Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
14.06.10, 09:45
Aktualisiert
14.06.10, 09:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8102/2010
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Betreff:
Durchführungsplan Nr. 6/Kaster
Gebiet an der "Friedrich-Ebert-Straße" und Umgebung in Kaster
hier: Einleitung zur Aufhebung gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs.1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), den Beschluss zur Einleitung der
Aufhebung für den Durchführungsplan Nr. 6/Kaster sowie seiner 1., 2., 3., 4. und 5. Änderung zu
fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Das Wohngebiet entlang der Straßen „An der Schießbahn“, „Friedrich-Ebert-Starße“, „Karl-ArnoldStraße“, „Rotdornweg“ und „Wilhelm-Warsch-Straße“ wurde in den 1960er-Jahren beginnend
durch den Durchführungsplan Nr. 6/Kaster sowie seiner 1. bis 5. Änderung überplant. Die
Entwicklung dieses Plangebietes sowie der umliegenden „Wohnstraßen“ ist durch eine Bebauung
der Flächen seit geraumer Zeit abgeschlossen.
Der Plangeltungsbereich steht auch in räumlich-funktionalem Zusammenhang mit den
Durchführungsplänen Nr. 2 und 5/Kaster (Bereiche westlich der „Graf-Wilhelm-Straße“ sowie der
„Gerhardstraße“ mit Umgebung) sowie ihrer einschlägigen Änderungen, die zusammen, im
Zeichen der braunkohlenbergbaubedingten Umsiedlung, einen Siedlungsschwerpunkt in der
Ortslage Kaster bilden.
Die für diese Bereiche aus den Anfängen der 1960er-Jahre getroffenen planerischen
Festsetzungen lassen sich mit den im Laufe der Zeit (Jahrzehnte) geänderten
Gestaltungsbedürfnissen der Bewohner nicht mehr in Einklang bringen.
So besteht für diese Bereiche z.B. eine kontinuierliche Nachfrage zur Errichtung von
Dachaufbauten (Gauben) sowie Dachausbauten zur zusätzlichen bzw. verbesserten
Wohnraumschaffung. Dies lässt sich u.a. auch auf den ‚demographischen Wandel’ zurückführen,
was sich in einem ansteigenden Bedarf an geeigneter Wohnbebauung zum Generationenwohnen
widerspiegelt. Dachgauben sind derzeit bei eingeschossigen Gebäuden nur sehr stark
eingeschränkt und bei zweigeschossigen Gebäuden nicht zulässig. Darüber hinaus bestehen in
der praktischen Handhabung der überlagerten Flächen und teilweise in der auslegungsbedürftigen
Rechtslage gewisse Schwierigkeiten.
Aus städtebaulicher Sicht ist eine Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 6/Kaster sowie aller
seiner Änderungen vertretbar und anzustreben. Damit sollte gleichzeitig die Aufstellung einer
Gestaltungssatzung nach § 86 Abs. 1 BauO NRW einhergehen, um ein gewisses Maß an
geeigneten Steuerungsinstrumenten zu haben. Hierdurch kann eine homogene und optische
Gestaltung der einzelnen Baukörper gewährleistet werden um evtl. negativen oder städtebaulich
nicht gewünschten Entwicklungen entgegenzuwirken.
Die Verwaltung empfiehlt, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
Beschlussvorlage WP8-102/2010
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
50181 Bedburg, 04.06.2010
----------------------------------(Stefan Lukas)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-102/2010
Seite 3