Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
14.06.10, 09:45
Aktualisiert
14.06.10, 09:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP889/2010
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 5. beschleunigte Änderung, Gebiet zwischen Meßweg, VonHochstaden-Straße und St.-Rochus-Straße
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), den Aufstellungsbeschluss für die 5. beschleunigte
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16/Kaster mit dem Ziel der innerörtlichen Nachverdichtung.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die katholische Kirchengemeinde beabsichtigt einen Teil des kircheneigenen Gründstücks in der
Nachbarschaft der Kirche St. Georg der Wohnbebauung zuzuführen.
Das Wohnraumangebot soll ausgerichtet werden auf den Bedarf junger Familien in moderner, und
zum Gesamtkontext der kircheneigenen Bebauung in wertiger, jedoch erschwinglicher Bauweise.
Das betreffende Grundstück liegt im Bereich süd-westlich der Kirche St. Georg und wird umgrenzt
von der St.-Rochus-Straße (K 36), dem Messweg und der Von-Hochstaden-Straße. Die Planung
sieht 6 Doppelhaushälften und ein freistehendes Einfamilienhaus als straßenbegleitende
Bebauung entlang des Messweges vor. Die Ausrichtung erfolgt parallel zur Straße, da die
Straßenkanten gefasst werden sollen. Von der zur Sonne ausgerichteten Gebäudestellung als
städtebauliches Leitbild der 1970er Jahre wird bewusst Abstand genommen. Zwischen den
Gebäudekörpern sind Carports mit angegliedertem Abstellraum vorgesehen. Aufgrund der
verlängerten Zufahrt über den Stellplatzstreifen am Messweg ist kein zweiter Stellplatz auf dem
Grundstück notwendig. Die Grundstücksgrößen betragen ca. 370 m² je Doppelhaushälfte und ca.
550 m² für das freistehende Einfamilienhaus. Die Erschließung der Grundstücke soll über die
vorhandenen Parkplätze am Messweg erfolgen. Zufahrtsbedingt werden 6 Stellplätze entfallen,
dies erscheint nach Ansicht des Kirchenvorstandes in Anbetracht der geringen Auslastung der
Parkplätze als vertretbar. Die kircheneigenen Stellplätze an der Von-Hochstaden-Straße bleiben
erhalten.
Das Büro Füchtenkord Architekten Partnerschaft wird das Projekt von der Entwurfsphase bis zur
Fertigstellung als Sachwalter der Kirchengemeinde St. Georg begleiten. Die Umsetzung der
gesamten Maßnahme soll über einen Bauträger erfolgen, der die Vermarktung übernimmt und die
Gebäude schlüssselfertig erstellt. Eine einzelne Veräußerung der Grundstücke ist nicht
vorgesehen.
Zu beachten bei diesem Plangebiet ist die nachbarschaftliche Nähe des zeitgleich zu
entwickelnden städtischen Bebauungsgebietes Nr. 16/Kaster, 4. beschleunigte Änderung an der
Harffer Schlossallee (ehem. Hallenbad), das nach erfolgter Baureife und durchgeführter
Erschließung zeitnah vermarktet werden soll, sowie des Baugebietes „Im Spless“ in dem noch
Flächen insbesondere an der Carl-Leyhausen-Allee, Max-Beckmann-Straße sowie Marie-NauenStraße zu vermarkten sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein :
Ja
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 31.05.2010
----------------------------------(Harald Schreier)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-89/2010
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-89/2010
Sitzungsvorlage
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