Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
14.06.10, 09:45
Aktualisiert
14.06.10, 09:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP862/2010 2. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
15.04.2010
Rat der Stadt Bedburg
20.04.2010
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 4. beschleunigte Änderung
-Teilgebiet an der „Rupperburg“ Ecke „Vetschauer Straße“hier: a) Vorberatung der im Wege der Beteiligung der Öffentlichkeit und der von der Planung
betroffenen Behörden / Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss über die Offenlage der Planung
Beschlussvorschlag:
Zu a): Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, zum
Satzungsbeschluss über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2
BauGB und der eingeschränkten Beteiligung der von der Planung berührten Träger öffentlicher
Belange / Behörden gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 (1. Halbsatz) eingegangenen Stellungnahmen eine
Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. der Abwägungsliste -Anlage A)zu fassen.
Zu b): Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Bebauungsplanentwurf nebst
Begründung und fasst für die 4. beschleunigte Änderung des Bebauungsplans Nr. 41/Bedburg den
Beschluss zur Offenlage. Ferner beauftragt er die Verwaltung die Beteiligungsverfahren nach § 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-62/2010 2. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Seite: 2
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 20.04.2010 die Aufhebung und Neufassung
des Aufstellungsbeschlusses für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41/Bedburg
beschlossen. Dabei wurde bestimmt, das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB
anzuwenden (‚Bebauungsplan der Innenentwicklung’).
Daraufhin wurde in Anwendung von § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit frühzeitig in der
Zeit vom 12.05.2010 bis einschließlich 14.06.2010 am Verfahren beteiligt. Die von der Planung
berührten Träger öffentlicher Belange (TöB) und Behörden sind gem. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs.
2 Nr. 3 (1. Halbsatz) mit verkürzter Frist in der Zeit vom 31.05.2010 bis einschließlich 14.06.2010
am Verfahren beteiligt worden.
Die dabei abgegebenen Stellungnahmen sind in Anlage a) –Abwägungsliste- aufgeführt und mit
einem Beschlussvorschlag versehen.
Die Verwaltung empfiehlt, wie um Beschlussvorschlag aufgeführt, zu entscheiden.
-*Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585).-
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Siehe oben (Beratungsfolge).
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 01.06.2010
----------------------------------(Stefan Lukas)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Rainer Köster)
Stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
Gesehen:
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-62/2010 2. Ergänzung
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