Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
29.06.2010
Erstellt
22.06.10, 18:05
Aktualisiert
22.06.10, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP8117/2010
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 10 24 51
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
29.06.2010
Betreff:
Einführung und Verpflichtung der dem Rat nicht angehörenden Ausschussmitglieder
- sachkundige Einwohner
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende des Familien, Bildungs- und Sozialausschuss führt die gemäß § 58 Abs. 4 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Ausschuss berufenen
sachkundigen Einwohner sowie deren Vertreter in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher
Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Die sachkundigen Einwohner bekunden durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit der
Verpflichtungserklärung.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Am 26.01.2010 [Vorlage WP 8-73/2009] hat der Familien, Bildungs- und Sozialausschuss dem Rat
der Stadt Bedburg vorgeschlagen
•
Frau Coleen Krauß [Stadtjugendring]
•
Frau Waltraud Güttes [Stadtsportverband]
Vertreter: Herrn Lambert Brosch
•
Herrn Ralf Mattheis [Vorschlag der SPD Fraktion]
Vertreter: Herrn Siegfried Spitzer
zu sachkundigen Einwohnern im Familien, Bildungs- und Sozialausschuss zu bestellen. Die
Bestellung erfolgte sodann einstimmig durch den Rat der Stadt Bedburg am 02.03.2010 gemäß
Verlage WP8-32/2010.
Nicht dem Rat angehörende Mitglieder des Ausschusses werden gem. § 58 Abs. 2 in Verbindung
mit § 67 Abs. 3 GO NRW vom Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen
werden, dass die zu Verpflichteten durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit
folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohl der Gemeinde erfüllen werde.“
Über die Verpflichtungen werden besondere Niederschriften angefertigt; ein Muster ist dieser
Vorlage als Anlage beigefügt.
Nicht bei der ersten Sitzung des Familien, Bildungs- und Sozialausschuss anwesende
sachkundige Bürger bzw. Schulleiter sind ggf. gleichfalls zu verpflichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 16.06.2010
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-117/2010
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-117/2010
Sitzungsvorlage
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