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Beschlussvorlage (Satzung über gestalterische Festsetzungen –‚Gestaltungssatzung’- gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW -Teilgebiet an der „Friedrich-Ebert-Straße“ und Umgebung in Kaster-)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
14.06.10, 09:45
Aktualisiert
14.06.10, 09:45
Beschlussvorlage (Satzung über gestalterische Festsetzungen –‚Gestaltungssatzung’- gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW
-Teilgebiet an der „Friedrich-Ebert-Straße“ und Umgebung in Kaster-) Beschlussvorlage (Satzung über gestalterische Festsetzungen –‚Gestaltungssatzung’- gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW
-Teilgebiet an der „Friedrich-Ebert-Straße“ und Umgebung in Kaster-) Beschlussvorlage (Satzung über gestalterische Festsetzungen –‚Gestaltungssatzung’- gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW
-Teilgebiet an der „Friedrich-Ebert-Straße“ und Umgebung in Kaster-)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP890/2010 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 15.06.2010 Betreff: Satzung über gestalterische Festsetzungen –‚Gestaltungssatzung’- gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW -Teilgebiet an der „Friedrich-Ebert-Straße“ und Umgebung in Kaster- Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, für die überwiegenden Flächen der Plangebiete der übergeleiteten Durchführungspläne Nr. 2, 5 und 6/Kaster eine Satzung über gestalterische Festsetzungen nach § 86 Abs. 1 BauO NRW, in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV NRW S 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV NRW S 863, 975) zu legen und den Satzungsbeschluss gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW i.V.m. § 7 Abs. 1 GO NRW, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950) zu fassen. (Die exakte Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem Übersichtsplan -Anlage A-) Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Für den Siedlungsschwerpunkt im Bereich der „Friedrich-Ebert-Straße“ mit den umliegenden Umgebungsstraßen (überwiegende Plangeltungsbereiche der übergeleiteten Durchführungspläne Nr. 2, 5 und 6 / Kaster) besteht eine kontinuierliche Nachfrage hinsichtlich der nachträglichen Errichtung von Dachgauben sowie Dachausbauten. Dies ist im Wesentlichen auf das gesteigerte Wohnraumbedürfnis der Bevölkerung sowie aufgrund der immer weiter steigenden Lebenserwartung (Stichwort: Demographischer Wandel) der Menschen und des damit einhergehenden verstärkten Pflegebedürfnisses im Alter zurückzuführen. Dies lässt vor allem den Bedarf nach geeigneten Wohnhäusern zum „Generationenwohnen“ ansteigen. Darüber hinaus stehen die planerischen Zielvorgaben aus den 1960er-Jahren der in diesem Bereich rechtsverbindlichen Durchführungspläne Nr. 2, 5 und 6/Kaster, als übergeleitete Bebauungspläne, nicht mehr im Einklang mit den vielschichtigen und geänderten Bedürfnissen der Bewohner. So lassen u.a. die textlichen Festsetzungen der v.g. Durchführungspläne die Errichtung von Dachaufbauten (Gauben) bei zweigeschossigen Gebäuden nicht und bei eingeschossigen Gebäuden nur eingeschränkt mit geringen Maßen zu. Wesentliches städtebauliches Planungsziel ist daher, durch Aufnahme der ortstypischen Gestaltungsmerkmale, eine entwicklungs- und bedarfsoptimierte, das vorhandene Ortsbild aufgreifende und sich einfügende bauliche Weiterentwicklung der vorhandenen Wohnobjekte mit dem Ziel der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und der Bestandssicherung der ortsansässigen Bevölkerung zu erreichen. Dies soll mit der Aufstellung einer Gestaltungssatzung nach § 86 Abs. 1 BauO NRW unter Beibehaltung der Geschossigkeit erfolgen, die als Anlage beigefügt ist. Anmerkung: Für den Fall der politischen Zustimmung zur Aufstellung der v.g. Satzung ist es für die entsprechenden Bereiche aus städtebaulichen Gründen beabsichtigt und aus Rechtsgründen notwendig, die aus den 1960er-Jahren stammenden Durchführungspläne Nr. 2/Kaster, 5/Kaster (ausgenommen: Fläche des Seniorenwohnheims an der „St.-Rochus-Straße“) und 6/Kaster aufzuheben. Diese übergeleiteten Pläne haben die Qualität nicht qualifizierter Bebauungspläne nach § 30 Abs. 3 BauGB. Insbesondere überregulierende und nicht mehr zeitgemäße Gestaltungsfestsetzungen sowie rechtliche Fragen der Anwendung einzelner Festsetzungen sowie die praktische Handhabung der Pläne erfordern -wie oben beschrieben- eine Anpassung des Planungsrechts. Die Verwaltung empfiehlt daher, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu entscheiden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP8-90/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 01.06.2010 ----------------------------------(Stefan Lukas) Sachbearbeiter Beschlussvorlage WP8-90/2010 ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Fachbereichsleiter ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Seite 3