Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
22.06.2010
Erstellt
16.06.10, 18:00
Aktualisiert
16.06.10, 18:00
Stichworte
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8108/2010
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
22.06.2010
Betreff:
Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2010
hier: Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage durch den Landrat des Rhein-ErftKreises
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie die Verfügung
des Landrates des Rhein-Erft-Kreises zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises genehmigte mit Verfügung vom 07.06.2010 die in der
Haushaltssatzung der Stadt Bedburg vorgesehene Verringerung der allgemeinen
Rücklage gemäß § 75 Abs. 4 GO NRW.
Der Landrat verkürzte die Frist nach § 80 Abs. 5 Satz 3 GO NRW dahingehend, dass die
Haushaltssatzung der Stadt Bedburg bekannt gemacht werden darf. Die Bekanntmachung
erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 15.06.2010.
Die Verfügung des Landrates ist Anlage zur Mitteilungsvorlage.
In der Verfügung wird mehrfach darauf hingewiesen, dass die Sicherung der stetigen
Aufgabenerfüllung und die damit einhergehende geordnete Haushaltswirtschaft die
obersten Haushaltsgrundsätze sind.
Die Genehmigung wurde in der Erwartung erteilt, dass der Haushalt 2010 entsprechend
der angespannten städtischen Finanzlage restriktiv ausgeführt wird, um sowohl das
diesjährige als auch zukünftige strukturelle Defizit im Hinblick auf die Vorgabe des
Haushaltsausgleichs so gering wie möglich zu halten.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die geordnete Haushaltswirtschaft durch
Maßnahmen, deren langfristige Bindungen den städtischen Haushalt belasten, nicht
gefährdet werden darf. In der Verfügung wird daher darum gebeten, auch die Umsetzung
investiver Maßnahmen im Rahmen der Ausführung der Haushaltssatzung 2010 nochmals
sorgfältig auf deren Haushaltsverträglichkeit bzw. deren Umsetzung hin dem Grunde wie
aber auch der Höhe nach zu prüfen. Der Maßstab für investive bzw. langfristig den
Haushalt bindende und belastende Maßnahmen hat sich an der derzeitigen Einschätzung
der Lage und Prognose der weiteren Entwicklung der Haushaltswirtschaft und der
gesetzlichen zwingenden Vorgabe der Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung und
daher der Forderung des Haushaltsausgleichs zu orientieren.
Der Landrat erwartet, dass im kommenden Haushaltsjahr 2011 in Selbstverwaltung und
Eigenverantwortung hinreichend dargelegt wird, dass und wie über die
Haushaltskonsolidierung das Ziel der Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs erreicht
und dokumentiert wird und dass bei der Stadt Bedburg kein Prozess der
unbeherrschbaren Dynamik des Eigenkapitalverzehrs erfolgt.
Weiterhin wird ausgeführt, dass neue freiwillige Aufgaben und selbst gesetzte höhere
Standards nur mit Rücksicht auf die Leistungskraft der Haushaltswirtschaft eingegangen
werden dürfen. Bei sinkender Leistungskraft muss der Umfang des Aufabenbestandes
soweit irgend möglich den geschrumpften finanziellen Rahmenbedingungen angepasst
werden.
Die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung ist als oberster Haushaltsgrundsatz
einzuhalten. Die gesamte Haushaltswirtschaft ist auf dieses oberste Ziel auszurichten. Die
Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises führt hierzu aus, dass sich bei der Planung und
Durchführung des haushaltswirtschaftlichen Verhaltens die Situation ergeben kann, dass
zugunsten des o.g. Grundsatzes die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
zurück treten müssen, soweit sie im Einzelfall der Aufgabensicherung entgegenstehen.
Beschlussvorlage WP8-108/2010
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Sitzungsvorlage
Auch sehr kritisch wird die Kassenlage durch die Aufsichtsbehörde betrachtet.
Zum 30.09.2010 ist dem Landrat gemäß § 121 GO NRW über die Entwicklung des
Haushaltes zu berichten.
Weiterhin soll im Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren zum Haushalt 2011
möglichst dargelegt werden, wann und wie der strukturelle Haushaltsausgleich
wieder hergestellt werden wird.
Im Hinblick auf die sinkenden Steuereinnahmen aufgrund der Mai-Steuerschätzung
verschlechtert sich die Haushaltslage erneut. Der Handlungsdruck – auch aufgrund der
Verfügung des Landrates – wird eindeutig größer.
Im Jahresabschluss 2009 sind erhebliche Forderungsbeträge wertzuberichtigen. Hierdurch
verschlechtert sich die Ergebnisrechnung; die allgemeine Rücklage muss, entgegen der
Einschätzung bei der Haushaltsverabschiedung, doch in Anspruch genommen werden.
Dies löst nicht die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes aus.
Die Reduzierung der allgemeinen Rücklage war im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung
2009 bereits in Höhe von 2,54 Mio. € vorgesehen und durch die Kommunalaufsicht des
Rhein-Erft-Kreises genehmigt worden. Allerdings verringert sich durch die
Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage der 5-Prozent-Betrag, den es gilt im
Jahresabschluss 2010 zu unterschreiten.
Der Landrat äußerte am Ende der Verfügung Kritik an der fehlenden Übersicht über die
Entwicklung des Eigenkapitals. Aus Seite 13 des Vorberichtes wurde die Entwicklung
deutlich dargestellt. Ein verbindliches Muster für die Darstellung gibt es nicht. Lediglich in
der Handreichung des Innenministers ist ein „Vorschlag“ abgedruckt, auf den sich der
Landrat bezieht. Im Begleitschreiben zur Anzeige der Haushaltssatzung 2010 wurde die
Entwicklung des Eigenkapitals in der in der Handreichung vorgeschlagenen und
nachfolgend ausgewiesenen Weise dargestellt.
2008
T€
Allgemeine Rücklage
Sonderrücklagen
Ausgleichsrücklage
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
2009 *
T€
2010
T€
2011
T€
2012
T€
2013
T€
85.880
-
85.880
-
81.596
-
74.398
-
70.838
-
66.866
-
2.068
-
2.068
4.284
7.198
3.560
3.972
-
-
-
-
-
Im Haushaltsplan 2011 wird der Hinweis des Landrates beachtet und die o.a. Tabelle als
separate Übersicht dargestellt, um noch deutlicher als auf Seite 13 des Vorberichtes
dargstellt, die Entwicklung des Eigenkapitals erkennen zu können.
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 14.06.2010
----------------------------------Eßer
Fachbereichsleiter
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----------------------------------Baum
Stadtkämmerer
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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