Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 279/2004
17.02.2004
Az.: 51/Di/Sn
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
11.03.2004
Kreisausschuss
17.03.2004
Kreistag
31.03.2004
Aufgabenkritik in der Kreisverwaltung Euskirchen
hier: Neuordnung von Zuständigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
Sachbearbeiter/in: Herr Dick
Tel.: 641
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit den Städten Euskirchen und Mechernich
bezüglich der möglichen Einrichtung stadteigener Jugendämter zu verhandeln und die Ergebnisse
bzw. Teilergebnisse anlässlich der nächsten Sitzung vorzulegen.
Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 02.04.2003 die Durchführung einer umfassenden Aufgabenkritik beschlossen sowie die mögliche Neuordnung von Zuständigkeiten im Bereich der Kinderund Jugendhilfe eingehend zu prüfen.
Seite - 2 -
Gemäß § 2 AG-KJHG können kreisangehörige Städte (ab 25.000 Einwohner) auf Antrag zu
örtlichen Trägern der Jugendhilfe bestimmt werden. Dies trifft für die Städte Euskirchen und
Mechernich zu.
Die Verwaltung hat die Jugendhilfekosten mit den Jugendamtsumlagen für die Städte Euskirchen
und Mechernich aufgrund der Ergebnisse des Haushaltsjahres 2002 verglichen.
Im Folgenden ist das Ergebnis aufgeführt:
Budget 300 510 Jugendhilfe
Zuschussbedarf 300 510 001:
Zuschussbedarf 300 510 002:
Zuschussbedarf 300 510 003:
Zuschussbedarf 300 510 004:
Zuschussbedarf 300 510 insgesamt:
Euskirchen
1.275.870,28 €
261.587,00 €
3.069.305,41 €
2.445.643,94 €
7.052.406,63 €
Mechernich
603.731,61 €
120.572,96 €
1.337.546,83 €
1.481.831,53 €
3.543.682,92 €
Kosten der Jugendhilfe/Jugendamtsumlage
Kosten der Jugendhilfe insgesamt:
Jugendamtsumlage 2002 (14,23 %)
Differenz:
Euskirchen
7.052.406,63 €
6.725.131,01 €
327.275,62 €
Mechernich
3.543.682,92 €
2.941.487,85 €
602.195,07 €
Euskirchen
216.632,10 €
137.625,76 €
354.257,86 €
Mechernich
57.483,29 €
38.103,21 €
95.586,50 €
Nachrichtlich:
Investitionszuweisungen Jugendhilfe (NKF)
Abschreibungen
Verzinsung (3,5 % v. RBW 30.06. d.J.)
Investitionszuweisungen insgesamt:
Die Berechnung der anteiligen Jugendhilfekosten erfolgte auf der Basis von Belegtagen, Fallzahlen, anteiligem Personal etc.
Die Untersuchung zur Neuordnung der Zuständigkeiten im Bereich Kinder- und Jugendhilfe ist im
Rahmen der Aufgabenkritik durchgeführt worden.
Anlässlich der Sitzung werden hierzu weitere Erläuterungen gegeben.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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