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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder - sachkundige Einwohner)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
22.06.10, 18:05
Aktualisiert
22.06.10, 18:05
Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder
- sachkundige Einwohner) Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP8117/2010 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 10 24 51 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 29.06.2010 Betreff: Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder - sachkundige Einwohner Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende des Familien, Bildungs- und Sozialausschuss führt die gemäß § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Ausschuss berufenen sachkundigen Einwohner sowie deren Vertreter in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die sachkundigen Einwohner bekunden durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit der Verpflichtungserklärung. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Am 26.01.2010 [Vorlage WP 8-73/2009] hat der Familien, Bildungs- und Sozialausschuss dem Rat der Stadt Bedburg vorgeschlagen • Frau Coleen Krauß [Stadtjugendring] • Frau Waltraud Güttes [Stadtsportverband] Vertreter: Herrn Lambert Brosch • Herrn Ralf Mattheis [Vorschlag der SPD Fraktion] Vertreter: Herrn Siegfried Spitzer zu sachkundigen Einwohnern im Familien, Bildungs- und Sozialausschuss zu bestellen. Die Bestellung erfolgte sodann einstimmig durch den Rat der Stadt Bedburg am 02.03.2010 gemäß Verlage WP8-32/2010. Nicht dem Rat angehörende Mitglieder des Ausschusses werden gem. § 58 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO NRW vom Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen werden, dass die zu Verpflichteten durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werde.“ Über die Verpflichtungen werden besondere Niederschriften angefertigt; ein Muster ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Nicht bei der ersten Sitzung des Familien, Bildungs- und Sozialausschuss anwesende sachkundige Bürger bzw. Schulleiter sind ggf. gleichfalls zu verpflichten. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 16.06.2010 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-117/2010 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-117/2010 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3