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Beschlussvorlage GB (Aufgabenkritik in der Kreisverwaltung Euskirchen hier: Neuordnung von Zuständigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Aufgabenkritik in der Kreisverwaltung Euskirchen
hier: Neuordnung von Zuständigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe) Beschlussvorlage GB (Aufgabenkritik in der Kreisverwaltung Euskirchen
hier: Neuordnung von Zuständigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 279/2004 17.02.2004 Az.: 51/Di/Sn X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 11.03.2004 Kreisausschuss 17.03.2004 Kreistag 31.03.2004 Aufgabenkritik in der Kreisverwaltung Euskirchen hier: Neuordnung von Zuständigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe Sachbearbeiter/in: Herr Dick Tel.: 641 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit den Städten Euskirchen und Mechernich bezüglich der möglichen Einrichtung stadteigener Jugendämter zu verhandeln und die Ergebnisse bzw. Teilergebnisse anlässlich der nächsten Sitzung vorzulegen. Begründung: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 02.04.2003 die Durchführung einer umfassenden Aufgabenkritik beschlossen sowie die mögliche Neuordnung von Zuständigkeiten im Bereich der Kinderund Jugendhilfe eingehend zu prüfen. Seite - 2 - Gemäß § 2 AG-KJHG können kreisangehörige Städte (ab 25.000 Einwohner) auf Antrag zu örtlichen Trägern der Jugendhilfe bestimmt werden. Dies trifft für die Städte Euskirchen und Mechernich zu. Die Verwaltung hat die Jugendhilfekosten mit den Jugendamtsumlagen für die Städte Euskirchen und Mechernich aufgrund der Ergebnisse des Haushaltsjahres 2002 verglichen. Im Folgenden ist das Ergebnis aufgeführt: Budget 300 510 Jugendhilfe Zuschussbedarf 300 510 001: Zuschussbedarf 300 510 002: Zuschussbedarf 300 510 003: Zuschussbedarf 300 510 004: Zuschussbedarf 300 510 insgesamt: Euskirchen 1.275.870,28 € 261.587,00 € 3.069.305,41 € 2.445.643,94 € 7.052.406,63 € Mechernich 603.731,61 € 120.572,96 € 1.337.546,83 € 1.481.831,53 € 3.543.682,92 € Kosten der Jugendhilfe/Jugendamtsumlage Kosten der Jugendhilfe insgesamt: Jugendamtsumlage 2002 (14,23 %) Differenz: Euskirchen 7.052.406,63 € 6.725.131,01 € 327.275,62 € Mechernich 3.543.682,92 € 2.941.487,85 € 602.195,07 € Euskirchen 216.632,10 € 137.625,76 € 354.257,86 € Mechernich 57.483,29 € 38.103,21 € 95.586,50 € Nachrichtlich: Investitionszuweisungen Jugendhilfe (NKF) Abschreibungen Verzinsung (3,5 % v. RBW 30.06. d.J.) Investitionszuweisungen insgesamt: Die Berechnung der anteiligen Jugendhilfekosten erfolgte auf der Basis von Belegtagen, Fallzahlen, anteiligem Personal etc. Die Untersuchung zur Neuordnung der Zuständigkeiten im Bereich Kinder- und Jugendhilfe ist im Rahmen der Aufgabenkritik durchgeführt worden. Anlässlich der Sitzung werden hierzu weitere Erläuterungen gegeben. Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)