Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
14.06.10, 09:45
Aktualisiert
14.06.10, 09:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP890/2010
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Betreff:
Satzung über gestalterische Festsetzungen –‚Gestaltungssatzung’- gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW
-Teilgebiet an der „Friedrich-Ebert-Straße“ und Umgebung in Kaster-
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, für die überwiegenden
Flächen der Plangebiete der übergeleiteten Durchführungspläne Nr. 2, 5 und 6/Kaster eine
Satzung über gestalterische Festsetzungen nach § 86 Abs. 1 BauO NRW, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV NRW S 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV NRW S 863, 975) zu legen und den Satzungsbeschluss
gem. § 86 Abs. 1 BauO NRW i.V.m. § 7 Abs. 1 GO NRW, in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.
Dezember 2009 (GV. NRW. S. 950) zu fassen.
(Die exakte Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem Übersichtsplan -Anlage A-)
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Für den Siedlungsschwerpunkt im Bereich der „Friedrich-Ebert-Straße“ mit den umliegenden
Umgebungsstraßen (überwiegende Plangeltungsbereiche der übergeleiteten Durchführungspläne
Nr. 2, 5 und 6 / Kaster) besteht eine kontinuierliche Nachfrage hinsichtlich der nachträglichen
Errichtung von Dachgauben sowie Dachausbauten.
Dies ist im Wesentlichen auf das gesteigerte Wohnraumbedürfnis der Bevölkerung sowie aufgrund
der immer weiter steigenden Lebenserwartung (Stichwort: Demographischer Wandel) der
Menschen und des damit einhergehenden verstärkten Pflegebedürfnisses im Alter zurückzuführen.
Dies lässt vor allem den Bedarf nach geeigneten Wohnhäusern zum „Generationenwohnen“
ansteigen.
Darüber hinaus stehen die planerischen Zielvorgaben aus den 1960er-Jahren der in diesem
Bereich rechtsverbindlichen Durchführungspläne Nr. 2, 5 und 6/Kaster, als übergeleitete
Bebauungspläne, nicht mehr im Einklang mit den vielschichtigen und geänderten Bedürfnissen der
Bewohner.
So lassen u.a. die textlichen Festsetzungen der v.g. Durchführungspläne die Errichtung von
Dachaufbauten (Gauben) bei zweigeschossigen Gebäuden nicht und bei eingeschossigen
Gebäuden nur eingeschränkt mit geringen Maßen zu.
Wesentliches städtebauliches Planungsziel ist daher, durch Aufnahme der ortstypischen
Gestaltungsmerkmale, eine entwicklungs- und bedarfsoptimierte, das vorhandene Ortsbild
aufgreifende und sich einfügende bauliche Weiterentwicklung der vorhandenen Wohnobjekte mit
dem Ziel der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und der Bestandssicherung der
ortsansässigen Bevölkerung zu erreichen. Dies soll mit der Aufstellung einer Gestaltungssatzung
nach § 86 Abs. 1 BauO NRW unter Beibehaltung der Geschossigkeit erfolgen, die als Anlage
beigefügt ist.
Anmerkung:
Für den Fall der politischen Zustimmung zur Aufstellung der v.g. Satzung ist es für die
entsprechenden Bereiche aus städtebaulichen Gründen beabsichtigt und aus Rechtsgründen
notwendig, die aus den 1960er-Jahren stammenden Durchführungspläne Nr. 2/Kaster, 5/Kaster
(ausgenommen: Fläche des Seniorenwohnheims an der „St.-Rochus-Straße“) und 6/Kaster
aufzuheben. Diese übergeleiteten Pläne haben die Qualität nicht qualifizierter Bebauungspläne
nach § 30 Abs. 3 BauGB. Insbesondere überregulierende und nicht mehr zeitgemäße
Gestaltungsfestsetzungen sowie rechtliche Fragen der Anwendung einzelner Festsetzungen sowie
die praktische Handhabung der Pläne erfordern -wie oben beschrieben- eine Anpassung des
Planungsrechts.
Die Verwaltung empfiehlt daher, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP8-90/2010
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 01.06.2010
----------------------------------(Stefan Lukas)
Sachbearbeiter
Beschlussvorlage WP8-90/2010
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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