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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 5. beschleunigte Änderung, Gebiet zwischen Meßweg, Von-Hochstaden-Straße und St.-Rochus-Straße hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
14.06.10, 09:45
Aktualisiert
14.06.10, 09:45
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 5. beschleunigte Änderung, Gebiet zwischen Meßweg, Von-Hochstaden-Straße und St.-Rochus-Straße
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 5. beschleunigte Änderung, Gebiet zwischen Meßweg, Von-Hochstaden-Straße und St.-Rochus-Straße
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 5. beschleunigte Änderung, Gebiet zwischen Meßweg, Von-Hochstaden-Straße und St.-Rochus-Straße
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP889/2010 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 15.06.2010 Betreff: Bebauungsplan Nr. 16/Kaster, 5. beschleunigte Änderung, Gebiet zwischen Meßweg, VonHochstaden-Straße und St.-Rochus-Straße hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), den Aufstellungsbeschluss für die 5. beschleunigte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16/Kaster mit dem Ziel der innerörtlichen Nachverdichtung. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die katholische Kirchengemeinde beabsichtigt einen Teil des kircheneigenen Gründstücks in der Nachbarschaft der Kirche St. Georg der Wohnbebauung zuzuführen. Das Wohnraumangebot soll ausgerichtet werden auf den Bedarf junger Familien in moderner, und zum Gesamtkontext der kircheneigenen Bebauung in wertiger, jedoch erschwinglicher Bauweise. Das betreffende Grundstück liegt im Bereich süd-westlich der Kirche St. Georg und wird umgrenzt von der St.-Rochus-Straße (K 36), dem Messweg und der Von-Hochstaden-Straße. Die Planung sieht 6 Doppelhaushälften und ein freistehendes Einfamilienhaus als straßenbegleitende Bebauung entlang des Messweges vor. Die Ausrichtung erfolgt parallel zur Straße, da die Straßenkanten gefasst werden sollen. Von der zur Sonne ausgerichteten Gebäudestellung als städtebauliches Leitbild der 1970er Jahre wird bewusst Abstand genommen. Zwischen den Gebäudekörpern sind Carports mit angegliedertem Abstellraum vorgesehen. Aufgrund der verlängerten Zufahrt über den Stellplatzstreifen am Messweg ist kein zweiter Stellplatz auf dem Grundstück notwendig. Die Grundstücksgrößen betragen ca. 370 m² je Doppelhaushälfte und ca. 550 m² für das freistehende Einfamilienhaus. Die Erschließung der Grundstücke soll über die vorhandenen Parkplätze am Messweg erfolgen. Zufahrtsbedingt werden 6 Stellplätze entfallen, dies erscheint nach Ansicht des Kirchenvorstandes in Anbetracht der geringen Auslastung der Parkplätze als vertretbar. Die kircheneigenen Stellplätze an der Von-Hochstaden-Straße bleiben erhalten. Das Büro Füchtenkord Architekten Partnerschaft wird das Projekt von der Entwurfsphase bis zur Fertigstellung als Sachwalter der Kirchengemeinde St. Georg begleiten. Die Umsetzung der gesamten Maßnahme soll über einen Bauträger erfolgen, der die Vermarktung übernimmt und die Gebäude schlüssselfertig erstellt. Eine einzelne Veräußerung der Grundstücke ist nicht vorgesehen. Zu beachten bei diesem Plangebiet ist die nachbarschaftliche Nähe des zeitgleich zu entwickelnden städtischen Bebauungsgebietes Nr. 16/Kaster, 4. beschleunigte Änderung an der Harffer Schlossallee (ehem. Hallenbad), das nach erfolgter Baureife und durchgeführter Erschließung zeitnah vermarktet werden soll, sowie des Baugebietes „Im Spless“ in dem noch Flächen insbesondere an der Carl-Leyhausen-Allee, Max-Beckmann-Straße sowie Marie-NauenStraße zu vermarkten sind. Finanzielle Auswirkungen: Nein : Ja * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 31.05.2010 ----------------------------------(Harald Schreier) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-89/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-89/2010 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3