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Beschlussvorlage (Vorberatung der Zweiten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg vom 20.11.2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
06.07.2010
Erstellt
16.06.10, 18:00
Aktualisiert
16.06.10, 18:00
Beschlussvorlage (Vorberatung der Zweiten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg vom 20.11.2008) Beschlussvorlage (Vorberatung der Zweiten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg vom 20.11.2008)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8114/2010 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 22.06.2010 Rat der Stadt Bedburg 06.07.2010 Betreff: Vorberatung der Zweiten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg vom 20.11.2008 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die im Entwurf beigefügte Zweite Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bedburg vom 20.11.2008 zu beschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Hinweis auf das beigefügte Schreiben des Städte- und Gemeindebundes NRW wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Steuersatz für die sogenannten Gewaltspielautomaten von 1.000 € auf 500 € zu reduzieren. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 10.12.2002 auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bedburg beschlossen mit der Maßgabe, dass der im Satzungsentwurf für die Gewaltspielgeräte aufgeführte Betrag – abweichend von der Empfehlung in der Mustersatzung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes – nicht auf 200 €, sondern auf 1.000 € festgesetzt wird. Derzeit sind in der Stadt Bedburg keine Gewaltspielautomaten angemeldet. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 14.06.2010 ----------------------------------Spohr ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------ges. Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-114/2010 Seite 2