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Beschlussvorlage (Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010 hier: Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage durch den Landrat des Rhein-Erft-Kreises)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
16.06.10, 18:00
Aktualisiert
16.06.10, 18:00
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010
hier: Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage durch den Landrat des Rhein-Erft-Kreises) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010
hier: Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage durch den Landrat des Rhein-Erft-Kreises) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010
hier: Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage durch den Landrat des Rhein-Erft-Kreises) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010
hier: Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage durch den Landrat des Rhein-Erft-Kreises)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8108/2010 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 22.06.2010 Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010 hier: Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage durch den Landrat des Rhein-ErftKreises Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie die Verfügung des Landrates des Rhein-Erft-Kreises zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises genehmigte mit Verfügung vom 07.06.2010 die in der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg vorgesehene Verringerung der allgemeinen Rücklage gemäß § 75 Abs. 4 GO NRW. Der Landrat verkürzte die Frist nach § 80 Abs. 5 Satz 3 GO NRW dahingehend, dass die Haushaltssatzung der Stadt Bedburg bekannt gemacht werden darf. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 15.06.2010. Die Verfügung des Landrates ist Anlage zur Mitteilungsvorlage. In der Verfügung wird mehrfach darauf hingewiesen, dass die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung und die damit einhergehende geordnete Haushaltswirtschaft die obersten Haushaltsgrundsätze sind. Die Genehmigung wurde in der Erwartung erteilt, dass der Haushalt 2010 entsprechend der angespannten städtischen Finanzlage restriktiv ausgeführt wird, um sowohl das diesjährige als auch zukünftige strukturelle Defizit im Hinblick auf die Vorgabe des Haushaltsausgleichs so gering wie möglich zu halten. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die geordnete Haushaltswirtschaft durch Maßnahmen, deren langfristige Bindungen den städtischen Haushalt belasten, nicht gefährdet werden darf. In der Verfügung wird daher darum gebeten, auch die Umsetzung investiver Maßnahmen im Rahmen der Ausführung der Haushaltssatzung 2010 nochmals sorgfältig auf deren Haushaltsverträglichkeit bzw. deren Umsetzung hin dem Grunde wie aber auch der Höhe nach zu prüfen. Der Maßstab für investive bzw. langfristig den Haushalt bindende und belastende Maßnahmen hat sich an der derzeitigen Einschätzung der Lage und Prognose der weiteren Entwicklung der Haushaltswirtschaft und der gesetzlichen zwingenden Vorgabe der Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung und daher der Forderung des Haushaltsausgleichs zu orientieren. Der Landrat erwartet, dass im kommenden Haushaltsjahr 2011 in Selbstverwaltung und Eigenverantwortung hinreichend dargelegt wird, dass und wie über die Haushaltskonsolidierung das Ziel der Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs erreicht und dokumentiert wird und dass bei der Stadt Bedburg kein Prozess der unbeherrschbaren Dynamik des Eigenkapitalverzehrs erfolgt. Weiterhin wird ausgeführt, dass neue freiwillige Aufgaben und selbst gesetzte höhere Standards nur mit Rücksicht auf die Leistungskraft der Haushaltswirtschaft eingegangen werden dürfen. Bei sinkender Leistungskraft muss der Umfang des Aufabenbestandes soweit irgend möglich den geschrumpften finanziellen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung ist als oberster Haushaltsgrundsatz einzuhalten. Die gesamte Haushaltswirtschaft ist auf dieses oberste Ziel auszurichten. Die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises führt hierzu aus, dass sich bei der Planung und Durchführung des haushaltswirtschaftlichen Verhaltens die Situation ergeben kann, dass zugunsten des o.g. Grundsatzes die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zurück treten müssen, soweit sie im Einzelfall der Aufgabensicherung entgegenstehen. Beschlussvorlage WP8-108/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Auch sehr kritisch wird die Kassenlage durch die Aufsichtsbehörde betrachtet. Zum 30.09.2010 ist dem Landrat gemäß § 121 GO NRW über die Entwicklung des Haushaltes zu berichten. Weiterhin soll im Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren zum Haushalt 2011 möglichst dargelegt werden, wann und wie der strukturelle Haushaltsausgleich wieder hergestellt werden wird. Im Hinblick auf die sinkenden Steuereinnahmen aufgrund der Mai-Steuerschätzung verschlechtert sich die Haushaltslage erneut. Der Handlungsdruck – auch aufgrund der Verfügung des Landrates – wird eindeutig größer. Im Jahresabschluss 2009 sind erhebliche Forderungsbeträge wertzuberichtigen. Hierdurch verschlechtert sich die Ergebnisrechnung; die allgemeine Rücklage muss, entgegen der Einschätzung bei der Haushaltsverabschiedung, doch in Anspruch genommen werden. Dies löst nicht die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes aus. Die Reduzierung der allgemeinen Rücklage war im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2009 bereits in Höhe von 2,54 Mio. € vorgesehen und durch die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises genehmigt worden. Allerdings verringert sich durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage der 5-Prozent-Betrag, den es gilt im Jahresabschluss 2010 zu unterschreiten. Der Landrat äußerte am Ende der Verfügung Kritik an der fehlenden Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals. Aus Seite 13 des Vorberichtes wurde die Entwicklung deutlich dargestellt. Ein verbindliches Muster für die Darstellung gibt es nicht. Lediglich in der Handreichung des Innenministers ist ein „Vorschlag“ abgedruckt, auf den sich der Landrat bezieht. Im Begleitschreiben zur Anzeige der Haushaltssatzung 2010 wurde die Entwicklung des Eigenkapitals in der in der Handreichung vorgeschlagenen und nachfolgend ausgewiesenen Weise dargestellt. 2008 T€ Allgemeine Rücklage Sonderrücklagen Ausgleichsrücklage Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2009 * T€ 2010 T€ 2011 T€ 2012 T€ 2013 T€ 85.880 - 85.880 - 81.596 - 74.398 - 70.838 - 66.866 - 2.068 - 2.068 4.284 7.198 3.560 3.972 - - - - - Im Haushaltsplan 2011 wird der Hinweis des Landrates beachtet und die o.a. Tabelle als separate Übersicht dargestellt, um noch deutlicher als auf Seite 13 des Vorberichtes dargstellt, die Entwicklung des Eigenkapitals erkennen zu können. Beschlussvorlage WP8-108/2010 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 14.06.2010 ----------------------------------Eßer Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-108/2010 ----------------------------------Baum Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 4