedanken Rechnung zu tragen. Eine Kfz-mäßige Verbindung zwischen „Neue Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“ (1) wäre damit dauerhaft planungsrechtlich ausgeschlossen. Somit entfällt auch die Problematik des gesamten Baustellenverkehrs und die damit verbundenen Unfallrisiken, Straßenschäden und Lärmbzw. Deckbelästigungen. Diese fußläufigen Wegverbindungen sind in ganz Königshoven in allen Bereichen wieder zu finden. Letztendlich weisen wir darauf hin, dass seinerzeit auch an der Allhovener Straße lediglich – nach Die angesprochene Fläche wurde im Bebauungs- … die Mitteilung zur plan Nr. 30/Kaster als öffentliche Verkehrsfläche Kenntnis zu nehmen. festgesetzt und ist damit verbindlich. Die verkehrliche Erschließung wird innerhalb des hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 18 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Protest der Anlieger – nur eine fußläufige Verbin- Bebauungsplanverfahrens geregelt. Bezüglich der dung hergestellt wurde. Anbindung besteht die Möglichkeit, das geplante Ausweisung des noch nicht ausgebauten Teils der Baugebiet entweder über die Neue Bergstraße, über Straßen „Am Mühlenkreuz“ (1), wie faktisch auch die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ oder über beide vorjetzt schon vorhanden, im alten Bebauungsplan Nr. genannten Straßen zu erschließen. 30 / Kaster als Grünfläche. Dieser Bereich wird seit Jahren auf Vorschlag und seinerzeitigen Unterstützung des Ortsvorstehers Herrn Moll in Eigeninitiative der unmittelbaren Anwohner gepflegt und unterhalten und dient als Treffpunkt für Jung und Alt. Eine Bank wurde schon vor Jahren aufgestellt und Baumpflanzungen sind erfolgt. Durch diese Ausweisung als Grünfläche erreicht man das im Ausschuss diskutierte und gewollte Ziel und manifestiert diese Fläche. Im Wege einer Patenschaft würde darüber hinaus die Pflege und Unterhaltung für die Zukunft sichergestellt werden. Aufgrund der vorhandenen Grünfläche war es uns damals baurechtlich nicht erlaubt, am Wohnhaus „Am Mühlenkreuz“ erlaubt, am Wohnhaus „Am Mühlenkreuz 64“ eine Garage mit Grenzbebauung zu erstellen. Die Begründung der Stadt Bedburg lautete: Zum Schutz der Grünfläche dürfen 1 m unseres Grundstückes zum Grünstreifen hin auch für eine Garage nicht bebaut werden. Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster soll Die Festsetzung der Verkehrsflächen und der Bau- … die Mitteilung zur nunmehr unmittelbar an den von uns nicht genutz- gebiete erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanver- Kenntnis zu nehmen. tem 1 m (Schutz für die Grünfläche) ein Wohnhaus fahrens. anschließen- Eine widersprüchliche Planung. Die Anlage einer Stichstraße zur Straße „Am Müh- Die verkehrliche Erschließung wird innerhalb des lenkreuz“ (1) wäre im Übrigen nur für die Erschlie- Bebauungsplanverfahrens geregelt. ßung eines einzigen Baugrundstückes erforderlich und überaus unwirtschaftlich und kostenintensiv. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 19 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Ferner führt die Herstellung dieser überflüssigen Erschließungsstraße zu einer weiteren Versiegelung des Bodens und damit auch zu möglichen Entwässerungsproblemen. Hierfür liegt kein städtebauliches Erfordernis vor, welches nach dem Baugesetzbuch Grundlage für einen Bebauungsplan ist. Für den Bau von Straße und Kanal können hier weitere Kosten eingespart werden. Negative Auswirkungen auf das bestehende Die Festsetzung der Verkehrsflächen erfolgt im … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. Wohngebiet „Am Mühlenkreuz“: Der Charakter des Wohngebietes „Am Mühlenkreuz-Alt“ als bisher eindeutiger ruhiger Wohnbereich wird sich durch eine mögliche verkehrliche Anbindung des neuen geplanten Wohngebietes „Am Mühlenkreuz-Neu“ negativ verändern: Hierdurch entstünde ein überproportional langer Straßenzug, der aufgrund seines ringförmigen Verlaufes zukünftig anstelle einer Wohnstraße die Funktion einer Erschließungsstraße übernehmen würde und somit lediglich die Brunnenstraße entlasten würde, die aufgrund der Ausbaubreite und Funktion als Haupterschließungsachse dient. Das Erschließungskonzept des Stadtteils Königshoven basiert jedoch im Alt-Ort auf einer eindeutigen Haupterschließungsstraßenstruktur mit den großzügig ausgebauten Straßen Brunnenstraße, Talstraße und Josef-Schnitzler-Straße. Es entstünde ein großflächiges, zusammenhängendes Baugebiet in einer für Königshoven vollkommen untypischen Größe. Die Tendenz in der modernen städtebaulichen Planung geht heute jedoch insgesamt wieder zu kleineren, abgeschlossenen Wohnbereichen mit Identitätsstiftendem Charakter. Dem sollte man sich nicht ver- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 20 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... schließen. Es wurde am 22.1.09 erklärt, dass ein Kanalisati- Die Entwässerungssituation wird gutachterlich über- … die Mitteilung zur ons- und Entwässerungskonzept noch nicht erstellt prüft und im weiteren Verfahren geregelt und ent- Kenntnis zu nehmen. wurde. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass sprechend berücksichtigt. Die abschließende Festunserer Ansicht nach das Kanalnetz an der Straße legung erfolgt auf Ebene des Bebauungsplanes Nr. „Am Mühlenkreuz“ unterdimensioniert ist. Bereits 30a/Kaster. heute kommt es im unteren Bereich des Mühlenkreuzes / Gustav-Heinemann-Straße zu Rückstauungen und Überflutungen. Sollten weitere Gebäude (27 Häuser) angeschlossen werden, ist der Nachweis zu führen, dass keine Überlastungen des Kanalnetzes durch die Neubebauung erfolgen und die Entwässerungssituation mindestens der heutigen gleich zu stellen ist. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Die bislang allgemein verwendete und auch in der öffentlichen Bekanntmachung genannte Bezeichnung des Bebauungsplanes (Gebiet zwischen „Neue Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“ in Königshoven) sollte zur Klarstellung des räumlichen Schwerpunktes des Bebauungsplanes und zur Klarstellung der lediglich nachbarschaftlichen Verhältnisse zum Gebiet „Am Mühlenkreuz“ folgendermaßen geändert werden: Gebiet „Neue Bergstraße“ in Königshoven. Damit kommt zum Ausdruck, dass es jedenfalls im Prinzip funktionale und städtebauliche, auch wesentliche verkehrsmäßige Verknüpfungen zwischen dem Neubaugebiet einerseits und dem Gebiet „Am Mühlenkreuz“ andererseits gerade nicht gibt oder geben sollte. Wir sind der Ansicht, wie auch schon in einigen Diskussionen unsererseits angeregt, dem Baugebiet eine eigene Adresse zu geben, damit sich die Die Bezeichnung eines Bebauungsplanes ist nicht … der Anregung nicht Inhalt der vorgezogenen Bürgerbeteiligung. Es ist zu folgen. verwaltungstechnisch nicht sinnvoll, innerhalb eines laufenden Verfahrens die Bezeichnung zu ändern. Zudem müssen Bezeichnung des Bebauungsplanes und spätere Gebiets- und Straßenbenennung nicht zwangsläufig identisch sein. So lautet die Bezeichnung des östlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 30 für die Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) und (2) „Hohenholzer Graben“. Siehe Stellungnahme Nr. 13 hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 21 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... neuen Bürger mit ihrem Wohngebiet identifizieren können und darüber hinaus der Baustellenverkehr zielgerichtet zu- und abfließen kann. Zum Schutz der Bürger an der „Neuen Bergstraße“ und zur Vermeidung von Schäden sollte nach alternativen Zufahrtsmöglichkeiten in der Bauphase gesucht werden, da insbesondere der Schwerlastverkehr erfahrungsgemäß Schäden verursachen kann, die zu vermeiden sind. Zum Schluss unserer heutigen Stellungnahmen möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir unseren eigenen Absichten und Zielsetzungen nicht etwa in der Richtung sehen wollen, die Entwicklung dieses neuen Baugebietes in Königshoven zu verhindern oder zu blockieren. Es soll lediglich auch mit den hier vorgebrachten Einzelheiten der Ausgestaltung des Bebauungsplanes Nr. 30a / Kaster erkennbar werden, dass beide Baugebiete aufeinander Rücksicht nehmen und die verkehrsmäßigen Strukturen sinnvollerweise so geordnet sind, dass eine wechselseitige Beruhigung, die beiden Baugebiete gleichermaßen begünstigt, daraus folgt. Die Bekanntmachung zum o.a. Bebauungsplan im 14. Anwohner Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises haben wir zur 17.05.2009 Kenntnis genommen. Nach Einsicht in die Planung haben wir folgende Anregungen zum Plan vorzubringen: Im Fachausschuss wurde das seinerzeitige Plankonzept aufgrund von Eingaben der Anwohner „Am Mühlenkreuz“ erneut diskutiert. Leider sind unseren Vorstellungen jedoch nur halbherzig Rechnung getragen worden und das nunmehr eingeleitete Konzept weist immer noch planerische hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 22 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Lücken auf, die zu schließen sind. Aus der durch den Planer erstellten Begründung Die verkehrliche Erschließung wird innerhalb des … die Mitteilung zur geht hervor, dass das Plangebiet von der „Neuen Bebauungsplanverfahrens geregelt. Bezüglich der Kenntnis zu nehmen. Bergstraße“ aus erschlossen wird und dass ein Anbindung besteht entgegen der Abwägung nach Durchfahren zur Straße „Am Mühlenkreuz“ nicht der frühzeitigen Beteiligung die Möglichkeit, das möglich ist und nur Müll- und Rettungsfahrzeugen geplante Baugebiet entweder über die Neue Berggestattet werden soll. straße, über die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ oder über Man hat uns darüber informiert, dass mit RWE beide vorgenannten Straßen zu erschließen. Power und dem beauftragen Planer am 7.4.09 ein weiteres Erörterungsgespräch geführt und der Plan diskutiert wurde. RWE Power hat sich hier unseren Vorschlägen gegenüber positiv gezeigt. Die uns zugesagte und beschlossene Nichtanbin- Die Festsetzung der Verkehrsfläche erfolgt im Rahdung des „Mühlenkreuzes“ (1) an das neue Bau- men des Bebauungsplanverfahrens. gebiet wurde faktisch nicht umgesetzt. Hier grenzt eine vorhandene und ausgewiesene Verkehrsfläche an eine neue noch auszuweisende und jetzt geplante Verkehrsfläche. Die dargestellte Durchfahrtsbeschränkung im Bebauungsplan als Festsetzung ist jedoch nach Aussage des Planers aufgrund eines Urteils aus jüngster Vergangenheit nicht haltbar. Das beschlossene und geplante Konzept der Nichtanbindung in der vorliegenden Form kann daher rechtlich nicht manifestiert werden und ist jederzeit zu revidieren. Der Planungswille wird nicht umgesetzt und dem Vertrauensschutz der Bürger in die Planung wird nicht ausreichend Rechnung getragen. Es wird daher vorgeschlagen, eine Alternativlösung wie folgt umzusetzen: Die geplante öffentliche Verkehrsfläche, die sich Siehe Stellungnahme Nr. 13 zwischen „Neue Bergstraße“ einerseits und „Am Mühlenkreuz“ (1) anderseits befindet, soll als Grünfläche ausgewiesen werden. Alternativ soll … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 23 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... diese durch eine entsprechende Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB nur noch als fußläufige Verkehrsfläche einzurichten und auch nur so, und zwar mit einer deutlich reduzierten Breite von maximal 1,50 m, auszubauen. Dieser zukünftige Fuß- und Radweg könnte den vorhandenen Grünstreifen durchqueren und im Bereich des alten Baugebietes in den dortigen Abschluss der Straßenführung (Wendehammer) einmünden. Auch dies trägt zur wechselseitigen Verkehrsberuhigung bei bzw. dem Verbindungsgedanken Rechnung zu tragen. Eine Kfz-mäßige Verbindung zwischen „Neue Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“ (1) wäre damit dauerhaft planungsrechtlich ausgeschlossen. Somit entfällt auch die Problematik des gesamten Baustellenverkehrs und die damit verbundenen Unfallrisiken, Straßenschäden und Lärmbzw. Deckbelästigungen. Diese fußläufigen Wegverbindungen sind in ganz Königshoven in allen Bereichen wieder zu finden. Letztendlich weisen wir darauf hin, dass seinerzeit auch an der Allhovener Straße lediglich – nach Protest der Anlieger – nur eine fußläufige Verbindung hergestellt wurde. Ausweisung des noch nicht ausgebauten Teils der Straßen „Am Mühlenkreuz“ (1), wie faktisch auch jetzt schon vorhanden, im alten Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster als Grünfläche. Dieser Bereich wird seit Jahren auf Vorschlag und seinerzeitigen Unterstützung des Ortsvorstehers Herrn Moll in Eigeninitiative der unmittelbaren Anwohner gepflegt und unterhalten und dient als Treffpunkt für Jung und Alt. Eine Bank wurde schon vor Jahren aufgestellt und Baumpflanzungen sind erfolgt. Durch diese Aus- Die angesprochene Fläche wurde im Bebauungs- … die Mitteilung zur plan Nr. 30 als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt Kenntnis zu nehmen. und ist damit verbindlich. Die verkehrliche Erschließung wird innerhalb des Bebauungsplanverfahrens geregelt. Bezüglich der Anbindung besteht die Möglichkeit, das geplante Baugebiet entweder über die Neue Bergstraße, über die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ oder über beide vorgenannten Straßen zu erschließen. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 24 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... weisung als Grünfläche erreicht man das im Ausschuss diskutierte und gewollte Ziel und manifestiert diese Fläche. Im Wege einer Patenschaft würde darüber hinaus die Pflege und Unterhaltung für die Zukunft sichergestellt werden. Aufgrund der vorhandenen Grünfläche war es uns Die Zulässigkeitsprüfung der baulichen Anlagen ist ... die Mitteilung zur damals baurechtlich nicht erlaubt, am Wohnhaus nicht Regelungsinhalt der 40. Änderung des Flä- Kenntnis zu nehmen. „Am Mühlenkreuz 64“ eine Garage mit Grenzbe- chennutzungsplans. bauung zu erstellen. Die Begründung der Stadt Bedburg lautete: Zum Schutz der Grünfläche dürfen 1 m unseres Grundstückes zum Grünstreifen hin auch für eine Garage nicht bebaut werden. Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster soll Die Festsetzung von überbaubaren Flächen ist Re- … die Mitteilung zur nunmehr unmittelbar an den von uns nicht genutz- gelungsinhalt des nachgeschalteten Bebauungs- Kenntnis zu nehmen. tem 1 m (Schutz für die Grünfläche) ein Wohnhaus planverfahrens Nr. 30a/Kaster. anschließen- Eine widersprüchliche Planung. Die Anlage einer Stichstraße zur Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) wäre im Übrigen nur für die Erschließung eines einzigen Baugrundstückes erforderlich und überaus unwirtschaftlich und kostenintensiv. Ferner führt die Herstellung dieser überflüssigen Erschließungsstraße zu einer weiteren Versiegelung des Bodens und damit auch zu möglichen Entwässerungsproblemen. Hierfür liegt kein städtebauliches Erfordernis vor, welches nach dem Baugesetzbuch Grundlage für einen Bebauungsplan ist. Für den Bau von Straße und Kanal können hier weitere Kosten eingespart werden. Negative Auswirkungen auf das Wohngebiet „Am Mühlenkreuz“: Die verkehrliche Erschließung wird innerhalb des … die Mitteilung zur Bebauungsplanverfahrens geregelt. Bezüglich der Kenntnis zu nehmen. Anbindung besteht die Möglichkeit, das geplante Baugebiet entweder über die Neue Bergstraße, über die Straße ‚Am Mühlenkreuz’ oder über beide vorgenannten Straßen zu erschließen. bestehende hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 25 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Der Charakter des Wohngebietes „Am Mühlenkreuz-Alt“ als bisher eindeutiger ruhiger Wohnbereich wird sich durch eine mögliche verkehrliche Anbindung des neuen geplanten Wohngebietes „Am Mühlenkreuz-Neu“ negativ verändern: Hierdurch entstünde ein überproportional langer Die Festsetzung der Verkehrsflächen erfolgt im ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Straßenzug, der aufgrund seines ringförmigen Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. Verlaufes zukünftig anstelle einer Wohnstraße die Funktion einer Erschließungsstraße übernehmen würde und somit lediglich die Brunnenstraße entlasten würde, die aufgrund der Ausbaubreite und Funktion als Haupterschließungsachse dient. Das Erschließungskonzept des Stadtteils Königshoven basiert jedoch im Alt-Ort auf einer eindeutigen Haupterschließungsstraßenstruktur mit den großzügig ausgebauten Straßen Brunnenstraße, Talstraße und Josef-Schnitzler-Straße. Es entstünde ein großflächiges, zusammenhängendes Baugebiet in einer für Königshoven vollkommen untypischen Größe. Die Tendenz in der modernen städtebaulichen Planung geht heute jedoch insgesamt wieder zu kleineren, abgeschlossenen Wohnbereichen mit Identitätsstiftendem Charakter. Dem sollte man sich nicht verschließen. Es wurde am 22.1.09 erklärt, dass ein Kanalisations- und Entwässerungskonzept noch nicht erstellt wurde. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass unserer Ansicht nach das Kanalnetz an der Straße „Am Mühlenkreuz“ unterdimensioniert ist. Bereits heute kommt es im unteren Bereich des Mühlenkreuzes / Gustav-Heinemann-Straße zu Rückstauungen und Überflutungen. Sollten weitere Gebäude (27 Häuser) angeschlossen werden, ist der Die Entwässerungssituation wird gutachterlich über- ... die Mitteilung zur prüft und im weiteren Verfahren entsprechend be- Kenntnis zu nehmen. rücksichtigt. Aufgrund der Lage des Plangebietes am Ortsrand ist ein Anschluss an das örtliche Kanalnetz wie auch die Einleitung des Niederschlagswassers in einen Vorfluter grundsätzlich möglich. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 26 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Nachweis zu führen, dass keine Überlastungen des Kanalnetzes durch die Neubebauung erfolgen und die Entwässerungssituation mindestens der heutigen gleich zu stellen ist. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Die bislang allgemein verwendete und auch in der öffentlichen Bekanntmachung genannte Bezeichnung des Bebauungsplanes (Gebiet zwischen „Neue Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“ in Königshoven) sollte zur Klarstellung des räumlichen Schwerpunktes des Bebauungsplanes und zur Klarstellung der lediglich nachbarschaftlichen Verhältnisse zum Gebiet „Am Mühlenkreuz“ folgendermaßen geändert werden: Gebiet „Neue Bergstraße“ in Königshoven. Die Bezeichnung eines Bebauungsplanes ist nicht … der Anregung nicht Inhalt der vorgezogenen Bürgerbeteiligung. Es ist zu folgen. verwaltungstechnisch nicht sinnvoll, innerhalb eines laufenden Verfahrens die Bezeichnung zu ändern. Zudem müssen Bezeichnung des Bebauungsplanes und spätere Gebiets- und Straßenbenennung nicht zwangsläufig identisch sein. So lautet die Bezeichnung des östlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 30 für die Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) und (2) „Hohenholzer Graben“. Damit kommt zum Ausdruck, dass es jedenfalls im Prinzip funktionale und städtebauliche, auch wesentliche verkehrsmäßige Verknüpfungen zwischen dem Neubaugebiet einerseits und dem Gebiet „Am Mühlenkreuz“ andererseits gerade nicht gibt oder geben sollte. Wir sind der Ansicht, wie auch schon in einigen Diskussionen unsererseits angeregt, dem Baugebiet eine eigene Adresse zu geben, damit sich die neuen Bürger mit ihrem Wohngebiet identifizieren können und darüber hinaus der Baustellenverkehr zielgerichtet zu- und abfließen kann. Zum Schutz der Bürger an der „Neuen Bergstraße“ und zur Vermeidung von Schäden sollte nach alternativen Zufahrtsmöglichkeiten in der Bauphase gesucht werden, da insbesondere der Schwerlastverkehr erfahrungsgemäß Schäden verursachen kann, die zu vermeiden sind. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 27 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Zum Schluss unserer heutigen Stellungnahmen möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir unseren eigenen Absichten und Zielsetzungen nicht etwa in der Richtung sehen wollen, die Entwicklung dieses neuen Baugebietes in Königshoven zu verhindern oder zu blockieren. Es soll lediglich auch mit den hier vorgebrachten Einzelheiten der Ausgestaltung des Bebauungsplanes Nr. 30a / Kaster erkennbar werden, dass beide Baugebiete aufeinander Rücksicht nehmen und die verkehrsmäßigen Strukturen sinnvollerweise so geordnet sind, dass eine wechselseitige Beruhigung, die beiden Baugebiete gleichermaßen begünstigt, daraus folgt. Den von den verantwortlichen Planern getroffenen Die Festsetzung der Verkehrsflächen erfolgt im … die Mitteilung zur 15. Anwohner Begründungen entnehmen wir, dass das neue Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. Entgegen Kenntnis zu nehmen. 16.05.2009 Plangebiet von der „Neuen Bergstraße“ aus er- der Abwägung zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteischlossen werden soll, damit soll eine Durchfahrt ligung bezüglich der Anbindung besteht die Möglichfür den allgemeinen Bau- und Straßenverkehr zum keit, das geplante Baugebiet entweder über die existierenden „Am Mühlenkreuz“ verhindert wer- ‚Neue Bergstraße’, über die Straße ‚Am Mühlenden, auch nach Abschluss der Bauphase. Dies kreuz’ oder über beide vorgenannten Straßen zu kann u.E. aber nur dann erreicht werden, wenn erschließen. eine dauerhafte Durchfahrtsbeschränkung vorgesehen wird, die auch den entsprechenden Bestand hat. Unseres Wissens wurde mit RWE Power und dem beauftragten Planer am 07.04.2009 diesbezüglich in Köln ein Gespräch geführt, bei dem der o.g. Bebauungsplan diskutiert und erörtert wurde. Hierbei wurde festgestellt, dass uns die zugesagte und beschlossene Nichtanbindung des „Am Mühlenkreuz“ (2) an das neue Baugebiet seitens der Stadt Bedburg nicht berücksichtigt wurde. Die Straße „Am Mühlenkreuz“ (2) ist gem. den Ausführungen zum Bebauungsplan nicht für eine Durchfahrung vorgesehen, jedoch planungsrechtlich hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 28 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... weder festgelegt bzw. ausreichend dargestellt. Der Vertrauensschutz der Bürger in die öffentliche Planung wird hierbei in keiner Weise berücksichtigt. Nach unserer Auffassung müsste planungsrechtlich festgesetzt und geregelt werden, dass das betreffende Teilstück des östlichen Straßenbereiches „Neue Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“ (2) nicht als öffentliche Verkehrsfläche definiert wird, sondern als eine Verkehrsfläche, die nur als Fuß- und Radweg zu nutzen ist und damit eine dauerhafte Durchfahrtsbeschränkung gewährleistet ist. Als Beispiel für eine fußläufige Wegeverbindung kann die Straße vom jetzigen „Am Mühlenkreuzkreuz“ zur Allhovener Straße angeführt werden. Hier wird den Belangen der Anwohner seitens der Stadt offensichtlich Rechnung getragen. Die vorhandene Anliegerstraße „Am Mühlenkreuz“ (2) verzeichnet jetzt schon eine Verkehrsauslastung die keine weitere Mehrbelastung durch zusätzlichen Straßenverkehr mehr verträgt, da sie weder über Bürgersteige und nur wenige, nicht ausreichende Parkplätze verfügt, wobei die wenigen Parkplätze auch noch ständig von Dauerparkern belegt sind. Ansässige Schulkinder, Fußgänger und Radfahrer müssen sich schon heute vor vorbeifahrenden Autos auf die anliegenden Grundstücke oder hinter parkende Autos in Sicherheit bringen. Weiterhin weist die existierende Kanalisation bei Die Entwässerungssituation wird gutachterlich über- … die Mitteilung zur Starkregen eklatante Mängel in der Form auf, dass prüft und im weiteren Verfahren entsprechend be- Kenntnis zu nehmen. sich bei einem Rückstau in der Kanalisation die rücksichtigt. Aufgrund der Lage des Plangebietes Rückstaueinrichtung auf unserem Grundstück am Ortsrand ist ein Anschluss an das örtliche Kaschließt und damit von unserem Grundstück kein nalnetz wie auch die Einleitung des NiederschlagsWasser mehr abfließen kann. Folge, Wasser im wassers in einen Vorfluter grundsätzlich möglich. Im Keller. Aufgrund dieser Tatsache, erscheint uns Wege der Ausführungsplanung zum nachgeschalte- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 29 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... das vorhandene Kanalnetz schon jetzt als unterdi- ten Bebauungsplanverfahren wird sicherzustellen mensioniert und verträgt nicht noch weitere An- sein, dass eine Verschlechterung und damit eine schlüsse durch ein neues Baugebiet. Überlastung des Kanalnetzes vermieden wird. 16. Anwohner 18.05.2009 In der Anlage fügen wir das städtebauliche Konzept bei, das bei dem vorgenannten Termin mit RWE Power diskutiert und abgestimmt wurde. In v.g. Konzept haben wir entsprechende HandEintragungen vorgenommen, die als Vorschlag und Hinweis für die weitere Planung zu verstehen sind mit der Bitte, diesen bei Ihrer weiteren Planung zu berücksichtigen, damit unsere vorgebrachten Anliegen als Bürger und Anwohner „Am Mühlenkreuz“ (2) Berücksichtigung finden. Was den Namen des neuen Baugebietes betrifft, kann dieses, allein von seiner Lage her, nur als Baugebiet Erweiterung „Neue Bergstraße“ firmieren und nicht als Erweiterung „Am Mühlenkreuz“. Dies u.a. auch aufgrund der planerischen und verkehrstechnischen Entwicklung, die im Wesentlichen von dem Gebiet „Neue Bergstraße“ aus erfolgt, da hier eindeutig der eigentliche und bauliche Schwerpunkt des neuen Baugebietes liegt. Abschließend möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es nicht unsere Absicht und Intention ist, die Entwicklung des neuen Baugebietes zu verhindern. Mit diesem Schreiben äußern wir als betroffene Anwohner und Bürger unsere berechtigten Anliegen / Interessen und Anregungen hinsichtlich den bisherigen und weiteren Planungsaktivitäten. Die geplante öffentliche Verkehrsfläche, die sich zwischen „Neue Bergstraße“ einerseits und „Am Mühlenkreuz“ (1) andererseits befindet, soll als Grünfläche ausgewiesen werden. Alternativ soll Die Festsetzung der Verkehrsflächen und der Bau- … die Mitteilung zur gebiete erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanver- Kenntnis zu nehmen. fahrens. Die Bezeichnung eines Bebauungsplanes ist nicht … der Anregung nicht Inhalt der vorgezogenen Bürgerbeteiligung. Es ist zu folgen. verwaltungstechnisch nicht sinnvoll, innerhalb eines laufenden Verfahrens die Bezeichnung zu ändern. Zudem müssen Bezeichnung des Bebauungsplanes und spätere Gebiets- und Straßenbenennung nicht zwangsläufig identisch sein. So lautet die Bezeichnung des östlich angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 30/Kaster für die Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) und (2) „Hohenholzer Graben“. Die Festsetzung der Verkehrsflächen erfolgt im … die Mitteilung zur Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. Kenntnis zu nehmen. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 30 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... diese durch eine entsprechende Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB nur noch als fußläufige Verkehrsfläche einzurichten und auch nur so, und zwar mit einer deutlich reduzierten Breite von maximal 1,50 m, auszubauen. Dieser zukünftige Fuß- und Radweg könnte den vorhandenen Grünstreifen durchqueren und im Bereich des alten Baugebietes in den dortigen Abschluss der Straßenführung (Wendehammer) einmünden. Auch dies trägt zur wechselseitigen Verkehrsberuhigung bei bzw. dem Verbindungsgedanken Rechnung zu tragen eine Kfz-mäßige Verbindung zwischen „Neue Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“ (1) wäre damit dauerhaft planungsrechtlich ausgeschlossen. Diese fußläufigen Wegeverbindungen sind in ganz Königshoven in allen Bereichen wieder zu finden. Ausweisung des noch nicht ausgebauten Teils der Straßen „Am Mühlenkreuz“ (1) wie faktisch auch jetzt schon vorhanden im alten Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster als Grünfläche. Dieser Bereich wird seit Jahren mit der seinerzeitigen Unterstützung des Ortsvorstehers Herrn Moll in Eigeninitiative der unmittelbaren Anwohner gepflegt und unterhalten und dient als Treffpunkt für Jung und Alt. Eine Bank wurde schon vor Jahren aufgestellt und Baumpflanzungen sind erfolgt. Durch diese Ausweisung als Grünfläche erreicht man das im Ausschuss diskutierte und gewollte Ziel und manifestiert diese Fläche. Im Wege einer Patenschaft würde darüber hinaus die Pflege und Unterhaltung für die Zukunft sichergestellt werden. Das in der Anlage beigefügte städtebauliche Konzept wurde in dem vorgenannten Termin mit RWE Die angesprochene Fläche wurde im Bebauungs- … die Mitteilung zur plan Nr. 30 als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt Kenntnis zu nehmen. und ist damit verbindlich. In der Änderung für die erneute Offenlage wurde in der Begründung verdeutlicht, dass die Erschließung innerhalb des nachgeordneten Bebauungsplanverfahrens geregelt wird. Aufgrund des Maßstabssprunges kann die Erschließung auch nur auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung sinnvoll geregelt werden. Dem Flächennutzungsplan kommt hier entsprechend seiner Benennung als vorbereitender Bauleitplan nur ein vorbereitender Charakter zu. Insofern besteht innerhalb der Begründung durchaus die Möglichkeit, potentielle Anschlussmöglichkeiten zu benennen. Eine abschließende Regelung wird jedoch nicht vorgenommen. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 31 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Power abgestimmt und stellt ein schlüssiges und sehr gut zu vermarktendes Konzept dar, welches die verschiedenen Interessenlagen miteinander verbindet. Der Charakter des Wohngebietes „Am Mühlenkreuz-Alt“ als bisher eindeutiger ruhiger Wohnbereich wird sich durch eine mögliche verkehrliche Anbindung des neuen geplanten Wohngebietes „Am Mühlenkreuz-Neu“ negativ verändern: Hierdurch entstünde ein überproportional langer Straßenzug, der aufgrund seines ringförmigen Verlaufes zukünftig anstelle einer Wohnstraße die Funktion einer Erschließungsstraße übernehmen würde und somit lediglich die Brunnenstraße entlasten würde, die aufgrund der Ausbaubreite und Funktion als Haupterschließungsachse dient. Das Erschließungskonzept des Stadtteils Königshoven basiert jedoch im Alt-Ort auf einer eindeutigen Haupterschließungsstraßenstruktur mit den großzügig ausgebauten Straßen Brunnenstraße, Talstraße und Josef-Schnitzler-Straße. Die Festsetzung der Verkehrsflächen und der Bau- … die Mitteilung zur gebiete erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanver- Kenntnis zu nehmen. fahrens. Negative Auswirkungen auf die verkehrliche Belastung Verkehrliche Belastungen bedürfen auch einer subjektiven Betrachtungsweise und sind daher besonders zu gewichten und grundsätzlich zu vermeiden. Die Verwaltung hat alle relevanten Interessen unter- ... die Mitteilung zur einander und gegeneinander gerecht abzuwägen. Kenntnis zu nehmen. Die konkreten verkehrlichen Belastungen werden bei Festlegung der Erschließung im Bebauungsplanverfahren ermittelt. Dabei kann keine Gruppe automatisch einen Vorrang für sich in Anspruch nehmen. Die Festsetzung der Verkehrsflächen erfolgt im … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. Es ist heute noch nötig die Nachbarschaft, Lkw, Postboten usw. auf die Geschwindigkeit Beschränkung und auf spielende Kinder aufmerksam zu machen. Man erreicht die Menschen auch nur, weil man sie mittlerweile kennt und alle miteinander hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 32 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Rücksicht nehmen. Es ist schon für uns problematisch die Geschwindigkeit Beschränkung einzuhalten (Gefälle von der Straße), wo soll es dann enden, wenn diese Straßen erweitert wird, genauso gibt es ein großes Parkplatzproblem. Wir sind der Ansicht, wie auch schon in einigen Die Bezeichnung eines Bauleitplanes ist nicht Inhalt ... die Mitteilung zur Diskussionen unsererseits angeregt, dem Bauge- der vorgezogenen Bürgerbeteiligung. Es ist verwal- Kenntnis zu nehmen biet eine eigene Adresse zu geben, damit sich die tungstechnisch nicht sinnvoll, innerhalb eines launeuen Bürger mit ihrem Wohngebiet identifizieren fenden Verfahrens die Bezeichnung zu ändern. Zukönnen und darüber hinaus der Baustellenverkehr dem müssen Bezeichnung des Bebauungsplanes zielgerecht zu- und abfließen kann. Zum Schutz und spätere Gebiets- und Straßenbenennung nicht der Bürger an der „Neuen Bergstraße“ und zur zwangsläufig identisch sein. So lautet die BezeichVermeidung von Schäden sollte nach alternativen nung des östlich angrenzenden Bebauungsplanes Zufahrtsmöglichkeiten in der Bauphase gesucht Nr. 30/Kaster für die Straße „Am Mühlenkreuz“ (1) werden. Da insbesondere der Schwerlastverkehr und (2) „Hohenholzer Graben“. erfahrungsgemäß Schäden verursachen kann, die zu vermeiden sind. Zum Schluss unserer heutigen Stellungnahmen möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir unseren eigenen Absichten und Zielsetzungen nicht etwa in der Richtung sehen wollen, die Entwicklung dieses neuen Baugebietes in Königshoven zu verhindern oder zu blockieren. Es soll lediglich auch mit den hier vorgebrachten Einzelheiten der Ausgestaltung des Bebauungsplanes Nr. 30a / Kaster erkennbar werden, dass beide Baugebiete aufeinander Rücksicht nehmen und die verkehrsmäßigen Strukturen sinnvollerweise so geordnet sind, dass eine wechselseitige Beruhigung, die beiden Baugebiete gleichermaßen begünstigt, daraus folgt. ... die Mitteilung zur 17. Bezirksregierung Arns- Der Planungsbereich liegt über dem auf Braunkoh- Die RWE Power AG ist am Verfahren beteiligt. le verliehenen Bergwerksfeld „Anna 3“. Eigentümer Kenntnis zu nehmen. berg des Bergwerksfeldes ist die Rheinbraun Verkaufs20.05.2009 ges. mbH, hier vertreten durch die RWE Power hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 33 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Nach den mir vorliegenden Unterlagen ist im Planungsbereich kein einwirkungsrelevanter Bergbau dokumentiert. Über mögliche zukünftige bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, falls nicht bereits geschehen, den o.g. Bergwerksfeldeigentümer an der Planungsmaßnahme zu beteiligen. Der Bereich des Planungsgebietes ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen sowohl im „Oberen Grundwasserstockwerk“ wie auch in tiefer liegenden Stockwerken betroffen. Nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand 01.10.2007) liegen die Absenkungsbeträge bzgl. des „Oberen Grundwasserstockwerkes“ derzeit bei ca. – 30,0 m. Bei den Planungen sollte folgendes bereits Berücksichtigung finden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt Der Hinweis wird in den Umweltbericht zur FNP- … der Anregung zu folgen und einen entdurch den fortschreitenden Betrieb der Braun- Änderung aufgenommen. sprechenden Hinweis kohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum aufzunehmen. wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasseranstieg zu erwarten. 18. Redeker Sellner Dahs & Für die Eingangsbestätigung vom 19.05.2009, die Sie mir zu der planungsrechtlichen Stellungnahme Widmaier Rechtsanwälte gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 18.05.2009 über27.05.2009 sandt haben, danke ich verbindlich. Damit haben Sie zur jetzt erneuten öffentlichen Auslegung der beiden o.a. Bauleitplanentwürfe hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 34 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... gleichzeitig klargestellt, dass der Schriftsatz vom 18.05.2009, per Telefax mit gleichem Datum bei Ihnen eingegangen, auch schon die fristgemäße Stellungnahme für unsere Mandanten gemäß § 3 Abs. 1 BauGB darstellt, soweit es sich nunmehr um die am morgigen Donnerstag 28.05.2009 endende öffentliche Auslegung der Planentwürfe handelt. Ich kann deshalb aufgrund dieser schriftlichen Bestätigung des Fachbereiches davon absehen, die Stellungnahme vom 18.05.2009 für unsere Mandanten erneut abzugeben bzw. erneut und in unterzeichneter Fassung zu den Akten zu reichen. Hierbei gilt unsere Stellungnahme inhaltlich und vollständig naturgemäß nicht nur für den Bebauungsplanentwurf Nr. 30a / Kaster, sondern ebenso -ausdrücklich- auch für die dazugehörende und inhaltlich gleichgerichtete 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg. Dies könnte ich nach der damaligen öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Bedburg in der Überschrift bzw. auch im Text meines Schriftsatzes vom 18.05.2009 noch nicht berücksichtigen, reiche es also deshalb hiermit nach. Nach dem Wortlaut des Schreibens vom 19.05.2009 ist die damit bestätigte Fristwahrung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB jedenfalls auf den Bebauungsplanentwurf Nr. 30a / Kaster bezogen. Ich gehe aber selbstverständlich davon aus, dass die gleiche Aussage sich auch auf den zugehörigen und deckungsgleichen Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bedburg bezieht bzw. erstreckt. Auch insoweit – Änderung des Flächennutzungsplanes als notwendige planungsrechtliche Grund- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 35 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... lage für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30a / Kaster – bitte ich vorsorglich darum, unsere Stellungnahme vom 18.05.2009 auf dieser Planungsstufe vollinhaltlich zu berücksichtigen bzw. zu verwenden und dieser Stellungnahme nach Möglichkeit auch mit einer entsprechenden Überarbeitung beider Planentwürfe zu folgen. Für eine gelegentliche und weitere Unterrichtung über den Fortgang des Aufstellungsverfahrens 40. Änderung Flächennutzungsplan und des Aufstellungsverfahrens Bebauungsplan Nr. 30a / Kaster wäre ich dankbar. Die über die Stadt Bedburg hinaus zwecks Information und zwecks Abstimmung beteiligten Adressaten meiner Stellungnahme vom 18.05.2009, Herrn Ortsverbandsvorsitzenden Willy Moll und Herrn Lückhoff, RWE Power AG Liegenschaften, habe ich – wie oben ersichtlich – mit dem heutigen Schreiben erneut zur Mitkenntnis beteiligt. Redeker Sellner Dahs & 5. Stellungnahme und Anregungen zur 40. FNPWidmaier Rechtsanwälte Änderung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. 27.05.2009 a) Die bislang allgemein verwendete, auch in Die Bezeichnung eines Bebauungsplanes ist nicht … der Anregung nicht der öffentlichen Bekanntmachung genann- Inhalt der vorgezogenen Bürgerbeteiligung. Es ist zu folgen. te Gebietsbezeichnung für den Bebau- verwaltungstechnisch nicht sinnvoll, innerhalb eines ungsplan (Gebiet zwischen „Neue Berg- laufenden Verfahrens die Bezeichnung zu ändern. straße“ und „Am Mühlenkreuz“ in Königs- Zudem müssen Bezeichnung des Bebauungsplanes hoven) sollte zur Klarstellung des räumli- und spätere Gebiets- und Straßenbenennung nicht chen Schwerpunktes dieser Planung fol- zwangsläufig identisch sein. So lautet die Bezeichgendermaßen geändert werden: Gebiet nung des östlich angrenzenden Bebauungsplanes „Neue Bergstraße“ in Königshoven. Hier- Nr. 30 für die Straßen „Am Mühlenkreuz“ (1) und (2) bei stellt man mit einer solchen Gebietsbe- „Hohenholzer Graben“. zeichnung auch heraus, dass es auch in der Entwicklungs- und Bauphase keine direkten und wesentlichen verkehrsmäßigen hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 36 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Verknüpfungen zwischen dem Neubaugebiet einerseits und dem bereits vorhandenen Wohngebiet „Am Mühlenkreuz“ anderseits gibt (geben sollte, wie die weiter folgenden Anregungen noch verdeutlichen werden). So werden also auch „Am Mühlenkreuz“ keine Verkehrsbeziehungen in dieses bereits bestehende Wohngebiet hereingezogen, ohne aber dann von dort aus – wenn und soweit den übrigen Anregungen gefolgt wird – das Neubaugebiet erreichen zu können. Dieses neue Baugebiet wäre also nur durch Umwege oder Rückfahrten, also durch wiederum belastende Verkehrsabläufe zu erreichen. Alles in allem ist der räumlich-funktionale Schwerpunkt der Planung mit der hier vorgeschlagenen Bezeichnung des Bebauungsplangebietes jedenfalls deutlich besser und unmissverständlicher getroffen. b) Für die Baufenster und die zukünftige Ge- Das Maß der baulichen Nutzung und die Lage der … die Mitteilung zur staltung der überbaubaren Grundstücks- überbaubaren Flächen werden im Rahmen des Be- Kenntnis zu nehmen. flächen regen wir an, von einigen wenigen bauungsplanverfahrens geregelt. der im Entwurf vorgesehenen Baumöglichkeiten in WA II / GRZ 0,3 abzusehen und damit die Verdichtung des Baugebietes in der Ausrichtung auf „Am Mühlenkreuz“ (1) und ebenso auf „Am Mühlenkreuz“ (2) um ein sehr geringes, überschaubares Maß zurückzunehmen. Mit der in unserer Anregung vorgesehenen Anordnung von Doppelhäusern würde man unsere Anregung dahin bilanzieren können, dass nur ein einziges Wohngebäude entfällt. Dies wäre der Fall, wenn die beiden Baufenster, die hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 37 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... unmittelbar an „Am Mühlenkreuz“ (2) angrenzen, wegfallen, ebenso die beiden Teilbaufenster und die entsprechenden überbaubaren Grundstücksflächen, die sich unmittelbar an den vorhandenen und auch zukünftig bleibenden Grünstreifen am Ende des Baugebietes „Am Mühlenkreuz“ (1) anschließen. Wenn und soweit dieser Anregung zur Überarbeitung des Planentwurfes in den damit angesprochenen Baufenstern gefolgt wird, entfällt innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) in den betreffenden Abschnitten des Wohngebietes nur eine dann nicht mehr anderweitig untergebrachte Baumaßnahme. Es kommt aber positiv hinzu, dass eine solche insgesamt etwas offenere Festsetzung der Baufenster und der überbaubaren Grundstücksflächen u.a. auch umwelt- und landschaftsbezogen als vorteilhaft anzusehen ist, also auch der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes gemäß § 1 Abs. 6 BauGB – ein für die grundstücksmäßige und bauliche Gestaltung der Ortslage sicher sehr positives Argument. Auch für die Eigentumsverhältnisse, die immer mit im Blick sein dürfen, ist eine solche sehr maßvolle Reduzierung, der ohnehin zahlenmäßig nicht unerheblichen Baumöglichkeiten in der Abwägung sehr gut vertretbar. c) Eine weitere und schon unter a) angespro- Die Lage der Verkehrsflächen wird im Rahmen des … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. chene Anregung lautet, die geplante öf- Bebauungsplanverfahrens geregelt. fentliche Verkehrsfläche zwischen „Neue Bergstraße“ einerseits und „Am Mühlen- hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 38 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... kreuz“ (1) anderseits durch eine entsprechende Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr.11 BauGB nur noch als rein fußläufige Verkehrsfläche einzurichten und auch nur in einer dafür erforderlichen Art und Weise auszubauen, einschließlich einer durch die Festsetzung des Bebauungsplanes reduzierten Ausbaubreite auf etwa 1,5 m. Dieser zukünftige Fußweg (oder Fuß- und Radweg) könnte dann aus dem Neubaugebiet kommend den vorhandenen Grünstreifen durchqueren und im Bereich des vorhandenen Baugebietes in den dortigen jetzigen Abschluss der Straßenführung (Wendehammer) komplikationslos einmünden. Dies wäre ein ganz erheblicher Beitrag zur wechselseitigen Kfz-mäßigen Verkehrsberuhigung. Eine demgegenüber für Kfz zugängliche Verbindung zwischen dem hiermit angesprochenen Ast „Neue Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“ (1) sollte an dieser Stelle (und insgesamt) dauerhaft planungsrechtlich mit der anschließenden und zum Planungsrecht passenden Widmung ausgeschlossen werden und bleiben. d) Eine gleichartige Zielsetzung (Verkehrsbe- Die Lage der Verkehrsflächen wird im Rahmen des … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. ruhigung im Verhältnis der beiden Bauge- Bebauungsplanverfahrens geregelt. biete zueinander, also zukünftige Bevorteilung und Beruhigung beider Baugebiete) spreche ich an, wenn wir uns für eine planungsrechtliche ebenfalls dauerhafte Durchfahrtsbeschränkung zwischen den östlichen Ast „Neue Bergstraße“ und der vorhandenen öffentlichen Verkehrsfläche hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 39 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... „Am Mühlenkreuz“ (2) aussprechen und auch dies gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit einer hierzu passenden Änderung des Bebauungsplanentwurfes vorgeschlagen. Eine solche dauerhafte verkehrsfunktionale Abtrennung würde planungsrechtlich nicht mit der Errichtung von 2 oder 3 entsprechenden Absperranlagen (Pollern oder Sperrpfosten) zu ermöglichen sein, denn eine derartige Einrichtung kann zu einem späteren Zeitpunkt, je nach Sachlage, wieder entfernt werden. Sie könnte auch für vorübergehende Zwecke aufgehoben und entfernt werden, wäre also jedenfalls keine Anlage, die auf Dauer eine derartige wechselseitige verkehrsberuhigende Funktion sichert bzw. gewährleistet. Auch findet sich für entsprechende Anlagen oder Einrichtungen in § 9 Abs. 1 Nr.1 bis Nr. 26 BauGB keine passende Festsetzung und Ermächtigungsgrundlage; jede einzelne Festsetzung des Bebauungsplanes benötigt aber in § 9 Abs. 1 BauGB bekanntlich eine derartige gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, und zwar nicht nur generell, sondern auch im Detail gesehen. Planungsrechtlich kann und sollte man deshalb unter der von uns genannten positiven Zielsetzung festsetzen, dass ein abschließender Teil des genannten Astes der „Neue Bergstraße“ auch zukünftig nicht öffentliche Verkehrsfläche ist bzw. wird, sondern allenfalls und erneut nur Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fußgänger und Radfahrer) gemäß § 9 hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 40 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Abs. 1 Nr.11 BauGB. Auch der Ausbau einer derartigen „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ könnte und müsste dann dafür Sorge tragen, dass „übergreifende“ Kfz-mäßige Verkehrsvorgänge zwischen den beiden benachbarten Baugebieten ausgeschlossen bleiben. Für Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge etc. sind die Zugänge in das neue Baugebiet ohnehin ausreichend und angemessen sichergestellt, ohne dafür auch im Zugang oder in der Abfahrt auf schon jetzt vorhandene öffentliche Verkehrsflächen im bestehenden Baugebiet zurückgreifen zu müssen. Die gesamten funktionalen verkehrsmäßigen Abläufe werden also in keiner Weise verschlechtert. Folge wäre vielmehr eine wiederum beiderseitige Beruhigung der beiden aneinandergrenzenden und lediglich durch den bereits vorhandenen und durchgehenden Grünstreifen äußerlich, also nicht einmal optisch getrennten Wohngebiete. Umgekehrt wären am Ende beide Wohngebiete durch eine in beiden Richtungen wechselseitig durchgehende KfzVerkehrsbeziehung unnötigerweise belastet und – wenn auch nur mit reinem Anliegerverkehr/ Gästeverkehr etc. – die für beide Baugebiete wünschenswerte Wohnruhe und Wohnqualität wäre mit der Summe möglicher Verkehrsbewegungen nachhaltig angetastet. Eine solche auf KfzVerkehr beruhende mangelnde Qualität, die dann nach Art und Umfang beide Baugebiete gleichermaßen trifft, sollte dem hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 41 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... funktionalen Standard einer solchen Planung schon mit den in § 1 Abs. 6 BauGB genannten Planungsleitsätzen erspart bleiben, zwar nicht nur dort, wo mit dem jetzigen Bebauungsplan Nr. 30 a / Kaster neu geplant wird, sondern auch jenseits der Grenze dieses neuen Baugebietes in den vorhandenen baulichen und wohnungsmäßigen Strukturen. „Der Stand der Technik“ einer solchen reinen Wohnungsbauplanung in der vorhandenen und gerade auch landwirtschaftlich geprägten Örtlichkeit spricht sich m.E. deutlich dafür aus, unserer Anregung zu folgen und die beiden Baugebiete in der hier vorgeschlagenen Art und Weise von wechselseitig wirkenden Kfz-Verkehrsbeziehungen zu entlasten. 6. Unsere Mandanten haben aus dem Kreis der Mitwirkenden Herrn xxx, Am Mühlenkreuz xx, darum gebeten, unsere Anregungen und Planüberlegungen, die sich von dem der Bekanntmachung entsprechenden Planentwurf (Planzeichnung) abheben, in Form einer farbigen Planskizze auszuarbeiten; auch dies ist bereits im Zusammenhang mit den Erörterungen und Abstimmungen zu sehen, die ich oben (Ziffer 4.) auf der Ebene RWE AG Köln (Liegenschaften) einerseits und den Bewohnern des Wohngebietes „Am Mühlenkreuz“ (1) und (2) anderseits angesprochen habe. Die Planskizze, die ich auch zur jeweiligen Mitkenntnis als Anlage beifüge, soll ebenfalls von unserer Seite aus Ausgangspunkt und Grundlage der auch mit diesem Schriftsatz bekräftigten Dialogbereitschaft sein. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 42 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... 7. Zum Abschluss meiner heutigen Stellungnahme möchte ich noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, wie dies auch schon mit meinem Schreiben vom 13.03.2009 geschehen ist, dass unsere Mandaten die eigenen Absichten und Zielsetzungen nicht in der Richtung sehen wollen oder werden, die Entwicklung dieses neuen Baugebietes in Königshoven zu verhindern oder auch nur nennenswert (zeitlich) zu blockieren. Es geht einzig und allein darum, die Planungs- und Wohnqualität in beiden Baugebieten gleichermaßen zu verankern und zu gewährleisten. Es geht lediglich darum, mit den hier angesprochenen Anregungen zum Bebauungsplanentwurf erkennbar zu machen, dass beide Baugebiete wechselseitig aufeinander Rücksicht nehmen und die verkehrsmäßigen Strukturen sinnvollerweise so geordnet sind, dass eine ebenfalls wechselseitige Beruhigung, die beide Baugebiete gleichermaßen begünstigt, daraus folgt. Für die Gestaltung des neuen Baugebietes tritt dadurch auch besonders deutlich hervor, dass die Planungsleitsätze des § 1 Abs. 6 und die Belange der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere bei § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB für die dort genannten allgemeinen Anforderungen an gesunde und verkehrsmäßig also nicht oder nur sehr wenig beeinträchtigte Wohnverhältnisse. Am Ende ist mit einer umweltorientierten Betrachtung im bestehenden Wohngebiet einerseits und im neuen Wohngebiet anhand des vorliegenden Planentwurfes andererseits sichtbar, dass alle unsere heutigen Anregungen ausschließlich der zukünftigen Entwicklungsund Wohnqualität dienen. Ebenso werden die mit hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 43 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... einer Wohnbebauung immerhin notwendigen jeweiligen Verkehrsbeziehungen, also auch die dem jeweiligen Wohngebiet zugeordneten Ziel- und Quellverkehre, nicht einmal ansatzweise verschlechtert. Die Grundstrukturen des Wohngebietes werden – auf beiden Seiten – durch eine solche innere verkehrsmäßige Ordnung in keiner Weise beeinträchtigt. Funktionalität und Qualität des Bebauungsplanentwurfes werden durch diese Anregungen besonders positiv herausgestellt. Abschließend wird deshalb für unsere Mandanten darum gebeten, die heutigen Anregung in der Fortsetzung der Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 30 a / Kaster aufzunehmen und positiv zu berücksichtigen, und zwar so schon für die Überarbeitung des Planentwurfes im Vorfeld der folgenden und erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. … die Mitteilung zur Die Versorgungsanlagen der von uns betreuten Entfällt. 19. PLEdoc GmbH Kenntnis zu nehmen. Eigentümer bzw. Betreiber werden nicht berührt. 26.05.2009 Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. 20. Rhein-Erft-Kreis Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Auskunft nur auf die Versorgungsanlagen der zuvor aufgelisteten Versorgungsunternehmen bezieht. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind – falls noch nicht geschehen – bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften / Regionalcentern gesondert einzuholen. Aus der Sicht der Unteren Landschaftsbehörde hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 44 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Amt für Kreisplanung und bestehen gegen o.a. Bauleitplanung keine grundsätzlichen Bedenken, weil der Regionalplan AllgeNaturschutz meinen Siedlungsbereich vorsieht und eine positi28.05.2009 ve Stellungnahme der Bezirksregierung von 2004 vorliegt. Die Erhaltung der vorhandenen Ortsrandeingrü- Eine abschließende Aussage zur verkehrlichen An- … die Mitteilung zur nung und die Festsetzung einer neuen Ortsrand- bindung erfolgt auf Ebene des Bebauungsplanes Nr. Kenntnis zu nehmen. eingrünung wird begrüßt. 30a/Kaster. Im Zuge dessen wird eine Ermittlung Der Verlust der Baum- und Strauchgruppen nörd- des konkreten Landschaftseingriffs und somit des lich der Wendeanlage der „Neuen Bergstraße“ Kompensationsdefizits ermittelt. Hieran anknüpfend kann durch die Baumpflanzungen im zentralen sind entsprechende Ausgleichsmaßnahmen abzuPlatzbereich lediglich optisch kompensiert werden. stimmen. Es wird geraten, eine zusätzliche Pflanzliste 3 für Inhalte der Pflanzlisten werden im Rahmen des Be- … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Schnitthecken zu ergänzen mit den geeigneten bauungsplanverfahrens geregelt. und ortsüblichen Arten: Rotbuche, Hainbuche, Feldahorn, Liguster, Hasel und ggf. Eibe. Die Pflanzliste 1 für die Ortsrandeingrünung bitte ich aus Gründen der biologischen Vielfalt um folgende Arten zu ergänzen: Cornus mas, Cornus sanguinea, Euonymus europaeus, Sorbus aucuparia, Viburnum opulus, Rahmnus frangula und Ligustrum vulgare. Es wird angeregt, im Straßenraum 3 Eschen (Fraxinus excelsior) zu pflanzen und die Pflanzliste 2 für den zentralen Platz um Winterlinde zu ergänzen und ggf. ausschließlich Linden zu pflanzen um den Charakter eines Dorfangers zu unterstreichen. Um die Realisierung des vollständigen Ausgleichs Die Realisierung der externen Ausgleichsmaßnah- … die Mitteilung zur zu sichern, wird angeregt ein Ersatzgeld in Höhe men wird im Rahmen des Erschließungsvertrages Kenntnis zu nehmen. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 45 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... von 4.333,33 € (10,00 € / m² Feldgehölzpflanzung) zum Bebauungsplan geregelt. festzusetzen und im Rahmen des Erschließungsvertrages abzusichern. 21. RWE Netzservice GmbH 26.05.2009 Aus der Sicht von Wasserwirtschaft und Bodenschutz und des Immissionsschutzes werden keine Anregungen und Bedenken zu den o.a. Bauleitplanung vorgebracht. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die Festsetzung von Verkehrsflächen und Leitungs- … die Mitteilung zur rechten erfolgt im Bebauungsplanverfahren. Vor- Kenntnis zu nehmen. handene Leitungstrassen werden entsprechend im anschließenden Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Anpassung unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z.B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energien oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 46 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... wir bei der Netzauslegung dem Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Unter Umständen wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Die Mitteilung wird für ein anschließendes Bebau- ... die Mitteilung zur Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, ungsplanverfahren Berücksichtigung finden, entzieht Kenntnis zu nehmen. bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Be- sich jedoch dem Regelungsinhalt der 40. Änderung pflanzungen im Bereich unterirdischer Versor- des Flächennutzungsplanes. gungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich z.Zt. nicht geplant. 22. Landesbetrieb Wald und Nach meinen Kartenunterlagen umfasst der Plan- Der Geltungsbereich der 40. Änderung des Flä- … die Mitteilung zur Holz Nordrhein-Westfalen geltungsbereich der 40. FNP-Änderung im Norden chennutzungsplans wird von der nördlichen Aus- Kenntnis zu nehmen. eine Teilfläche des Grundstücks Gemarkung dehnung nach Süden hin zurückgezogen, so dass 02.06.2009 Kaster, Flur 21, Flurstück 41. Bei diesem Flurstück keine Waldflächen mehr von der Planung betroffen nördlich des Weges handelt es sich um eine Wald- sind. fläche (siehe beigefügten Kartenausschnitt). Die östliche Darstellung des Grünstreifens wird Gegen die Einbeziehung eines Teilstücks der zeichnerisch entfallen. Der vorhandene Grünstreifen Waldfläche in die FNP-Änderung mit gleichzeitiger bleibt planungsrechtlich durch Festsetzung im Ausweisung als Grünfläche bestehen aus Sicht rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 30/Kaster bestedes Regionalforstamtes erhebliche Bedenken. hen. Ich kann nicht nachvollziehen, warum eine Teilfläche eines bestehenden Waldbestandes als Grünfläche zur Randeingrünung der angrenzenden Bebauung ausgewiesen werden muss. Darüber hinaus sind im Wald die Grenzen einer solchen Grünfläche nicht zu erkennen. Sinnvoll ist dagegen die Ausweisung einer Grünfläche als Übergangszone zwischen Bebauung hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 47 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB – Flächennutzungsplan, 40. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... und dem im Zuge der forstlichen Rekultivierung entstandenen Waldstreifen. Die Waldfläche bitte ich als Waldfläche auszu... die Mitteilung zur weisen. Kenntnis zu nehmen. hein780 / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T3674.doc 48