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Beschlussvorlage (Durchführungsplan Nr. 5/Kaster -Gebiet an der "Gerhardstraße" und Umgebung in Kaster hier: Einleitung der Aufhebung gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
14.06.10, 09:45
Aktualisiert
14.06.10, 09:45
Beschlussvorlage (Durchführungsplan Nr. 5/Kaster
-Gebiet an der "Gerhardstraße" und Umgebung in Kaster
hier: Einleitung der Aufhebung gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB) Beschlussvorlage (Durchführungsplan Nr. 5/Kaster
-Gebiet an der "Gerhardstraße" und Umgebung in Kaster
hier: Einleitung der Aufhebung gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB) Beschlussvorlage (Durchführungsplan Nr. 5/Kaster
-Gebiet an der "Gerhardstraße" und Umgebung in Kaster
hier: Einleitung der Aufhebung gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8101/2010 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 15.06.2010 Betreff: Durchführungsplan Nr. 5/Kaster -Gebiet an der "Gerhardstraße" und Umgebung in Kaster hier: Einleitung der Aufhebung gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs.1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), den Beschluss zur Einleitung der Aufhebung für den Durchführungsplan Nr. 5/Kaster sowie seiner 1. und 2. Änderung zu fassen. Die Durchführungspläne Nr. 5/Kaster, 3. Änderung und 4. Änderung (Flächen des Altenpflegeheimes) bleiben hiervon unberührt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Das Wohngebiet entlang der Straßen „Am Glockenpütz“, „Maximilianstraße“, „Graf-WilhelmStraße“ und „Gerhardstraße“ wurde beginnend in den 1960er-Jahren durch den Durchführungsplan Nr. 5/Kaster sowie seiner 1. und 2. Änderung überplant. Die Entwicklung dieses Plangebietes sowie der umliegenden „Wohnstraßen“ ist durch eine Bebauung der Flächen seit geraumer Zeit abgeschlossen. Der Plangeltungsbereich steht auch in räumlich-funktionalem Zusammenhang mit den Durchführungsplänen Nr. 2 und 6/Kaster (Bereiche um die „Friedrich-Ebert-Straße“ und östlich der „Graf-Wilhelm-Straße“) sowie ihrer einschlägigen Änderungen, die zusammen, im Zeichen der braunkohlenbergbaubedingten Umsiedlung, einen Siedlungsschwerpunkt in der Ortslage Kaster bilden. Die für diese Bereiche aus den Anfängen der 1960er-Jahren getroffenen planerischen Festsetzungen lassen sich mit den im Laufe der Zeit (Jahrzehnte) geänderten Gestaltungsbedürfnissen der Bewohner nicht mehr in Einklang bringen. So besteht für diese Bereiche z.B. eine kontinuierliche Nachfrage zur Errichtung von Dachaufbauten (Gauben) sowie Dachausbauten zur zusätzlichen bzw. verbesserten Wohnraumschaffung. Dies lässt sich u.a. auch auf den ‚demographischen Wandel’ zurückführen, was sich in einem ansteigenden Bedarf nach geeigneter Wohnbebauung zum Generationenwohnen widerspiegelt. Dachgauben sind derzeit bei eingeschossigen Gebäuden nur sehr stark eingeschränkt und bei zweigeschossigen Gebäuden nicht zulässig. Darüber hinaus bestehen in der praktischen Handhabung der überlagerten Flächen und teilweise in der auslegungsbedürftigen Rechtslage gewisse Schwierigkeiten. Aus städtebaulicher Sicht ist eine Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 5/Kaster sowie der 1. und 2. Änderung vertretbar und anzustreben. Damit sollte gleichzeitig die Aufstellung einer Gestaltungssatzung nach § 86 Abs. 1 BauO NRW einhergehen, um ein gewisses Maß an geeigneten Steuerungsinstrumenten zu haben. Hierdurch kann eine homogene optische Gestaltung der einzelnen Baukörper gewährleistet werden um evtl. negativen oder städtebaulich nicht gewünschten Entwicklungen entgegenzuwirken. Der Durchführungsplan Nr. 5/Kaster, in seiner Fassung der 3. und 4. Änderung (Plangeltungsbereich des heutigen Altenpflegeheimes „Hambloch“ an der „St.-Rochus-Straße“ bleibt von diesem Aufhebungsverfahren unberührt). Die Verwaltung empfiehlt, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu entscheiden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP8-101/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 04.06.2010 ----------------------------------(Stefan Lukas) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-101/2010 Seite 3