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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Kirchtroisdorf, 1. vereinfachte Änderung Teilgebiet "An der Spring" - "An der Wildhecke" in Kirchtroisdorf hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
14.06.10, 09:45
Aktualisiert
14.06.10, 09:45
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Kirchtroisdorf, 1. vereinfachte Änderung 
Teilgebiet "An der Spring" - "An der Wildhecke" in Kirchtroisdorf
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 4/Kirchtroisdorf, 1. vereinfachte Änderung 
Teilgebiet "An der Spring" - "An der Wildhecke" in Kirchtroisdorf
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 13 BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP893/2010 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 15.06.2010 Betreff: Bebauungsplan Nr. 4/Kirchtroisdorf, 1. vereinfachte Änderung Teilgebiet "An der Spring" - "An der Wildhecke" in Kirchtroisdorf hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 13 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl I S 2585) den Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/Kirchtroisdorf. Dabei wird bestimmt, dass das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB Anwendung findet und von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie der Erstellung des Umweltberichtes nach § 2a BauGB abgesehen wird. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Bei der Vermarktung des Baugebietes “An der Wildhecke” wurde festgestellt, dass für die Bebauung im vorhandenen Bebauungsplan Nr. 4/Kirchtroisdorf einige für die Praxis unvorteilhafte Festsetzungen enthalten sind. Diese sollten im Wege einer vereinfachten Bebauungsplanänderung zugunsten einer flexibleren Bebaubarkeit und damit auch einer beschleunigten Vermarktung korrigiert werden. Der Abstand des bisher noch unbebauten Baufeldes an der Straße „An der Spring“ beträgt ursprünglich 4 m. Dieses Baufenster soll entsprechend um 1 m an die Straße „An der Spring“ heran vergrößert werden, so dass die Baugrenze einheitlich in 3 m Abstand zur Straße festgesetzt wird. Dies ermöglicht eine großzügigere Bebaubarkeit. Gründe für den bisher festgesetzten Abstand von 4 m zur Straße sind nicht erkennbar. Die beiden Baufenster westlich des Wendehammers sollen zukünftig miteinander verbunden werden, damit hier ebenfalls eine flexiblere Baugestaltung möglich wird. Mit den, in der beigefügten Planänderung dargestellten Garagenflächen soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Grundstücke unter Einhaltung der textlichen Festsetzungen begrenzt außerhalb der Baufenster besser ausnutzen zu können. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 und ohne einen Umweltbericht gem. § 2a BauGB durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen: Nein : Ja * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 07.06.2010 ----------------------------------(Harald Schreier) Sachbearbeiter ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Fachbereichsleiter ----------------------------------gesehen: Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-93/2010 Seite 2