Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
14.06.10, 09:45
Aktualisiert
14.06.10, 09:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP893/2010
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4/Kirchtroisdorf, 1. vereinfachte Änderung
Teilgebiet "An der Spring" - "An der Wildhecke" in Kirchtroisdorf
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des
Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl I S 2585) den Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/Kirchtroisdorf. Dabei wird bestimmt, dass das vereinfachte
Verfahren nach § 13 BauGB Anwendung findet und von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4
BauGB sowie der Erstellung des Umweltberichtes nach § 2a BauGB abgesehen wird.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Bei der Vermarktung des Baugebietes “An der Wildhecke” wurde festgestellt, dass für die
Bebauung im vorhandenen Bebauungsplan Nr. 4/Kirchtroisdorf einige für die Praxis unvorteilhafte
Festsetzungen enthalten sind.
Diese sollten im Wege einer vereinfachten Bebauungsplanänderung zugunsten einer flexibleren
Bebaubarkeit und damit auch einer beschleunigten Vermarktung korrigiert werden.
Der Abstand des bisher noch unbebauten Baufeldes an der Straße „An der Spring“ beträgt
ursprünglich 4 m. Dieses Baufenster soll entsprechend um 1 m an die Straße „An der Spring“
heran vergrößert werden, so dass die Baugrenze einheitlich in 3 m Abstand zur Straße festgesetzt
wird. Dies ermöglicht eine großzügigere Bebaubarkeit. Gründe für den bisher festgesetzten
Abstand von 4 m zur Straße sind nicht erkennbar.
Die beiden Baufenster westlich des Wendehammers sollen zukünftig miteinander verbunden
werden, damit hier ebenfalls eine flexiblere Baugestaltung möglich wird.
Mit den, in der beigefügten Planänderung dargestellten Garagenflächen soll die Möglichkeit
geschaffen werden, die Grundstücke unter Einhaltung der textlichen Festsetzungen begrenzt
außerhalb der Baufenster besser ausnutzen zu können.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, kann das vereinfachte Verfahren nach § 13
BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 und ohne einen Umweltbericht
gem. § 2a BauGB durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
:
Ja
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 07.06.2010
----------------------------------(Harald Schreier)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
----------------------------------gesehen:
Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-93/2010
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