Daten
Kommune
Jülich
Größe
82 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
15.10.15, 17:05
Aktualisiert
15.10.15, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 15. Oktober 2015
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 01.10.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
15.
Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich
(Vorlagen-Nr.93/2015 3. Ergänzung)
StV Laufs beantragt analog zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom
21.09.2015 auch in der Niederschrift zur heutigen Sitzung aufzunehmen, dass der zentrale
Versorgungsbereich problemlos erweitert werden kann, sollte sich ein Investor ansiedeln.
Beschluss:
Einstimmig, Enthaltungen: 0
1. Das Gutachten zum Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich (Anlage 1) sowie die
Ausführungen der Verwaltung zum Einzelhandelskonzept werden vom Rat der Stadt
Jülich zur Kenntnis genommen.
2. Der Rat der Stadt Jülich beschließt die im Gutachten zum Einzelhandelskonzept (Stand
Juli 2014) formulierten Leitlinien der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung sowie das
dort dargestellte räumliche Versorgungsmodell („Standortkonzept für den Einzelhandel in
der Stadt Jülich“) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr.
11 Baugesetzbuch (BauGB) und als handlungsleitende Grundlage für zukünftige
Entwicklungen in der Stadt Jülich (s. Anlage 2). Das Konzept ist entsprechend in der
Bauleitplanung zu berücksichtigen und umzusetzen.
3. Die Zentren- und Nahversorgungsrelevanz einzelner Sortimente bestimmt sich nach
der „Jülicher Liste zur Definition der nachversorgungs-, zentren- und nichtzentrenrelevanten Sortimente“ (Anlage 3).
4. Die räumliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches („Hauptzentrum Stadt
Jülich“) wird gemäß dem Vorschlag des eingeschalteten Gutachterbüros vorgenommen
(Anlage 4).
5. Der folgende Absatz, Seite 56, des Einzelhandelskonzeptes
„Um den Verkehr- und Parkdruck innerhalb der Jülicher Innenstadt zu minimieren,
sollten hierbei auf die fußläufigen Innenstadtkunden abzielende Konzepte im
Vordergrund stehen (z.B. Bekleidung) –Die Etablierung eines verkehrserzeugenden
Lebensmittelmarktes wäre vor diesem Hindergrund nicht zu empfehlen.“
wird gestrichen.