Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
14.06.10, 09:45
Aktualisiert
14.06.10, 09:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8100/2010
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Betreff:
Durchführungsplan Nr. 2/Kaster
-Gebiet östlich der "Graf-Wilhelm-Straße" in Kaster
hier: Einleitung zur Aufhebung gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs.1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), den Beschluss zur Einleitung der
Aufhebung für den Durchführungsplan Nr. 2/Kaster sowie seiner 1. und 2. Änderung zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Das Wohngebiet entlang der Stichstraßen „Heinrichstraße“, „Reinhardstraße“, „De-Werth-Straße“
und „Von-Sparr-Straße“ wurde in den 1960er-Jahren beginnend durch den Durchführungsplan Nr.
2/Kaster sowie seiner 1. und 2. Änderung überplant. Die Entwicklung dieses Plangebietes sowie
der umliegenden „Wohnstraßen“ ist durch eine Bebauung der Flächen seit geraumer Zeit
abgeschlossen.
Der Plangeltungsbereich steht auch in räumlich-funktionalem Zusammenhang mit den
Durchführungsplänen Nr. 5 und 6/Kaster (Bereiche um die „Friedrich-Ebert-Straße“ und
„Gerhardstraße“) sowie ihrer einschlägigen Änderungen, die zusammen, im Zeichen der
braunkohlenbergbaubedingten Umsiedlung, einen Siedlungsschwerpunkt in der Ortslage Kaster
bilden.
Die für diese Bereiche aus den 1960er-Jahren getroffenen planerischen Festsetzungen lassen
sich mit den im Laufe der Zeit (Jahrzehnte) geänderten Gestaltungsbedürfnissen der Bewohner
nicht mehr in Einklang bringen.
So besteht für diese Bereiche z.B. eine kontinuierliche Nachfrage zur Errichtung von
Dachaufbauten (Gauben) sowie Dachausbauten zur zusätzlichen bzw. verbesserten
Wohnraumschaffung. Dies lässt sich u.a. auch auf den ‚demographischen Wandel’ zurückführen,
was sich in einem ansteigenden Bedarf an geeigneter Wohnbebauung zum Generationenwohnen
widerspiegelt. Darüber hinaus bestehen in der praktischen Handhabung der überlagerten Flächen
und teilweise in der auslegungsbedürftigen Rechtslage gewisse Schwierigkeiten.
Aus städtebaulicher Sicht ist eine Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 2/Kaster sowie aller
seiner Änderungen vertretbar. Damit sollte gleichzeitig die Aufstellung einer Gestaltungssatzung
nach § 86 Abs. 1 BauO NRW einhergehen, um ein gewisses Maß an geeigneten
Steuerungsinstrumenten zu haben. Hierdurch kann eine homogene und optische Gestaltung der
einzelnen Baukörper gewährleistet werden um evtl. negativen oder städtebaulich nicht
gewünschten Entwicklungen entgegenzuwirken.
Die Verwaltung empfiehlt, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
Beschlussvorlage WP8-100/2010
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
50181 Bedburg, 04.06.2010
----------------------------------(Stefan Lukas)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-100/2010
Seite 3