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Beschlussvorlage (Klage gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
16.06.10, 18:00
Aktualisiert
16.06.10, 18:00
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8118/2010 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 22.06.2010 Betreff: Klage gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz Beschlussvorschlag: Alternative 1: Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, sich weder der Klage gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz anzuschließen, noch sich zur solidarischen Mitfinanzierung des Verfahrens bereitzuerklären. Alternative 2: Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, sich der Klage gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz anzuschließen. Alternative 3: Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, sich zur solidarischen Mitfinanzierung des Klageverfahrens gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz bereitzuerklären. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Das Land NRW hat auf der Grundlage des Einheitslastenabrechnungsgesetzes an alle Städte und Gemeinden Abrechnungsbescheide verschickt, aus denen sich entweder die Höhe einer noch vom Land zu leistenden Nachzahlung oder aber die Bestätigung des Verzichts auf eventuelle Rückzahlungsforderungen ergibt. Diese Bescheide sind nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen worden, so dass kein akuter Handlungsdruck hinsichtlich etwaiger Rechtsbehelfe zur Vermeidung der Bestandskraft der Bescheide gegeben ist. Auf Bedburg bezogen enthält der Bescheid einen Abrechnungsbetrag (Erstattungsbetrag) für das Jahr 2006 in Höhe von 221.674,33 €. Für die Jahre 2007 (-313.349,75 €) und 2008 (- 132.488,36 €) enthalten die Bescheide Rückzahlungsforderungen, auf deren Realisierung das Land aber verzichtet hat. Die von den streitenden Parteien vorgelegten Gutachten lassen keine Verschlechterung der Bescheide für die Stadt Bedburg erwarten. Im Erfolgsfalle der Klage ist für die Stadt Bedburg mit einer Verbesserung im sechsstelligen Euro-Bereich zu rechnen. Zur inhaltlichen Problematik wird auf den als Anlage 1 beigefügten Vorbericht zu TOP 5 der 142. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft am 22.06.2010 in Ratingen vom 31.05.2010 verwiesen. Um einen knappen Einblick in die enorme Komplexität der Materie zu gewähren, wird auf den als Anlage 2 beigefügten Vorbericht zur 140. Sitzung des o.a. Ausschusses am 03.02.2010 in Voerde verwiesen. Sehr viel detailliertere Darlegungen finden sich in der Landtagsdrucksache 14/10125 (www.landtag.nrw.de/portal/www/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-1025.pdf). Im Falle einer solidarischen Mitfinanzierung des Klageverfahrens kämen laut Aussage des Städteund Gemeindebundes teilnehmerzahlen- und einwohnerzahlenabhängige Kosten in Höhe eines dreistelligen oder geringen vierstelligen Betrages auf die Stadt Bedburg zu. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines Erfolges der Klage auch jene Kommunen Nutznießer sein werden, die sich in keiner Weise an dem Verfahren beteiligen, weil die gesetzlichen Regelungen bis in das Jahr 2019 reichen. In NRW haben sich nach aktuellem Stand ca. 180 Kommunen am Klageverfahren beteiligt. Im Rhein-Erft-Kreis haben sich nach aktuellem Stand folgende Kommunen an der Klage bzw. an der solidarischen Mitfinanzierung des Verfahrens beteiligt: Stadt Brühl (Klage und solidarische Mitfinanzierung) Stadt Kerpen (nur solidarische Mitfinanzierung) Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen Beschlussvorlage WP8-118/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 50181 Bedburg, den 16.06.2010 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-118/2010 Seite 3