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Beschlusstext (außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Herstellung eines „Notgehweges“ entlang der L 241)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
136 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
15.10.15, 17:05
Aktualisiert
15.10.15, 17:05
Beschlusstext (außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Herstellung eines „Notgehweges“ entlang der L 241)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 15. Oktober 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 01.10.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 18.1 außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Herstellung eines „Notgehweges“ entlang der L 241 (Vorlagen-Nr.397/2015) Nach einer regen Diskussion über die Notwendigkeit eines solchen temporären Notgehweges erklärt StV Garding, dass derartige Planungen grundsätzlich im Fachausschuss erörtert werden sollten. Da aber eine Entscheidung zeitnah getroffen werden muss, schlägt er einen kurzfristigen Ortstermin sowie eine abschließende Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 21.10.2015 vor. Bürgermeister Stommel verweist in diesem Zusammenhang auf den Arbeitskreis Asyl, der sich des Themas ebenfalls annehmen könnte. Der Rat schließt sich diesem Vorschlag an, so dass am kommenden Dienstag (06.10.2015) eine Ortsbesichtigung durch den Arbeitskreis Asyl erfolgt. Abhängig von der Eilbedürftigkeit soll kurzfristig entschieden werden, ob eine Dringlichkeitsentscheidung ergeht oder die Angelegenheit in die kommende Ratssitzung verwiesen wird. Beschluss: Ohne Abstimmung Im Haushalt 2015 werden bei der Investitionsnummer I 541001013 außerplanmäßige Mittel in Höhe von 30.000 € für die Errichtung eines Notgehweges entlang der L 241 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus nicht in Anspruch genommenen Mittel bei der Investitionsnummer I541001007 „Endausbau Geschwister-Scholl-Straße“.