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Beschlusstext (Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
82 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
15.10.15, 17:05
Aktualisiert
15.10.15, 17:05
Beschlusstext (Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 15. Oktober 2015 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 01.10.2015 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 15. Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich (Vorlagen-Nr.93/2015 3. Ergänzung) StV Laufs beantragt analog zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.09.2015 auch in der Niederschrift zur heutigen Sitzung aufzunehmen, dass der zentrale Versorgungsbereich problemlos erweitert werden kann, sollte sich ein Investor ansiedeln. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 1. Das Gutachten zum Einzelhandelskonzept für die Stadt Jülich (Anlage 1) sowie die Ausführungen der Verwaltung zum Einzelhandelskonzept werden vom Rat der Stadt Jülich zur Kenntnis genommen. 2. Der Rat der Stadt Jülich beschließt die im Gutachten zum Einzelhandelskonzept (Stand Juli 2014) formulierten Leitlinien der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung sowie das dort dargestellte räumliche Versorgungsmodell („Standortkonzept für den Einzelhandel in der Stadt Jülich“) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) und als handlungsleitende Grundlage für zukünftige Entwicklungen in der Stadt Jülich (s. Anlage 2). Das Konzept ist entsprechend in der Bauleitplanung zu berücksichtigen und umzusetzen. 3. Die Zentren- und Nahversorgungsrelevanz einzelner Sortimente bestimmt sich nach der „Jülicher Liste zur Definition der nachversorgungs-, zentren- und nichtzentrenrelevanten Sortimente“ (Anlage 3). 4. Die räumliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches („Hauptzentrum Stadt Jülich“) wird gemäß dem Vorschlag des eingeschalteten Gutachterbüros vorgenommen (Anlage 4). 5. Der folgende Absatz, Seite 56, des Einzelhandelskonzeptes „Um den Verkehr- und Parkdruck innerhalb der Jülicher Innenstadt zu minimieren, sollten hierbei auf die fußläufigen Innenstadtkunden abzielende Konzepte im Vordergrund stehen (z.B. Bekleidung) –Die Etablierung eines verkehrserzeugenden Lebensmittelmarktes wäre vor diesem Hindergrund nicht zu empfehlen.“ wird gestrichen.